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ten worden; man bezeichnete sie als eine in Lord Parker fuhr fort:,,Under the der modernen Staatsgemeinschaft nicht zu- circumstances, however, they are of opinion lässige Abschließung der Staaten, die dem that the recommendation contained in Geist des modernen Völkerrechts nicht ent-article 1 of that Convention was fully spreche. Dem steht aber entgegen der Kar- complied with. The vessel was given suffidinalsatz, daß für jeden Staat die Selbst- cient time to leave the port of Alexandria. erhaltung seine erste Aufgabe ist. Wenn She was offered a pass to a neutral port, ein Staatswesen in der Überflutung seines and there is no reason to suppose that such Gebietes durch ein fremdes Volk eine Gefahr pass was insufficient, or would not have been für seine eigene Nation sieht, so hat er dieser recognised as valid by any belligerent gegenüber die Pflicht, sie mit den ihr ge- Power. The fact that the vessel did not boten erscheinenden Mitteln zu schützen. leave Alexandria under this pass was Diese Pflicht kann durch das Völkerrecht not due to Force majeure, but to her own nicht aufgehoben werden. v. Frisch.

deliberate election not to do so. She cannot therefore rely on the provisions of article 2 of the Convention (VI. Haager Abkommen

Abzug gegnerischer Staatsangehöriger s. 1907). Even if Alexandria could be regarded Belagerung.

Accord s. Staatsverträge.

Achaiafall.

as a neutral port, the fact would be immaterial. The seizure of an enemy vessel in a neutral port, though a breach of neutrality, would not in the Court of Price afford any ground for its release."

Vgl. auch die Entscheidungen The Pindos, The Helgoland and The Rostock, Privy Council, Bd. II, S. 147.

Englische Prisenentscheidungen vom 6. II. 1915 (Prize Court for Egypt, Trehern Grant, Bd. I, S. 242.) und vom 7. IV. 1916 (Privy Council appeal, Trehern-Grant, Falls Ägypten als neutral anzusehen Bd. II, S. 45), betreffend den deutschen war, durfte aber jedenfalls ein englisches Dampfer Achaia, der vor Ausbruch des Prisengericht dort nicht sitzen (s. auch Krieges in Alexandria lag und am 12. VIII. Art. 4 XIII. Haager Konvention 1907; vgl. 1914 entsprechend der ägyptischen Prokla- im übrigen hierzu auch Lutzow Nr. 6, mation vom 6. VIII. bzw. dem VI. Haager Prize Cases Bd. III, p. 329). Über das Abkommen einen Geleitpaß zur Fahrt Verhalten der englischen Prisengerichte zu nach dem Pyraeus erhielt, von diesem der Suez-Kanal-Konvention vgl. Deutsches aber nicht Gebrauch machte, weil kein Kohlendepot. Über die Stellungnahme der Visum des französischen Konsuls auf dem- englischen Prisengerichte zum VI. Haager selben sich befand. Das Schiff wurde als Abkommen im allgemeinen siehe dieses. gute Prise erklärt. Lord Parker, der die Entscheidung des Privy Council begründete, führte aus:

Adjudikation

Grau.

,,Their Lordships have already decided Acte final s. Staatsverträge (Schlu Bakte). in the case of the Gutenfels that Egyptian Acte peu amical s. dpilomat. Fachausdrücke. ports must be treated as enemy ports Addis Abeba, Frieden von s. Abessinien. within the meaning of the VI. Hague Con- Adhäsion s. Staatsverträge Ziff. 3. vention." (In der Entscheidung Gutenfels, Bd. II, S. 36 heißt es:,,The question has been argued whether Port Said was within the meaning of the Hague Convention an bedeutet im römischen Recht eine besondere ,enemy port', that is, a port enemy to Eigentumserwerbsart, nämlich den Erwerb Germany. Having regard to the relations von Eigentum durch richterliche Zuweisung. between Great Britain and Egypt, to the anomalous position of Turkey, and to the military occupation of Egypt by Great Britain, their Lordships do not doubt that it was. In Halls International Law' (6th ed.) p. 505 the learned author writes: When a place is militarily occupied by an enemy the fact that it is under his control and that he consequently can use it for the purpose of war, outweighs all considerations founded on the bare legal ownership of the soil. Their Lordships think this to be right.")

Während die übrigen römisch-rechtlichen Erwerbstitel in das Völkerrecht übernommen sind, hat der Titel der Adjudikation bisher kaum Eingang gefunden. Die neuere Geschichte zeigt jedoch Fälle, welche kaum noch unter den übrigen Erwerbstiteln unterzubringen sind. So ähneln die Gebietsverteilungen des Wiener und des Berliner Kongresses bereits einer Adjudikation, wenn sie auch nicht in die Form von Richtersprüchen, sondern von völkerrechtlichen Verträgen gekleidet sind. Als wirkliche Adjudikation

kann jedoch die Zuweisung von Skutari | diesem eigenen Ufer darf die Türkei auf an Albanien durch die Großmächte 1913 2 Stunden Entfernung keine Festungen und angesehen werden, zumal die Weigerung sonstige,,Etablissements" errichten. Die Montenegros, diese Adjudikation anzuer- St. Georgsmündung bleibt gemeinschaftlich kennen, zu einer internationalen Voll- für Kriegs- und Handelsschiffe beider Staaten, streckungsaktion führte. Wenn Nys II, für die russischen Kriegsschiffe bleibt es S. 9 von der Adjudikation noch sagt, daß stromaufwärts bei der Pruthgrenze. Die der Schiedsrichter weder die Aufgabe, noch Handelsschiffe beider Nationen dürfen den die Macht hätte, seinen Schiedsspruch zur ganzen Flußlauf befahren. Die Türkei muß Durchführung zu bringen, so ist dies durch die fast völlige Selbständigkeit der Donaudie geschichtlichen Ereignisse inzwischen fürstentümer unter russischer Schutzüberholt worden. Aus jüngster Zeit werden herrschaft und die lebenslängliche Regierung der Aalandsstreit und die Wilnafrage als der Hospodare sowie die Unabhängigkeit weitere Fälle von Adjudikationen anzusehen Griechenlands anerkennen. seien. Sie dürfte, wenn der Genfer Völkerbund sich zu einer realen Macht entwickelt, in Zukunft an Bedeutung gewinnen, da die allgemeine Gebietsgarantie des Art. 10 der Völkerbundssatzung jeden einseitigen Gebietserwerb ausschließt und in Fällen von Gebietsstreitigkeiten, die zu einer Eini- Für die Rückgabe der übrigen russischen gung der streitenden Teile nicht führen, Eroberungen verspricht die Türkei eine sonach nur die Lösung durch bindende Entschädigung von 10 Mill. Dukaten und Adjudikation zuläßt. für den Handel eine solche von 12 Mill. Dukaten, eine ihre finanziellen Kräfte weit übersteigende Verpflichtung.

Literatur:

Rivier I, S. 174, Nys II, S. 9, Schätzel, Völkerbund und Gebietserwerb 1919, S. 7, 30; Derselbc, Die Annexion im Völkerrecht 1921, S. 9, 200. Schätzel.

Adrianopel, Friede von,

nebst Ergänzungsabkommen vom gleichen Datum über die Fürstentümer Moldau und Walachei, geschlossen am 2.-14. IX. 1829, beendete den russisch-türkischen Krieg in den Jahren 1828 und 1829 nach dem glänzenden Siegeszug des General Diebitsch bis fast vor die Tore Konstantinopels. Er bedeutet eine der wichtigsten Staffeln auf dem Wege Rußlands zur Beherrschung des nahen Orients und dementsprechend eine wesentliche Machtverringerung der Pforte. Der Vertrag hat nach den Worten des Grafen Nesselrode die Vorherrschaft Rußlands in der Levante auf eine feste Grundlage gestellt, die Grenzen verstärkt, seinen Handel befreit, seine Rechte gewährleistet und seinen Interessen einen festen Halt gegeben. Die Türkei aber nach der Absicht des Zaren Nicolaus I. derartig geschwächt, daß sie nur mehr unter dem Schutze Rußlands das Leben fristen und nur dessen Wünsche ausführen konnte.

Einzelheiten: Die Türkei erhält zwar die Moldau, die Walachei, Bulgarien und die Dobrudscha zurück, und der Pruth bleibt die Grenze der beiden Reiche, aber Rußland gewinnt das ganze Donaudelta bis auf das rechte Ufer der südlichen Mündung, des St. Georgarmes, und auch auf

Rußland rückt seine Grenzen am Kaukasus vor, erhält einen Küstenstreifen am Schwarzen Meere von der Mündung des Kuban bis zum Hafen von St. Nicolas und die Bezirke von Achalzyk (zum Teil) und Achalkalak.

Rußland bedingt sich ferner volle Handelsfreiheit für seine Untertanen in der ganzen Türkei und insbesondere freie Schifffahrt im Schwarzen Meere und freie Durchfahrt durch die Meerengen für seine Handelsschiffe und ebenso für diejenigen aller Mächte, die mit der Pforte im Frieden leben. Dem Zaren wird ein Aufsichtsrecht über die Durchführung der freien Handelsschiffahrt und im voraus das Recht zuerkannt, gegen jede Verletzung des Vertrages Einspruch zu erheben, Genugtuung zu verlangen und jeden Bruch als feindlichen Akt mit Gegenmaßregeln zu ahnden.

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Literatur:

Martens-Cussy-Geffcken, 2. Serie du recueil 1857-1885. Noradounghian, Recueil d'actes internationaux de l'Empire Ottoman (4 Bde., 1897-1903). Fleischmann, Völkerrechtsquellen 1905. Strupp, Urkunden zur Geschichte des Völkerrechts (2. Bd., 1911, Erg.-Heft I, 1912). Derselbe, Ausgewählte diplomatische Aktenstücke zur orientalischen Frage. Rosen, Geschichte der Türkei von dem Siege der Reform im Jahre 1826 bis zum Pariser Traktat vom Jahre 1856, Leipzig 1866. Sturdza, D., Recueil de documents relatifs à la liberté de navigation Du Donau, Berlin 1904. Kleinschmidt, Arthur, Drei Jahrhunderte russischer Geschichte, Berlin 1898. Schiemann, Geschichte Rußlands unter Kaiser Nikolaus I., 3 Bde., Berlin 1904, 1908, 1913. Knorr, Die Donau- und die Meerengenfrage, Deutsche Orientbücherei, Weimar 1917, und dort angeführte. Knorr.

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Aegifall,

1836 er

nisvertrag ab (Mission M. Elphinstone)
dessen Bestimmungen England im
eines persisch-französischen Angriffes (

illustriert die Staatenpraxis der Beendigung des Amtes des Konsuls durch Veränderung seines Amtsdistrikts durch einen Wechsel leons Plan einer Invasion Indiens) Af der Staatszugehörigkeit. Konsul in Antwerpen, Aegi, geriet im Jahre innerpolitischen Wirren der folgenden Der russische stan mit Geld zu unterstützen hatte. 1830 in einen Konflikt mit der Regierung vereiteln stetige Beziehungen, und der des neuen, von Rußland noch nicht anerkannten Staates Belgien, da er gegen den schaft erhellt aus dem englisch-pers Charakter der englisch-afghanischen Fr Widerspruch der belgischen Regierung seine Vertrage von 1814 (siehe,,Persien"). Amtsgeschäfte weiterführte, die ihrerseits den persischen Feldzügen gegen Afghan geltend machte, daß das Exequatur dieses die um den Besitz von Herat geführt w Konsuls von der niederländischen Regierung (1832), beginnt zugleich der englisch-rus erteilt worden sei, bevor die Sezession des Gegensatz sich geltend zu machen; belgischen Staates erfolgt war. klärte die belgische Regierung, daß sie Aegi Afghanistan fast ausschließlich durch dieser Zeit wird das Verhältnis Englan die Befugnisse eines russischen Konsuls Verhältnis Afghanistans zu Rußland nicht mehr zuerkennen könne; dieser wandte sein Verhalten bei einem eventuellen sich an den russischen Gesandten in Amster- schen Angriff auf Indien beherrscht. dam, der sich einer Einmischung enthielt, russischen Einfluß in Afghanistan zu u da Belgien de facto ein selbständiger Staat drücken, wird der erste englisch-afghan geworden war und nach ihrem Belieben Krieg (1838-42) geführt, der von de Aegi als russischem Konsul das Exequatur der afghanischen Geschichte stets verweigern konnte. auf seiner Forderung, daß Aegi auch weiter- günstigen (Schah Schuja) zum Thron Rußland bestand aber reichen Kronprätendenten einem für Eng hin von Belgien als rechtmäßiger russischer helfen soll, und in einer militärischen Konsul anerkannt würde, ohne sich zur An- strophe für England und seinen Schütz erkennung Belgiens als eines selbständigen endigt. Zwölf Jahre später gelingt es Engl Staates zu bequemen. hat sich dann in der Folge Belgien gefügt. reichen Emir Dost Mohammed, der wiede Diesem Ansinnen mit dem von ihm vorher bekämpften er Es unterliegt aber keinem Zweifel, daß von Persien bedroht ist, einen ewigen Fried Belgien völkerrechtlich legitimiert war, den russischen Konsul an seiner Amtsausübung (1855) (Rawlinson app. II), der im J und Freundschaftsvertrag zu hindern, solange er nicht bei der belgischen Regierung das Exequatur nachgesucht hatte. Herat erneuert wird und eine monatli 1857 infolge der persischen Angriffe Literatur: Unterstützung von 1 Lakh Rup. an ghanistan vorsieht solange Afghanistan Persien sich im Kriege befindet und diese Summe Waffen kauft. zwischen Persien und Afghanistan Frie 1857 w geschlossen (Friede von Paris); Art. 6 Vertrages setzt England als Schiedsrichter Afghanistan tritt zuerst zu Ende des beiden Mächten ein. Ferner erkennt Persi allen zukünftigen Streitigkeiten zwisch 18. Jahrhunderts (1798) mit europäischen die afghanische Unabhängigkeit an. Mächten außenpolitisch in Berührung, wo Streit um das Seistan-Gebiet an der persisc es,,als Vorkämpfer des Islam" versucht, afghanisch-belutschischen Grenze sieht En D die Sikhs und Mahratten aus dem nordwest- land in der Rolle des Schiedsrichters (186 lichen Indien zu vertreiben (Korrespondenz bis 1872); die Lösung, die Persien de des Zaman Schah mit Lord Wellesley, größeren und ausschließlich fruchtbaren Te Gen.-Gouv. von Bengal). Weitere Versuche des strittigen Gebietes zuspricht, erschwer Afghanistans, mit indischen Bündnisse zu schließen, führen zu einer von ziehungen in der Folge. Herrschern freundschaftliche englisch-afghanische Be England begünstigten aggressiven Politik Afghanistan eine russische außerordentlich Persiens (q. v.) gegen Afghanistan, die Gesandtschaft und weigert sich, eine eng 1878 empfäng letztere Macht von Indien ablenkt. folgenden Jahren, nach den diplomatischen ins Land zu lassen. Infolgedesseh bricht der In den lische Mission, die daraufhin entsendet wird Erfolgen der Franzosen in Persien, ändert zweite englisch-afghanische Krieg aus, dessen England seine afghanistanische Politik und erste Phase mit dem Frieden von Gandamak schließt im Jahre 1809 mit dem afghani- (26. V. 1879) für England erfolgreich endigt: schen Herrscher Schah Schuja einen Bünd- Der Emir verpflichtet sich, seine auswärtige

F. de Martens II, 76.
Roxburgh 602-3.

Oppenheim ed.
M. H. Schmitt.

Afghanistan.

abzuschlie

Politik in Übereinstimmung mit dem Rat (M. N. R. G. cont. 2. sér. XXXVII, 1907, der britischen Regierung zu führen, wogegen p. 641-644). Drei Jahre später (1883) sich England zur Unterstützung Afghanistans wird jedoch die Unterstützung erneuert und gegen Angriffe von außen verpflichtet; ein von 6 auf 12 Lakh Rup. jährlich erhöht, britischer Resident mit einer angemessenen zum Zwecke der Bezahlung der Truppen Bedeckung wird für Kabul bestellt, und der und zur Verteidigung der afghanischen NordEmir ist berechtigt, einen diplomatischen westgrenze (Herat). Unter diesem Emir Vertreter beim Vizekönig zu unterhalten; erreicht Afghanistan einen nie besessenen britischen und indischen Staatsangehörigen Grad nationaler Geschlossenheit und milisoll das Recht freier Handelsbestätigung in tärischer Kraft und befolgt im wesentlichen Afghanistan zustehen; ferner erhält der eine englandfreundliche Politik. 1887 werden Emir eine jährliche Unterstützung von alte Streitigkeiten mit Rußland über die ge6 Lakh Rup.; die afghanisch-indische Grenze meinsame Grenze am Amu-Darja (Oxus) und wird berichtigt, der strategisch wichtige in der Provinz Wakhan (Pamir) erledigt (ProtoKurampaß fällt an England, das auch das kolle unterzeichnet in St. Petersburg zwischen Recht zu ständiger Inspektion der Grenze Zinoview und Sir W. Ridgeway am 25. VIII. mit bewaffneten Truppen enthält. Kurz 1887: Délimitation de la frontière afghane: nach Ratifizierung dieses Vertrages wird der M. N. R. G. cont. 2. sér. XIV, p. 180), nachenglische Resident in Kabul, Cavagnari, dem zwei Jahre vorher Abdur Rahman einen mit seiner Eskorte von meuternden afghani- offiziellen Besuch beim Vizekönig von Indien schen Truppen niedergemetzelt (3. IX. 1879) (Marquis of Dufferin) abgestattet hatte und und die zweite Phase des Krieges beginnt; ein russisch-afghanischer Krieg über dem zunächst wird, nach weiteren britischen Pjändjah-Zwischenfall Wakhan) glücklich verErfolgen, der regierende Emir, Yakub Khan, mieden war. Das Jahr 1893 sieht die britider sich unter britischen Schutz gestellt sche Mission Durand in Kabul, die nach hatte, abgesetzt und nach Indien deportiert langwierigen Verhandlungen zu einer Ver(Manifest des General Roberts vom 28. X. einbarung kommt (12. XI. 1893; M. N. R. G. 1879); im Sommer des nächsten Jahres cont. 2. sér. XXXIV, 1907, p. 646/7). Ziffer 1 wird Abdur Rahman, zunächst als Emir der regelt die indisch-afghanische Grenze vom Provinz Kabul, von der indischen Regierung Pamir bis zum Seistangebiet; Ziffer 3 verauf den Thron gesetzt; in einem Briefwechsel pflichtet den Emir, sich jeder Einmischung mit dem indischen Staatssekretär des Aus- in die Verwaltung der unter britischem Einwärtigen werden seine Rechte im Verhältnis fluß stehenden Gebiete Tschitral, Swat und zu früheren Verträgen mit seinen Vorgängern Bajaur in Indus-Kohistan zu enthalten, festgelegt: da sowohl Rußland wie Persien ebenso seine Ansprüche auf das von fast sich England gegenüber verpflichtet haben, unabhängigen Stämmen bewohnte Grenzsich nicht in politische Beziehungen mit gebiet Waziristan an der indischen NordAfghanistan einzulassen,,,kann der Herrscher westgrenze aufzugeben. Ziffer 7 verpflichtet von Afghanistan keine politischen Be- die britische Regierung, die Waffeneinfuhr ziehungen mit irgendeiner auswärtigen Macht nach Afghanistan zu dulden und zu unterunterhalten, außer mit der britischen". stützen. Die jährliche Unterstützung wird Somit ist Afghanistan zum Pufferstaat von 12 auf 18 Lakh Rup. erhöht. Gleichzwischen Rußland und Indien unter briti- zeitig werden Abkommen getroffen, daß scher Überwachung geworden. England England sich verpflichtet, das ,,Clarendonweigert sich, mit dem neuen Herrscher in Agreement" über die Wakhan- und AmuVerhandlungen über gewisse Fragen der Darja-Grenze mit Rußland in seiner Ausindischen Nordwestgrenze und über die führung bei letzterer Macht diplomatisch Annexion von Quetta, Pishin und Sibi zu zu unterstützen, und daß die Bestimmungen, treten, die mit dem Vorgänger Yakub Khan die über die Verteidigung von Afghanistan durch Vertrag von 1879 geregelt sind. Die mit Yakub Khan getroffen, sich auch auf englische Regierung verzichtet auf einen die nach diesem Agreement an Afghanistan englischen Residenten im Lande und wünscht fallenden Gebiete bezieht; hierdurch erhält einen mohammedanischen Agenten als Ver- Afghanistan vermehrten Schutz gegen die, treter in Kabul zu bestellen, der seitdem bis in der russischen Turkestanpolitik typischen zum europäischen Kriege der alleinige stän- militärischen Grenzverletzungen, die im dige Vertreter Englands bei Afghanistan Widerspruch zu der Haltung der russischen geblieben ist. Die Yakub Khan gewährte Zentralregierung sich befinden. Diese Reihe jährliche Unterstützung von 6 Lakh Rup. der Durand-Verträge beendet auch endgültig wird zunächst nicht erneuert, bis der neue den Streit um das Gebiet von BritischEmir den Beweis erbracht hat, daß er sich Belutschistan (Quetta usw.), das England innerpolitisch auf die Dauer behaupten kann als Schlüssel der Verteidigung Indiens be

setzt und militärisch und eisenbahntechnisch Staaten, Habib Ullah an die Spitze eines ausgebaut hatte (vgl. zur Würdigung der zentralasiatischen islamischen Bundes zu damaligen politischen Lage: Novoe Wremja stellen. Am 20. II. 1919 wird er ermordet; 30. XI. 1893; The Times 1. XII. 1893). Die nach den üblichen Streitigkeiten zwischen Lücke, die das Durand Agreement in bezug den Kronprätendenten teilt Amanullah Khan auf die hervorragend wichtige Grenze am seine erfolgreiche Thronbesteigung der inKhaiber ließ, hat 1919 zum dritten Kriege dischen Regierung mit und proklamiert zwischen Afghanistan und England geführt seinen Wunsch, der traditionell freundschaft(s. u.). Abdur Rahman hat in der Folge lichen Politik England gegenüber zu folgen. In Afghanistan vollkommen vom Ausland ab- Indien tritt in dieser Zeit die Rowlatt Act geschlossen, gleichzeitig die Armee moderni- in Kraft und erzeugt Unruhen, die von siert, Waffen- und Munitionsfabriken im Afghanistan nicht ungefördert bleiben. Offene Lande errichtet und wiederholt versucht, Intrigen mit den Grenzstämmen in Waziristan unter Umgehung der Indischen Regierung, beginnen im April 1919, zugleich werden die direkte Beziehungen mit London aufzu- historischen Ansprüche auf den Khaiberpaß nehmen. Die freundschaftlichen persön- erneuert. Am 25. IV. 1919 entsendet die lichen Beziehungen zu Lord Curzon haben indische Regierung Truppen und es beginnt dann bis zum Tode Abdur Rahmans im der dritte afghanische Krieg, der nach Jahre 1901 die Beziehungen wieder etwas 10 Tagen militärisch beendet und für Afgebessert. Sein Nachfolger Habib Ullah ghanistan verloren ist; am 14. V. bittet es nimmt von Anfang an eine argwöhnische um Waffenstillstand; am 26. VII. tritt die Haltung gegenüber England ein; 1905 bringt Friedenskonferenz zu Rawal Pindi zusammen, der russische,,Pestkordon" im Seistan- die am 8. VIII. 1919 den vorläufigen Friedensgebiet politische Unruhe und eine außer- vertrag zustande bringt. Art. 2 entzieht ordentliche britische Gesandtschaft nach dem jetzigen Emir das Vorrecht, durch Kabul (Mission Dane), die zwar die Periode Indien Waffen einzuführen; Art. 3: die der ,,Vereinbarungen" beendet und einen rückständigen, nicht abgehobenen Subsidien Vertrag mit Habib Ullah zustande bringt, werden konfisziert; neue Unterstützungen der jedoch nur eine dürftige Erneuerung werden nicht mehr gewährt. Art. 4: zur alter Bestimmungen enthält (M. N. R. G. cont. Wiederherstellung freundschaftlicher Be2. sér. XXXIV, 1907, p. 648). Das nächste ziehungen wird die indische Regierung Ereignis von Bedeutung ist der Abschluß der 6 Monate nach Abschluß dieses Vertrages russisch-englischen Abmachung über Zentral- eine neue afghanische Mission empfangen. asien von 1907. England erklärt im afghani- Art. 5; die afghanische Regierung nimmt schen Abschnitt dieser Konvention, daß es die Grenze so an, wie sie mit Habib Ullah nicht die Absicht hat, den politischen Zu- vereinbart worden; die Grenze am Khaiber stand in Afghanistan zu ändern, und Ruß- soll baldigst durch eine englische Kommission land erneuert seine oft abgegebene Erklärung, neu festgestellt werden, deren Entscheidung daß Afghanistan außerhalb der russischen endgültig ist; solange bleibt der ganze Paß Einflußsphäre liegt. Rußland und Afghanistan von englischen Truppen besetzt. sollen unter sich Grenzstreitigkeiten von,,un- der in diesen Bestimmungen zum Ausdruck politischem Charakter" austragen; beide kommenden Niederlage Afghanistans geht Kontrahenten wünschen in A. wirtschaft- letztere Macht mit einem großen diploliche Gleichbehandlung. Diese afghanischen matischen und politischen Erfolg aus diesem Artikel ungleich den persischen Artikeln Kriege hervor: mit dem Abschluß dieses (v.,,Persien") sollten nur mit Zu- Vorvertrages wird den afghanischen Delestimmung der afghanischen Regierung in gierten gleichzeitig ein Brief übergeben, in Kraft treten (vgl. Rede des Lord Curzon dem offiziell von englischer Seite die vollim House of Lords vom 6. II. 1908). ständige Befreiung Afghanistans von jegDer Emir hat zu dieser Konvention nie licher Kontrolle seiner auswärtigen Beseine Zustimmung erteilt, obwohl Rußland ziehungen anerkannt wird. In Kabul trifft und England sie im weiteren Verlaufe unter im November 1919 der bolschewistische sich für bindend erklärt haben. Bei Aus- Kommissar Bravin ein, wird jedoch vom bruch des europäischen Krieges im Jahre Emir ignoriert. Im Sommer 1920 tritt die 1914 gibt Afghanistan an die indische Re- in Art. 4 des vorläufigen Vertrages vorgierung eine Neutralitätserklärung ab, emp- gesehene Konferenz in Mussoorie zusammen; fängt aber im Verlaufe des Krieges türkische, das Ergebnis dieser Verhandlungen ist nicht Österreichische und deutsche,,Missionen" in bekannt geworden. Im Dezember richtet Kabul, während zugleich britische Missionen der Emir die Aufforderung an England, eine strikt abgelehnt werden. Zudem beginnen Mission nach Kabul zu entsenden, um den die Versuche Persiens und zentralasiatischer definitiven Friedensvertrag festzustellen. Vor

Trotz

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