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werden, da er unzweifelhaft ein politischer Vertrag, als solcher aber nicht von Ägypten, sondern nur von der Türkei geschlossen werden konnte; ein halbsouveräner Staat, wie Ägypten, kann an einem Koimperium naturgemäß nicht teilnehmen. Als eine Art

Kondominat ist auch das Verhältnis Deutschlands, der Vereinigten Staaten Nordamerikas und Großbritanniens nach der Generalakte

Lit. über Samoa Strupp II, 99 u. im Art.
Samoa.
v. Kirchenheim †.

Kongoakte s. Kongostaat.
Kongobecken (bis zum Abkommen Sept.
1919) s. Kongostaat.
Kongofluß s. Internat. Flüsse (im Nachtrag).
Kongokonferenz (1884/85) s. Kongostaat.

Kongostaat und franz. Congo.

der Berliner Samoakonferenz vom 14. VI. 1889 bezeichnet worden, man könnte dies vielleicht ein Konprotektorat nennen: Art. 1 erkennt ja die Unabhängigkeit Samoas an und sagt,,neither of the powers shall exercise Einen Kongostaat hat es schon in alten any separate control over the Islands". Zeiten gegeben. Er wird 1484 von Kapitän Erwähnt muß noch werden, daß der Begriff Diego Cão (Cam) und dem ihn begleitenden Kondominat oder vielmehr das Wort merk- Kosmographen Martin Behaim (vgl. Al. von würdigerweise vielfach irrig angewandt wor-Humboldt, Krit. Untersuchungen) entden ist. So spricht man sogar von,,con- deckt. Es war ein Reich, das in sechs Landdominium inégal“ bei Besetzung eines Gebiets schaften zerfiel und dessen Hauptstadt unter nomineller Fortdauer der bisherigen Ambessi (Banza) nach Bekehrung des Königs Staatsgewalt, wie bei Bosnien-Herzegowina (Dom Joao I.) zum Christentum São Sal(s. d.). Dies ist jedoch mehr eine cession vador genannt wurde. Dieser Kongostaat, déguisée. Ähnlich die Besetzung Zyperns der von den Zeitgenossen in glänzenden durch England 1878 und des Gebiets des Farben geschildert wird, ist jetzt ein ganz Panamakanals durch die Vereinigten Staaten. unbedeutendes Negerreich in PortugiesischMan hat auch von einem Kondominat des Angola (vgl. Bastian, Besuch in S. Salvador, Bodensees gesprochen, doch ist die Ansicht, 1858; Paiva Manso, Hist. de Congo, als ob ein solches bestände, längst widerlegt Lissabon 1877; Duarta Lopez, The king(Hirths Annalen 1885, S. 283). Vgl. den dom of Congo, London 1881). Spricht man Art. Bodensee. Schließlich ist vielfach un- heute vom Kongostaat, so denkt man an geteilte Mitherrschaft Preußens und Belgiens eine der eigenartigsten Schöpfungen in der über Moresnet als Kondominat angesehen gegenwärtigen Staatenbildung" un type assez worden, auch unrichtigerweise: das Gebiet curieux de la moderne colonie d'exploiMoresnet ist,,grenzstreitiges" Gebiet ge- tation". Daß neue Staaten entstehen, ist wesen, s. Schroeder, Das grenzstreitige Gebiet Moresnet 1902 und den Art. Moresnet. Über Mitherrschaft an Kabeln s. Kabelrecht.

in der Geschichte der Völker nichts Seltenes: allein in Europa entstanden im letzten 19. Jahrh., ganz abgesehen von den MachQuellen und Literatur: werken des Jahres 1919, sechs neue Staaten, Belgien, Italien, Bulgarien, Serbien, RuMuster von Verträgen, der von Goslar vom 9. III. 1874 Pr GS. 1874 S. 295 u. d. Badisch- mänien, Griechenland. Aber etwas AußerHessische v. 11. V. 1903 Bad GBl. 1904 ordentliches ist es, daß ein ganz unbekanntes S. 425. Ältere deutsche Lit. Frommann, Land von Riesengröße durch einen Mann der De condominio, Tüb. 1682. — Hoffmann, Zivilisation erschlossen und zu einem mächdesgl. Marb. 1776. Weiteres bei Zachariä, tigen von allen Kulturstaaten anerkannten St R. 3. Aufl. I S. 76 und Klüber, Dtsch. Staatswesen erhoben wird. James RowBundesr. § 81 (S. 65, 3. Aufl.).· Lawrence, land, bekannt als Henry Stanley — nach Principes de dr. int., französ. v. Dumas seinem Adoptivvater

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u. Lapradelle (Dotation Carneggie), Ox- 1876 der Lösung des größten noch vorhandewar es, der sich ford, S. 81, 120, 183. — Rivier (2. Aufl.) S. 139. Bulmerincq (Marquardsen) § 43 nen afrikanischen Problems zuwandte, nämS. 280. Heffter § 65. Ullmann 78 lich zu erforschen, wohin die ungeheuren T. 185. Liszt, bes. § 8 III, auch § 9 Wassermassen der Seen und Ströme westlich Note 7. Über die Harzkommunion die vom Tanganyikasee sich ergössen. Er entVerh. d. Preuß. Landt. und Rönne, Preuß. deckte den Congo, dessen Mündung man St R. I S. 56, 141 (4. Aufl.); über Schleswig- allein kannte und den er,,Livingstone“ Holstein Bulmerincq a. a. O. und,,Die nennen wollte (Petermanns Geogr. Mitt. Herzogtümer" seit d. 15. XI. 1863, Berlin 1866, sowie die Lit. im Katalog d. Bibl. 1877). Sofort nahm sich König Leopold II. d. dtsch. RT. 922; über den Sudan- von Belgien der Sache an. König Leopold, Cocheris, Situation intern. de l'Égypte et in dem sich das Herrschertalent der Coburger du Soudan 1903, bes. die bei Strupp II, 35 mit der Finanzbegabung der Orleans verangeführte Lit. Fleischmann, S. 289. - einten, ist der eigentliche Schöpfer und pro

und für

es Portugal nochmals mit Granville und erlangte ein Abkommen (26. II. 1884). Danach sollte Portugal die Souveränität an der Küste bis Noki haben. Der Handel sollte allen Nationen offen stehen, eine englisch

motor des Kongostaates. Schon in seiner | südlicher Breite an, wogegen Portugal seine Jugend, bei seiner Großjährigkeitserklärung, Rechte jeder Art an der Küste von 5o östl. hatte er als sein Ideal die Zivilisierung Länge bis 5o westl. Länge auf England überÄquatorialafrikas hingestellt (s. Boillots trug und auf alle Ansprüche an Gebieten im Schrift). Er berief zum 12. IX. 1876 eine Süden von 18° westl. Breite bis 26° 30' geographische Konferenz nach Brüssel. Der östl. Breite sowie auf Ausdehnung seiner König sagte:,,L'honneur de l'Europe exigeait Besitzungen ins Innere verzichtete. Um dem que l'on ouvrit à la civilisation ces immenses erwarteten Einspruch anderer Staaten zu régions encore inconnues"; er rechne auf die begegnen, wurden allerlei schöne ZugeständKonferenz,,pour mener à bon fin cette nisse gemacht, freie Schiffahrt u. dgl., croisade de science, d'humanité et de pro- Unterdrückung des Sklavenhandels. Enggrès, digne du XIXe siècle". Ergebnis der land wurde aber Meist begünstigung und den Konferenz war die Gründung eines Wissen- britischen Untertanen viel Privilegien geschaftl. Komitees, der späteren Association währt. Das Abkommen fand weder in Enginternationale Africaine in Brüssel unter land noch in Portugal Beifall. Dort gab es Vorsitz des Königs, dem es auch gelang, die Parteien, die jedes Zugeständnis an Portugal nötigen Mittel aufzutreiben und Stanley zu mißbilligten; hier war man mit der Regelung beauftragen, nochmals den Fluß hinaufzu- der Zollfragen nicht zufrieden. Lord Grandringen und zwei Stationen am mittleren ville erklärte am 15. III. 1883, daß es EngKongo anzulegen. Die Erfolge des Königs land hauptsächlich auf Zivilisierung Afrikas erweckten natürlich sofort sowohl den Miß- durch Entwicklung rechtmäßigen Handels mut des gierigen Briten, der schon von ankäme. Portugal wandte sich nun an der Konferenz sich ferngehalten, als auch Frankreich und bot diesem für Anerkennung die Erinnerungen Portugals an frühere seiner Souveränität bis zu 5° 12′ ZustimHerrschaftsrechte; Frankreich mung zu Brazzas Erwerbungen. Da sich machte de Brazza einige Eroberungen und die Verhandlungen zerschlugen, versuchte viele Schwierigkeiten (s. u.). Am 13. X. 1882 fragte die Lissabonner geographische Gesellschaft bei der Assoc. intern. in Brüssel (zu der sich das Comité d'Études du HautCongo umgestellt hatte) an, ob 1. Stanley usw. lediglich humanitäre und wissenschaft- portugiesische Überwachungskommission für liche Zwecke verfolgten; 2. ob diese Reisenden Zollwesen eingesetzt, die Sklaverei abgemit Vollmacht der A. I. Flaggen gehißt und schafft werden usw. Von allen Seiten erVerträge politischer Natur geschlossen? Die folgten Beschwerden gegen diese FestA. I. erwiderte sehr diplomatisch, daß de setzungen, die die Association internationale Brazza Unterstützung vom französischen vom Meer absperrten. Vertreter Frankreichs Ministerium gehabt, daß Stanley dagegen in und Hollands, auch deutsche Firmen erhoben Diensten des Comité d'Études du Haut- Widerspruch und fast gleichzeitig erfolgte Congo beauftragt sei, gastfreundliche und durch die Regierung der Vereinigten Staaten wissenschaftliche Stationen zu gründen, auf von Nordamerika die Anerkennung der denen die Flagge der Association wehe. Kongogesellschaft als befreundeter Staat Belgien als Staat wolle in Afrika keinen Zoll (22. IV. 1884). In diese Zeit fällt die Bebreit Land. Die Antwort befriedigte nicht sprechung des Fürsten Bismarck mit Gerhard und in Lissabon wurde am 8. XI. 1882 ein Rohlfs (Guenther, Gerh. Rohlfs, 1912, afrikanisches Komitee gebildet, das ein S. 326). Dieser erhielt den Auftrag, sich in Memorandum über Portugals Rechte ver- Brüssel zu erkundigen, ob nicht, wie veröffentlichte (La question du Zaire, Droits mutet wurde, König Leopold ein geheimes du Portugal, Lissabon, L'allement 83). So-Spiel mit Frankreich triebe? Dieser Verdacht gleich erfolgte eine eingehende Widerlegung: bestätigte sich (Büchler, Kongostaat, 1912, Mémoire sur les droits et prétentions du S. 143). Es war Frankreich ein VorkaufsPortugal à la souveraineté de certains terri-recht angeboten. Bismarck hatte wohl an toires de la côte occidentale d'Afrique, einen Kauf durch Deutschland gedacht, Paris 83. Auch suchte König Leopold in da er auf eigentliche Kolonien weniger Frankreich und Deutschland Unterstützung, Wert legte (s. d. Art.,,Kolonien“) und ihm zumal, was erst später in die Öffentlichkeit mehr an Meist vergünstigung gelegen war. drang, es Portugal gelang, mit England am Portugal ließ seinen Vertrag fallen und schlug 15. XII. 1882 ein seinen Wünschen Rechnung Regelung auf einer internationalen Kontragendes Abkommen zu schließen. England ferenz vor, Frankreich stimmte dem zu, erkannte die Souveränität Portugals über unter der Bedingung, daß über die Besitzdie Westafrikaküste zwischen 8° und 5o 12' verhältnisse am Kongo nicht verhandelt, Wörterbuch des Völkerrechts. Bd. I.

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Prüfung der Rechtmäßigkeit früherer Besitz- | Alles war durch Kommissionsentwürfe sorgergreifungen ausgeschlossen werden sollte. fältig vorbereitet und nach zweimaliger Am 6. X. 1884 erließ Bismarck eine gemein- Durchberatung war das Ergebnis: Die Bersame Einladung an Belgien, Dänemark, liner Generalakte (Acte général de la ConGroßbritannien, Italien, Niederlande, Öster-férence de Berlin vom 26. II. 1885). Sie gereich-Ungarn, Portugal, Rußland, Schweden, langt genau ein Jahr nach dem portugiesischSpanien, Türkei und Vereinigte Staaten zu englischen Vertrag, der die Frage in Fluß einer Konferenz, die am 15. XI. 1884 in gebracht und der nur noch geschichtliches Berlin zusammentrat (Darcy, S. 46:,,Du Interesse hat, zur Ausführung. même coup l'Allemagne se posait en grande Der allgemeinen Kennzeichnung der Ziele puissance africaine, et ceci est au fond la der Konferenz schloß sich der englische Botmoralité de l'incident elle affirmait publique-schafter Sir Edward Malet im wesentlichen ment qu'en Afrique comme en Europe an mit der Maßgabe, daß in einzelnen Geaucune question politique ou économique bieten England allein in der Lage sei, die ne pourrait désormais être réglée sans la Schiffahrt nach den Grundsätzen des freien participation et la sanction de l'Empire"). Handels zu regulieren. Die Erörterungen Die westafrikanische Konferenz über die Handelsfreiheit begannen gleich in sollte zum Ausdruck bringen, daß Fragen der der 2. Sitzung auf Grund der von DeutschHandels- und Verkehrsfreiheit in Gebieten, land im Einverständnis mit Frankreich gein denen eine größere Anzahl von Staaten machten Vorschläge. Die Freiheit des Hanschwerwiegende Interessen haben, nicht durch dels im Kongo becken ohne Monopole oder einseitige Vereinbarungen einzelner Staaten Privilegien irgendwelcher Art sollte die gelöst werden können, sondern ihre Ent- Grundlage bilden. Zunächst wurde durch scheidung nur durch die sämtlichen inter- eine Kommission eine Klarstellung des Beessierten Mitglieder der völkerrechtlichen griffs,, Kongobecken" vorgenommen. Eine Gemeinschaft finden können. andere Kommission erledigte die von Italien Geleitet war die Konferenz von dem angeregte Frage der Gebühren, vorläufig, Wunsche, den dunkelsten Teil des dunklen da man die Kosten noch nicht ganz überWeltteils den Segnungen europäischer Kultur sehen konnte. Bezüglich des Spirituosenzu erschließen. Der afrikanische Kontinent handels, dessen Verbot oder Einschränkung sollte dem allgemeinen Handelsverkehr ge- teilweise befürwortet wurde, einigte man sich öffnet, für seine materielle Entwicklung auf einen vermittelnden Weg zwischen den Sorge getragen, die Bewohner auf eine höhere Interessen des Handels den Grundsätzen Stufe der Gesittung geführt, die Missionen der Menschlichkeit. Am schwierigsten geund andere die Hebung des Bildungsstandes | stalteten sich die Verhandlungen über die bezweckende Anstalten gefördert und die Schiffahrtsabgaben auf Kongo und Niger. Aufhebung der Sklaverei getreu der bereits Hier machten Rußland und Österreich 1815 durch den Wiener Kongreß feierlich allerlei Einwände, wohl Bedenken wegen der übernommenen Pflicht vorbereitet werden. Donau habend. Hauptsächlich stritt man Eine solche Aufgabe könnte nur durch ge- über die von Deutschland beantragte, der meinsames Vorgehen gelöst werden. Es sei Donaukommission nachgebildete Kongoratsam so führte der deutsche Reichs-kommission und über die Behandlung des kanzler in seiner beifällig aufgenommenen Kongo im Kriegsfalle, sowie über die von Eröffnungsrede aus die Ostasien gegen- England und Frankreich in Anspruch geüber geübte Politik, mit der man die Öffnung nommene Aufsicht über den Niger. (Eine der dortigen großen Reiche widerwilligen gute kurze Übersicht der Verhandlungen Regierungen abgedrungen und bedrohliche s. bei A. Zimmermann, Gesch. d. deutschen Handelsrivalitäten in ein auf Gleichheit der Koloniegebiete, 1914, S. 131 ff.) Am 26. II. Rechte und Solidarität der Interessen begründetes System allgemeiner friedlicher und geordneter Konkurrenz habe auslaufen lassen, nunmehr in geeigneter Form auch auf Afrika in Anwendung zu bringen. Demgemäß bildete die erste wichtigste Aufgabe die Verständigung über die Handelsfreiheit im Kongobecken und an seiner Mündung. Als geschlossen:,,Nach langen und mühsamen zweiter Punkt kam die Freiheit der Schifffahrt nach den internationalen Grundsätzen in Betracht, als dritter die Regelung der Formen der Besitzergreifung und schließlich die Beratungen über den Sklavenhandel usw.

1885 gerade ein Jahr nach dem agreement, das die Kongofrage in Fluß gebracht nachmittags 32 Uhr wurden die auf Pergament gedruckten 14 Vertragsurkunden unterzeichnet und die Konferenz, auf der die Vereinigten Staaten durch Stanley vertreten waren, von Bismarck mit folgenden Worten

Beratungen ist unsere Konferenz bis zum Schluß ihrer Arbeiten gediehen und ich bin glücklich, zu konstatieren, daß dank ihren Bemühungen und dem Geiste der Versöhnlichkeit, der über unseren Geschäften waltete,

völliges Einverständnis betreffs aller Punkte | becken bis zum Indischen Ozean, in welchen des uns unterbreiteten Programms geschaffen Gebieten volle Handelsfreiheit für die Signaworden ist. Die Arbeiten der Konferenz tarmächte herrschen soll. Keine Monopole werden, wie alles Menschenwerk, der Ver- oder Privilegien, keine Abgaben außer für besserung und Vervollkommnung unter- Unkosten, Gleichstellung der Fremden, Schutz liegen, aber, wie ich hoffe, werden sie einen der Gewissensfreiheit und der religiösen und Fortschritt in der Entwicklung der inter-wissenschaftlichen Einrichtungen usw. Dem nationalen Beziehungen verzeichnen und ein Weltpostverein wird der Kongostaat angeneues Band der Solidarität zwischen den schlossen. Erklärung II betrifft den Sklavenzivilisierten Nationen bilden." handel (s. d. Artt.). Das III. Kap. handelt Am Schlußtage der Konferenz trat als von der Neutralität, die im Falle eines Krieges erster Staat, der auf ihr selbst nicht vertreten durch gute Dienste hergestellt werden soll. war, der Kongostaat bei, nachdem kurz vor Überhaupt sollen Meinungsverschiedenheiten Beginn der Konferenz am 8. XI. 1884 durch Vermittlung entschieden werden. Der Deutschland, dem Beispiel der Vereinigten Kongostaat hat am 1. VIII. 1885 seine Staaten folgend, die A. I. als Staat anerkannt Neutralität erklärt (Martens, N. Rec. II, 16, hatten. Viele bezeichnen den 23. II. 1885 S. 585). Kap. VI Art. 34, 35 enthalten die als véritable journée de la fondation de l'État Festsetzungen und einheitlichen Regelungen du Congo (Wauters) an diesem Tage über die zukünftige Form der Besitzergreifung erfolgte die Mitteilung des Obersten Strauch, afrikanischer Gebiete (s. dieselben im Art. Vorsitzenden der A. I., der Anerkennung und,,Kolonien“) und 4. und 5. bilden die Kongoder adhésion an die Kongoakte und die feier-schiffahrtsakte und die Nigerschiffahrtsakte, liche Beglückwünschung durch die Vertreter die die allgemeinen völkerrechtlichen Grundaller Staaten. Trotzdem ist sehr bestritten, sätze des internationalen Flußrechts, wie sie in welchem Zeitpunkt der Kongostaat entstanden, wann die A. I. zum Kongostaat geworden? (so bes. Fleischmann, S. 195 und Liszt, § 5). Daß der Kongostaat erst am 23. oder 26. II. 1885 entstanden ist, beruht auf der häufigen Verwechslung der,,Gründung" eines Staates mit seiner,,Anerkennung". Der Vertrag vom 8. XI. 1884 (RGBl. 1885, S. 211) ist ganz eigenartig. Er ist geschlossen mit der Gesellschaft, die durch den König von Belgien vertreten wird und im Art. 5 wird die Flagge als die eines be- Souverän des Kongostaates wurde König freundeten Staates anerkannt. Auf der Leopold von Belgien, er hatte sein Ziel erKongokonferenz ist stets erst von einem ins reicht. Der fette Bissen, auf den England Leben zu rufenden Staat die Rede, während gerechnet, war ihm entgangen. Das Herz die Erklärung des Königs der Belgier vom Afrikas mit seinen unermeßlichen Schätzen 1. X. 1884 von der Übernahme der Regierung war freilich nach der Rede des Ministers spricht. Damit ist jedenfalls die Kon- Beernaert bestimmt,,,eine internationale stituierung erfolgt. Als offiziellen Geburts- Kolonie" zu werden, aber es war doch ein tag wird man auch den 1. VII. 1885 an-,,État indépendant". Nachdem König nehmen können, an dem die Proklamation Leopold durch Botschaft vom 16. IV. 1885 der Souveränität in Boma erfolgte, doch ist Personal-Union erklärt hatte, handelte es der Staat als solcher da bereits vorhanden sich darum, den neuen Staat einzurichten und und Fürst Bismarck hat in der 10. Sitzung vor allem Gelder flüssig zu machen. Der der Konferenz (26. II.) die Acte d'adhésion König vermachte durch sog. Testament der A. I. mit den Worten mitgeteilt:,,Le seine Rechte dem Königreich Belgien. Dies nouvel État du Congo appelé à devenir,,Testament" lautet: un des principaux gardens du l'oeuvre que ,,Nous, Léopold II, Roi des Belges, nous avons en vue et je fais des voeux pour son développement prospère."

sich seit dem Wiener Kongreß entwickelt haben, unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse auf den Kongo und Niger und ihre Nebenflüsse ausdehnt und eine Internationale Kommission nach Vorbild der Donaukommission in Aussicht nimmt. Die Freiheit der Schiffahrt erstreckt sich nicht nur auf das Stromgebiet, sondern auch auf Straßen, Eisenbahnen, Seitenkanäle, die der Nichtschiffbarkeit an einzelnen Stellen abhelfen sollen (Art. 16).

souverain de l'État indépendant du Congo: Voulant assurer à notre patrie bien aimée les fruits de l'oeuvre que, depuis de longues annuées, nous poursuivons dans le continent africain, avec le concours généreux et dévoué de beaucoup de Belges:

Die sog. Kongo akte (Generalakte) ist eine Zusammenfassung von sechs Erklärungen und Akten, die als Kapitel bezeichnet sind, und zusammen 35, mit dem VII. Kap. 38 Artikel umfassen. Der erste Teil umgrenzt Convaincu de contribuer et assurre à la geographisch das Kongobecken, die zone Belgique, si elle le veut, les débouches maritime und das Gebiet östlich vom Kongo-indispensables à son commerce et à son

industrie et d'ouvrir à l'activité de ses enfants | kurze Lebensdauer gehabt. Erst eine Geselldes voies nouvelles. schaft, dann ein Staat, indépendant mit Déclarons par les présentes, léguer et eigener anerkannter Flagge (blau mit goltransmettre, après notre mort, à la Belgique, denem Stern)-nun eine Kolonie des kleinsten tous nos droits souverains sur l'État indépen- Staates, zumal eines neutralen, wie man dant du Congo, tels qu'ils ont été reconnus festgesetzt hatte und damals glaubte. Kann par les déclarations, conventions et traités ein neutraler Staat Kolonien haben, diese intervenues depuis 1884, entre les puissances Frage tauchte hierbei auf und wurde lebhaft étrangères, d'une part, l'Association inter- besprochen (vgl. Art. Neutralität u. a.). nationale du Congo et l'État indépendant du Congo d'autre part, ainsi que tous biens, droits et avantages attachés à cette souveraineté.

kuango.

Die

Der Flächeninhalt wird auf

Nun weht die schwarzgelbrote Fahne im Herzen Afrikas und die Zeit des Kongostaates gehört der Geschichte an. Wir fassen uns daher kurz über seine Organisation En attendant que la législature Belge se (vgl. Näheres bei Wauters, S. 291 ff.): soit prononcée sur l'acceptation de mes dis- Wer Näheres schnell wünscht, wird am positions prédites, la souveraineté sera besten die Gothaischen Kalender der 90er exercée collectivement par le Conseil des Jahre zu Rate ziehen. Es bestand eine trois administrateurs de l'État indépendant Zentralregierung mit drei Abteilungen in du Congo et par le Gouverneur Général." Brüssel. Ein Rat von 17 Mitgliedern war Fait à Bruxelles, le 2 août 1889. Staatsrat und zugleich Kassationshof. Eine eigenartige Urkunde. Dies sog. Spitze der Lokalregierung bildete ein GereralTestament ist allerdings Ausführung einer gouverneur in Boma mit verschiedenen ,,conception singulière". König Leopold, Direktoren. Am oberen Kongo bestanden Souverän des Kongostaates, vermacht seine für Strafsachen Kriegsgerichte. Außer dem Rechte an diesem Staat dem König Leopold Bezirk Boma bestanden (und bestehen) 11 von von Belgien c'est un expédient bizarre, qui Kommissaren verwaltete Distrikte, eine n'a pas son précédent dans l'histoire du droit ideelle Einteilung, da scharfe Abgrenzung public. Dieser einseitige Staatsakt wurde noch nicht durchgeführt. Es sind: Banana, durch Annahme seitens Belgiens zum völker- Matadi, Kataraktenkreis, Stanley-Pool, rechtlichen Vertrag und daraufhin wurden Kassai, Äquator, Ubangi und Uelle, Stanleyam 25. und 30. VII. 1890 die Verträge falls, Arumimi und Uelle, Lualaba, Ostgenehmigt, die die Schenkung annahmen und zugleich ein Darlehen von 25 Millionen gewährten. Durch eine Art Kodizill (vgl. auch Belg. Anleiheg. 27. IV. 1887) werden zunächst die Rückzahlung und Zinsen der dem Kongostaate geliehenen Summen erlassen; die vom Kongostaate eingegangenen finanziellen Verpflichtungen treten erst wieder in Kraft, wenn Belgien auf die Aneignung verzichtet. Durch Vertrag vom 15. X. 1908 ist auf Grund der erwähnten Urkunden die Angliederung fast unverändert geblieben. In Brüssel ist des Kongostaates an Belgien erfolgt (ange- das Ministerium mit 3 Departements (Äußeres nommen in der 2. Kammer 9. IX., 20. VIII., und Justiz, Finanzen und Staatsschatz, im Senat 9. IX). Der Vertrag bestimmt: Inneres mit Heer, Marine). Der Staatsrat sämtliche Güter, die bisher die Krondomäne ist genau wie früher. Distrikte gibt es jetzt gebildet haben, gehen bei der Annexion 14: Banana, Boma, Matadi, Katarakte, auf Belgien als Staatsdomäne über. Dazu gehören das Landgebiet in Afrika, die Anteile den Krondomäne an mehreren Gesellschaften, ferner die in Europa gelegenen Immobilien. Die Abtretung der Krondomäne erfolgt unter der Bedingung der Zahlung verschiedener Jahresrenten an Mitglieder des Königshauses und verschiedener anderer Zahlungen, u. a. für Prachtbauten in Belgien. Zu den Liegenschaften in Europa gehören auch Güter an der Riviera. Persönliches Eigentum bleibt die 40000 ha große Länderei in Majumbe mit Kaffee- und Kakaoversuchspflanzungen.

Der Kongostaat hat eine verhältnismäßig

224250 qkm angegeben. Die Bevölkerung wurde auf 14 Millionen geschätzt. 1890 befanden sich 271 Europäer in Diensten des Staates. Es wirkten 11 Missionsgeseilschaften (8 ev. 3 röm.-kathol. unter einem apostolischen Vikariat unter dem Erzbischof von Mecheln). Über Entwicklung des Handels, Eisenbahnen, Finanzen usw. vgl. die Lit. Die geschilderte Organisation ist

Stanley-Pool, Äquator, Ostprovinz, LualataKassai, Ost-Kwango, König Leopold II.-See, Bangola, Ubangi, Uelle, Aruwimi. Die Hauptsache bildete natürlich von vornherein die Festsetzung der Grenzen gegenüber anderen Mächten. Hinsichtlich der Abgrenzung gab es bald Streitigkeiten. Zuerst nahm Portugal,,historische" Rechte in Anspruch. Im allgemeinen mußte Portugal auf seine Ansprüche verzichten, erhielt aber doch einige Vorteile, besonders den Zugang auf dem linken Ufer bis Matadi (Verträge vom 14. II. 1885, 25. V. 1891, 25. III. 1894). Schwieriger war die Regelung mit Frankreich,

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