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Reichsstände zu berufen, demgemäß eingerichtet werden "3). Das Parlement kehrte aus dem Eril zurück; es wurde mit Freudelårm des Volks empfangen, Paris erleuchtet, vom Pöbel die nicht erleuchteten Fenster zerschlagen und Puppen, welche Calonne und die Herzogin Polignac darstellten, durch die StraBen getragen. Malesherbes, eben damals in den Staatsrath zurückgerufen, sprach trübe Ahnungen gegen den König aus **).

Die beiden Verordnungen vom 6. Aug. wurden am 19. Sept. zurückgenommen, dagegen die fernere Erhebung der Vingtiemen und zwar in weiterer Ausdehnung als früher, selbst über die königl. Domånen, angeordnet; das Parlement ward am 20. Sept. wieder eingeseht "). Der königl. Erklärung über Einschränkungen, die in der Hofhaltung stattfinden sollten, folgte am 13. Dct. eine zweite über Verminderung der Pensionen und über Errichtung eines Kriegsraths, wodurch man bei dem noch immer über die bisherigen Neuerungen misvergnügten Militär eine vortheilhafte Stimmung zu bewirken hoffte“). Nun wurde

53) Droz 2, 37.

54) Il n'est pas question d'appaiser une crise momentanée, mais d'éteindre une étincelle, qui peut produire un grand incendie. Boissy d'Anglas, Essai sur Malesherbes 2, 83.

55) Isambert 28, 432. Nach Necker, De la révolut. franç. 1, 31 sollte das Ministerium freie Hand in Betreff der Vingtiemen haben; bies als prix des indulgences du roi.

56) Isambert 28, 416. 442. 451. Von dem dégoût de service, der aus unaufhörlichen Ünderungen und kleinlichen Dienstplackereien ents standen war, und den leztern selbst geben die Mémoires de Vaublanc 1, 187–192 Bericht. Jene kamen zum Theil von Officieren, die vor lauter Theorie das natürlich Gegebene vergaßen und den Dienst zur Quás lerei machten. In einer Instruction hieß es: Pour marcher, il faut que les hanches partent avant le corps et la tête, dont elles sont la base. Wie wandte man das an? On collait un homme contre le mur, en appuyant fortement la main sur sa poitrine; on lui disait de remuer les hanches, et de marcher sans remuer le corps; c'était impossible; le soldat recevait un coup de poing dans la poitrine, afin d'imprimer à son corps l'immobilité qu'on exigeait. D'autres faisaient la même chose pour les pieds. Le soldat, collé contre le mur, devait se porter en avant par un pied, sans que le corps fit le moindre mouvement. Impossible encore! Dergleichen hatte namentlich

auf den 19. Nov. eine „königliche Situng" (séance royale) des Parlements anberaumt 7). In ihr sollte die Zustimmung desselben zu der Anleihe von 420 Millionen erlangt, zugleich aber demselben bedeutet werden, daß die Gesehgebung dem Könige allein zusteḥe. Als Tribut an die Gerechtigkeit und Menschlichkeit wurde die Ankündigung von Bürgerrechten für die Reformirten dazugesellt. Man hatte nicht gegenwärtig, wie ungünstig im Verlaufe der nordamerikanischen Unruhen die Erklårung des englischen Ministeriums über das Recht der Besteuerung, ungeachtet begleitender thatsächlicher Conceffionen, gewirkt hatte. Jedoch nicht jene Erklärung des Rechts der Krone war der Grund, warum die königl. Sigung sich mit Sturm endigte; als Lamoignon aussprach, daß dem Monarchen allein die gefeßgebende Macht ohne Abhängigkeit und Theilung angehöre 58), wurde kein Befremden geäußert; nun aber war Lamoignon im Parlemente tödtlich gehaßt, und, als ein geheimer Versuch, Brienne zur Entlassung Lamoignon's zu bewegen, wogegen dann das Parlement registriren wollte, mislungen war, der Protest bei dem lehtern entschieden 59), auch hatte im Parlemente, wahrscheinlich durch das Hörensagen von Hofgespråchen, sich der Argwohn eingeschlichen, Brienne gehe darauf aus, das Parlement mit trüglichen Verheißungen zu überlisten. Beim Abstimmen gab es mehre Negativen; als nun Lamoignon Registrirung ohne Zählung der Stimmen begehrte, protestirten der Herzog von Orleans und die Råthe D'Epremenil, Freteau, Sabatier und Robert de S. Vincent, weil Registrirung ohne Stimmenzahlung nur in einem Lit-de-justice, nicht in einer

bei dem Regiment Gardes françaises zu Paris, die der Herzog von Chatelet seit 1788 commandirte, ungemeine Verstimmtheit zur Folge. Das. 193.

57) Den Procès-verbal f. Moniteur, Introduct. 88.

58) Qu'au roi seul appartient la puissance souveraine dans son royaume; qu'il n'est comptable qu'à Dieu seul de l'exercice du pouvoir suprême. . ., que le roi est chef souverain de la nation et ne fait qu'un avec elle; que le pouvoir législatif réside dans la personne du souverain sans dépendance et sans partage. Moniteur, Introd. 89.

59) Davon berichtet Vaublanc, Mém. 1, 170.

königlichen Sißung gelte. Damals zuerst trat der Herzog von Orleans als Gegner der Regierung offen hervor; gewiß nicht mit weitreichenden politischen Entwürfen, nicht mit dem Streben nach einer Staatsverånderung zu seinen Gunsten und auf Kosten des Königthums: er folgte dem Impuls, der aus dem Verkehr mit Oppositionsmånnern, woran er sich schon bei seinen häufigen Besuchen in England gewöhnt hatte, und viels leicht aus Rathschlägen derselben in seine Seele gekommen war; zerfallen mit dem Hofe, insbesondere mit der Königin, mit Abgeneigtheit und Argwohn angesehen 6o), fand er in der Opposition, welche dieses Mal in der Ordnung und dem bestehenden Staatsrechte gemäß war, seine rechte Bahn. Es bedarf nicht der Annahme von Intriguen und Complotten, um diese Erscheinung zu erklären; auch das Streben des Herzogs nach Popularitát hatte schwerlich mehr als das Wohlgefallen an dem Genusse derselben und etwas Schadenfreude über die Verlegenheit der Dynastie, die ihn von sich entfremdet hatte, zur Bez gleitung 61). Orleans wurde nach Villers-Coterets verwiesen,

60) Schon 1778 war er Gegenstand des vom Polignac'schen Kreise, welcher ihm übelwollte, ausgegangenen Hofgespöttes, daß er in der Seeschlacht bei Ouessant sich feige bewiesen habe, was nicht der Fall gewesen war (Weber 1, 125. Labaume 2, 120); er war genöthigt worden, der Anwartschaft auf die Stelle eines Großadmirals zu entsagen, und diese wurde dem Herzoge von Angoulème gegeben; er hatte S. Cloud der Köz nigin abtreten müssen, man hatte den Vermählungsvertrag seiner Tochter mit dem Herzoge von Angoulème rückgängig gemacht. Nach dem Lit-dejustice vom 6. Aug. hatte er ein Memoire an den König gerichtet, worin er vorstellte, daß in jedem Verwaltungsgebiete ein Conseil einzuseßen sei, um die Mobilität der ministeriellen Beschlüsse zu måßigen. Dies geschah im Kriegs- und im Marinedepartement. Dennoch begann bald nachher seine Coalition mit dem Parlemente. Labaume 2, 192. Weber 1, 181.

61) Eben so bedarf es nicht mehr der Argumentation, die Anschuldigungen eines Montjoie (hist. de la conjur. du duc d'Orléans 1796, 3 B. 8., worüber schon die deux amis 10, 255 den Stab gebrochen haben), Rivarol, Bertrand de Moleville und Consorten, wie das gesammte Gerede und Geschreibe von der faction d'Orléans, zu måßigen. Gewiß ist, daß Rang und Stand des Herzogs, sein persönliches Verhältniß zum Hofe, sein Reichthum anlockend für Oppositionsmånner waren und diesen ein Relief gaben (le parti populaire songeait à s'étayer de lui, tant qu'il croirait en avoir besoin. Toulongeon 1, 20); daß aber Revolutionë

die Räthe Sabatier und Freteau verhaftet; die Anleihe aber kam nicht zu Stande; dagegen entspann sich ein neuer Hader über die geschehenen Verhaftungen. Das Parlement richtete am 8. Dec. eine Vorstellung an den König, gegen die stattgefundene Anwendung von Lettres-de-cachet 2) und, nachdem es auf königl. Befehl dieselbe in seinen Protokoller hatte tilgen müssen, am 29. Apr. 1788 eine zweite Remontrance, gegen die Beschlüsse vom 19. Nov., dieses Mal in kühner Sprache 63). Eben dieses Parlement aber ließ nur mit Widerstreben die Reformirten zu staatsbürgerlichen Rechten gelangen und bei der Registrirung des hauptsächlich durch Breteuil betriebenen und schon am 19. Nov. angekündigten königl. Edictes war D'Epremenil unter den heftigsten Opponenten *). Der Geist der Parlementsopposition hatte durchaus nichts mit den Principien der Volkswohlfahrt und Humanitåt gemein. Es war die königl. Regierung, welche diese in jenen Fållen aussprach, und ein merkwürdiges Zeugniß von der aristokratischen Natur der Opposition gegen diese ist, daß in der Antwort des Königs an das Parlement (17. Upr.) das Wort Aristokratie in jenem Sinne gebraucht wird 6). Durch eine wunderliche Verschiebung der Ver

entwürfe von ihm ausgegangen oder an ihn als Hauptperson, indem man ihn zum Reichsstatthalter (lieutenant-général du royaume) machen wollte, geknüpft worden seien, kann nur etwa von der Zeit kurz vor und nach Eröffnung des Reichstages zugestanden werden, ebenfalls, daß Mirabeau daran Theil hatte. Wir werden unten mehrmals darauf zurückkommen müssen und bemerken hier nur, daß die überschäzung der Partei Orleans die Stimmen bewährter Berichterstatter schon långst wider sich gehabt hat. Vergl. unten B. 2, Cap. 1, N. 70.

62) Moniteur, Introduct. 92. Hiervon zuerst ward das Wort motion gebraucht. Droz 2, 49.

63) Moniteur, Introduct. 95.

64) Das Gefeß (v. 21. Jan.) f. b. Isambert 28, 472. Montgaillard 2, 43 fg. Zinkeisen, Lafayette 1, 124. Georgel (Mém. 2, 295) nennt es irréligieux, loi immorale! An Äußerungen des papistischen Fanatismus fehlte es nicht. Montgaillard 2, 55. Von D'Epremenil f. Hist. de la révolut. par deux amis de la liberté 1, 37. Labaume

65) Moniteur, Introduct. 97.

hältnisse mußte es dahin kommen, daß die Regierung im Kampfe gegen eine an Misbräuchen festhaltende Behörde die öffentliche Meinung wider sich hatte; dahin hatte das Vorurtheil gegen den Hof, seine Verschwendung, seine Günstlinge und das Mistrauen in seine Finanzmaßregeln gebracht.

Während nun eine Finanzcommission seit dem Mårz 1788 beschäftigt war, einen Bericht über den Zustand der Finanzen auszuarbeiten 66), gingen Brienne und Lamoignon mit Entwürfen um, den Widerstand des Parlements zu beseitigen, dasselbe auf seinen ursprünglichen Beruf des Richterthums zurückzubringen, zur Registrirung von königl. Verordnungen aber neue Behörden einzusehen. Man kam zu folgendem Beschlusse. Eine Cour plenière, worin Prinzen, Pairs, der Kanzler, Parlementspråsidenten, zwei Erzbischöfe, zwei Bischöfe, zwei Gouverneurs, zwei Generallieutenants und auch Provinzialdeputirte, sollte künftig die Registrirung königl. Edicte über Anleihen und Auflagen vollziehen und zugleich Oberbehörde über die hohen Gerichtshöfe sein, die Anzahl der Parlementsmitglieder verringert, alle Ausnahme-Gerichte (tribunaux d'exception) 67) aufgez hoben und als Provinzialgerichte grands bailliages und présidiaux eingerichtet werden 68). Zugleich aber sollte auch dies Mal mit dem Acte der Machtvollkommenheit eine Pflicht der Humanitåt erfüllt und dadurch die öffentliche Meinung gewonnen werden; man wollte die noch übliche kurz vor der Hinrichtung angewandte Folter (question préalable) nebst dem Gebrauche des Armensünderstuhls (sellette) im Verhör und der Hinrichtung am Tage des Urtheils abschaffen 6). Der Druc

66) Das Compte-rendu dieser Commission f. Moniteur, Introduct. 150 fg.

67) z. B. bureaux des finances, élections et jurisdictions des traites, la chambre du domaine et trésor etc. Überhaupt Administrationsbehörden, die bisher in ihrem Bereiche la jurisdiction contentieuse gehabt hatten. Es gab deren insgesammt funfzehn. S. Brewer, Gesch. der franz. Gerichtsverfassung 1887. Th. 2, 137 fg. Das Geset f. b. Isambert 28, 551.

68) Isambert 28, 534 fg. 550-554.

69) Isambert 28, 527. Die während des Processes angewandte Fols ter, question préparatoire, war schon am 24. Aug. 1780 abgeschafft worden.

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