Page images
PDF
EPUB

D

Vorwort.

er im Weltkriege und, im Hinblick auf die Furchtbarkeit der ihn beendigenden Friedensschlüsse, seitdem zu Tode gehetzte Satz vom Zusammenbruche des Völkerrechts wird wohl durch keine Tatsache schlagender widerlegt als dadurch, daß das Völkerrecht, bisher nahezu ein Reservat der Theoretiker und der (Diplomaten-) Praktiker, sich heute mehr und mehr Beachtung selbst in Kreisen erzwingt, die ihm noch vor ganz kurzer Zeit zum Teil mit offenkundiger Abneigung gegenüberstanden. Waren Fragen, die diesem Rechtskomplex angehören, früher nur in relativ seltenen Fällen derart gelagert, daß sich Gerichte, Anwälte, Kaufleute oder gar Privatpersonen mit ihnen beschäftigen mußten, so ist heute das gesamte öffentliche und private Leben mit Problemen durchsetzt, die irgendeine Seite des zwischenstaatlichen Rechtes, und sei es auch nur mittelbar, berühren. Über viele dieser Fragen, aber auch zahlreiche aus der Dogmatik, geben die bestehenden Lehr- und Handbücher des Völkerrechts keine oder nur unvollkommene, die Literatur häufig nicht erschöpfend berücksichtigende Auskunft. Weiter aber finden die neuesten, so überaus bedeutsamen Rechtsvorgänge, die Herausbildung ganz neuer Rechtsinstitute und nicht zum letzten die gerade für das Völkerrecht so überaus bedeutsamen Präjudizien in den europäischen Werken durchaus ungenügende Berücksichtigung und Würdigung Die von manchen früher mehr instinktiv gefühlte, aber erst von Alejandro Alvarez in glänzender Weise durchgeführte Gegenüberstellung eines kontinentalen und amerikanischen (vielfach anglo-amerikanischen) Völkerrechts ist in jenen Werken nahezu durchgehends verkannt.

Wie mich vor nahezu 11⁄2 Jahrzehnten das von mir aufs tiefste empfundene Bedürfnis nach einer dokumentarischen Geschichte des Völkerrechts zu meiner entsprechenden Urkundensammlung, wie mich das nach einem,, Jahrbuch des Völkerrechts" zur Herausgabe dieses (1912 mit Geheimrat Niemeyer verwirklichten) Werkes geführt hatte, so war ich auch bereits 1911, als ich mich besonders mit anglo-amerikanischem Völkerrechte beschäftigte, der Idee eines,,Wörterbuchs des Völkerrechts" nähergetreten. 1914 lag ein bis ins kleinste ausgearbeiteter Plan und Schlagwortverzeichnis vor. Er kam ebensosehr durch den Krieg wie dadurch nicht zur Verwirklichung, daß ich gerade damals von dem Parallelunternehmen Prof. Hatscheks vernahm, der sich um diese Zeit mit einem mustergültig ausgearbeiteten, in den Grundgedanken, namentlich in der starken Betonung der Präjudizien aus der angloamerikanischen Praxis, mit mir völlig harmonierenden Programm eines,,Wörterbuches des Völkerrechts und der Staatenpolitik“ und sorgfältig festgestellten Stichwortverzeichnis an die fachwissenschaftliche Öffentlichkeit wandte. Als er sich dann nach einigen Jahren von dem Unternehmen zurückzog, war es mir eine ebensogroße Freude wie Ehre, an seiner Stelle seine und meine Pläne verbinden und unter dem aus sachlichen Gründen geänderten Titel ,Wörterbuch des Völkerrechts und der Diplomatie" verwirklichen zu dürfen.

Sehr erhebliche Schwierigkeiten schienen dem entgegenzustehen. Zwar war die Zeit an sich für die Herausgabe eines völkerrechtlichen Wörterbuchs eher günstiger als

vor dem Kriege. Denn der persönliche Umkreis des am Völkerrecht freiwillig oder zwangsweise Interessierten hat sich, wie schon ausgeführt, wesentlich vergrößert und gerade diese sind es, denen die Form eines Nachschlagewerkes besonders willkommen sein muß. Andererseits wurde aus verschiedensten Gründen der Mitarbeiterumkreis durch den Wegfall der Mitwirkung eines großen Teils des Auslands verringert. Dafür aber erstand die nationale Aufgabe: Zu zeigen, daß in Deutschland und dem verwandten Österreich in einer Zeit tiefsten wirtschaftlichen Verfalls die Wissenschaft ungebrochen dastand und daß in zwei Ländern, die in der Pflege des Völkerrechts in den letzten Dezennien weit hinter den romanischen Ländern, namentlich dem auch sonst ja so vorbildlichen Italien, zurückgestanden, eine Renaissance im Stillen sich vorbereitet hatte, daß in der heutigen Juristengeneration das Völkerrecht den Platz sich zu erobern beginnt, der ihm seiner Bedeutung nach zukommt. Eine unendliche Mühe bildete, in der Zeit traurigsten Valutatiefstands, die Beschaffung der einschlägigen Weltliteratur. Der Fachvertreter wird erkennen, daß, was überhaupt in dieser Richtung geleistet werden konnte, geschehen ist.

Kein Lehr- oder Handbuch will das,,W. d. V. D." sein, ohne daß aber die Tatsache, daß es sich nicht nur an Fachgelehrte, sondern an alle am Völkerrecht Interessierten wendet, eine erschöpfende Durchdringung des im】einzelnen Stichwort behandelten Stoffes, gelegentlich auch eingehendere polemische Erörterungen in Streitfragen, verbietet. Auch bei der Feststellung des dem einzelnen Bearbeiter zur Verfügung gestellten Raumes mußte ebensosehr den Bedürfnissen des Theoretikers wie des Praktikers Rechnung getragen werden, wobei notwendigerweise zuweilen eine gewisse Ungleichheit sich nicht ganz vermeiden ließ. Insbesondere mußte aktuell-praktischen Fragen zuweilen größere Vertiefung zugestanden werden. Diesem Ziele entsprach es auch, wenn in größerem Umfange die diplomatisch-politische Geschichte der heute wichtigsten Staaten, namentlich der Neustaaten, berücksichtigt worden ist und wenn Artikel aufgenommen sind, die einen Überblick über Rechtsinstitute des Völkerrechtes im ganzen geben.

Trotzdem ich im engsten Zusammenwirken mit dem Verlage, durch dessen großzügiges Verständnis in der Zeit der schlimmsten Not Deutschlands dieses Werk ins Leben treten darf und der sich mir dankenswerterweise als Redaktionsbüro zur Verfügung stellte, vom ersten Augenblick an bestrebt war, die rechtzeitige Einsendung der Manuskripte zu erreichen, um keine Stockung im Erscheinen der einzelnen Lieferungen eintreten lassen zu müssen, hat sich weder diese vermeiden lassen noch die andere wenig erfreuliche Konsequenz, daß eine große Anzahl von Stichworten durch Verweisung disloziert oder gar dem Nachtrage überwiesen werden mußten. Immerhin liegt der erste Band genau 3 Jahre nach Eingang der ersten Manuskripte abgeschlossen vor.

Mit Wehmut gedenke ich des Hinscheidens mehrerer wertvoller Mitarbeiter. Haben die Professoren v. Gareis, v. Kirchenheim, Lammasch und Zitelmann dem Alter ihren Tribut bezahlt, so ist Dr. Vorwerk in der Blüte seiner Jugend von tückischer Krankheit hinweggerafft worden. Ehre ihrem Andenken!

Von Behörden wie von Instituten wurde mir weitgehende Hilfe geleistet. Besonderer Dank gebührt dem Institut für Seeverkehr und Weltwirtschaft in Kiel, dessen gesamter Mitarbeiterstab unter Leitung von Geh.-Rat Harms aktiv an dem Wörterbuch mitgearbeitet hat.

Für Kritik, Ergänzungs- und Verbesserungsvorschläge wäre ich dankbar.

Frankfurt a. M., im Mai 1924.

Kettenhofweg 139.

Strupp.

Vorgeschlagene Abkürzungen für Zeitschriften:

AJ. = American Journal of International Law (Scott).

RDI. Rivista di diritto internationale (Anzilotti und Cavaglieri).

RDIC. Revue de droit international et de législation comparée (de Visscher).

=

RG. Revue générale de droit international public (Fauchille).

=

Revue Sottile = Revue de droit international (erscheint seit 1923 in Genf; Herausgeber Sottile).

NZ. Niemeyers Zeitschr. für Internat. Recht.

ZV. =

Zeitschrift für Völkerrecht (Fleischmann u. Strupp).

Die Abkürzung Strupp Urkunden bezeichnet die Urkunden zur Geschichte des Völkerrechts (1911ff.), deren 2. (französische) Ausgabe (Documents pour servir à l'histoire du droit des gens, 6 Bde. 1923/24) als Documents bezeichnet wird.

« PreviousContinue »