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kurzen Leitsätzen vor, die den Beratungen allen Gegenständen kam ein Einvernehme als Grundlage dienen konnten. zustande, ein überraschendes Ergebnis, we Als bevollmächtigte Delegierte fungierten: man bedenkt, daß es sich um Fragen happ Legationsrat Dr. Kriege (Deutschland), delte, die zum großen Teil seit Jahrhunderte Konteradmiral Stockton und Prof. Wilson strittig und mit welchen so wichtige Inte: (Amerika), Gesandter Dumba (Österreich- essen verflochten waren, daß einzelne Staateį Ungarn), Graf Mortera (Spanien), Prof. sich von jeher geweigert hatten, darübe| Renault (Frankreich), Earl of Desart (zu- auch nur zu verhandeln. Dazu kommt, d gleich Präsident der Konferenz; Großbritan- die Beschlüsse der Konferenz, im Unterschie nien), Staatsrat Prof. Fusinato (Italien), von jenen der Friedenskonferenzen, m Vizeadmiral Baron Sakamoto und Bot- keinerlei ,,Vorbehalten" belastet sind. schaftsrat Jamaza (Japan), Vizeadmiral Die Beschlüsse der Konferenz erscheine. Jonkh. Roëll und Gesandter Jonkh. Ruys- in zwei Akten niedergelegt: im,,Protocole di senaers (Niederlande), Prof. Baron Taube clotûre" und in einer,,Déclaration“. D (Rußland). Auch die übrigen Delegierten Schlußprotokoll enthält lediglich einer waren Diplomaten, Marineoffiziere oder Ver-,,Wunsch", den die Vertreter der Mächt treter des Völkerrechts. formulierten, um der amerikanischen Des Da die Verhandlungen in den Plenar- gation die Unterzeichnung der Deklaration sitzungen kein Ergebnis versprachen, ent- zu ermöglichen, ein,,Wunsch", der jetzt ke schloß man sich, die Konferenz als ,,Kom- Interesse mehr bietet. Die Deklaration führ mission" tagen und über deren Verhand- den wenig bezeichnenden Titel,,Déclaration lungen nicht offizielle Protokolle, sondern nur relative au droit de la guerre maritime“ un kurze,,Resümees" ausgeben zu lassen. Der enthält die von der Konferenz festgestellter Vorsitz in der Kommission wurde Herrn,,allgemein anerkannten Regeln des Völker Renault übertragen, der vermöge gründlicher rechts" in Prisensachen. Sie zählt, abgesehe Beherrschung des Stoffes und der Verhand- von den Schlußbestimmungen, 64 Artikel lungssprache zu dieser Funktion besonders die, in neun Kapitel zusammengefaßt geeignet erschien. Späterhin bildete man folgende Materien regeln: Blockade, Kriegsnoch mehrere Ausschüsse, darunter ein konterbande (und einheitliche Reise), neu. ,,Comité d'Examen", das fast ausschließlich tralitätswidrige Unterstützung, Zerstörung aus den bevollmächtigten Vertretern bestand, neutraler Prisen, Flaggenwechsel, feindliche und ein,,Comité juridique", dem größten- Eigenschaft, Geleit, Widerstand gegen die teils Lehrer des Völkerrechts angehörten und Ausübung des Prisenrechts, Schadenersatz Herr Fromageot vorsaß. Das Comité d'Exa- Erscheinen so mehrere Fragen geregelt, die men wurde im Laufe der Verhandlungen nicht auf dem Programm standen, so blieb mehr und mehr zum Mittelpunkt und eigent-der Konferenz versagt, sich über das Problem lichen Sitz der Beratungen und Entschlie- der Umwandlung von Handelsschiffen is Bungen. Es verhandelte in völlig zwanglosen Kriegsschiffe auf hoher See zu einigen. Auch Besprechungen und ohne fest begrenzte die Frage des feindlichen Eigentums wurde Tagesordnung. Da über die Beratungen nicht restlos gelöst. dieser wichtigsten Körperschaft keinerlei Protokolle geführt wurden, geben die Materialien der Konferenz, so reich ihr Inhalt ist, gerade darüber, welche Gründe die einzelnen Regierungen veranlaßten, diesem oder jenem Beschluß zuzustimmen, den sie anfänglich verworfen hatten, keine Auskunft.

Die Deklaration (meist kurz,,Londoner Deklaration" genannt) wurde von den Vertretern aller beteiligten Mächte unterfertigt, aber von keiner Macht ratifiziert. Sie hat daher an sich niemals bindende Kraft erlangt. Da auch der Prisenhof nicht errichtet wurde - der Widerstand des Oberhauses verwehrte Am 26. II. 1909 trat die Konferenz der britischen Regierung, das Haager Abzum letzten Male zusammen, nachdem un- kommen über den Prisenhof zu ratifizieren – gefähr fünfzig Sitzungen (hiervon zwölf scheint die Deklaration nur geschichtliche Plenar- und zwölf Kommissionssitzungen) Bedeutung zu besitzen. Und dies um so mehr, abgehalten worden waren, die häufig von als die in ihr enthaltenen Regeln vielfach im Morgen bis Abend gedauert hatten. Obwohl Vertrauen darauf ersonnen und beschlossen die Konferenz in eine politisch sehr bewegte worden waren, daß sie von einer ständigen Zeit fiel (Österreich-Ungarn hatte kurz vorher internationalen Instanz würden angewendet Bosnien und die Herzegowina annektiert und und fortentwickelt werden (so vor allem die damit leidenschaftliche Gegensätze entfacht) kasuistisch gefaßten Vorschriften über Kriegsund das Programm die heikelsten Rechts- konterbande, neutralitätswidrige Unterfragen enthielt, die jemals einer internatio- stützung und Flaggenwechsel, wie die Normen nalen Versammlung zur Entscheidung vor- über den Schadenersatz). Es ist aber nicht lagen, brachte sie reichen Ertrag. In fast zu übersehen, daß es künftighin kriegführen

Inseln.

Londoner Vertrag von 1867 s. Luxemburg.
Londoner Vertrag von 1871 s. Pontusvertrag.
Lorenzostrom s. Intern. Flüsse (im Nachtrag).

Louisiana-Fall

Prisengerichtsentscheidung vom

den Staaten willkommen sein mag, sich der | Londoner Vertrag von 1852 s. SchleswigDeklaration zu bedienen, so wie sie schon Holstein. bisher in Kriegsfällen Anwendung gefunden Londoner Vertrag von 1863 s. Ionische hat. Im tripolitanischen Krieg beriefen sich Italien und die Türkei, wie auch neutrale Staaten, ja sogar der Haager Schiedshof bei Entscheidung zweier Streitfälle, auf Bestimmungen der Deklaration, und zu Beginn des ,,Weltkriegs" erklärten sowohl das Deutsche Reich und Österreich-Ungarn, als Großbritannien und Frankreich, sich an die Deklaration halten zu wollen. Allerdings englische gingen die Westmächte und daher auch ihre 1. II. 1918 (Privy Council, Lord Parker) Gegner im weiteren Verlauf des Krieges in Trehern-Grant Prize Cases, Bd. III S. 60, wesentlichen Punkten davon ab. Mag die betreffend die Bestimmungen der Declaration Einhaltung der Deklaration nach diesen of London Order in Council (2) vom 29. X. Erfahrungen in Kriegen, wo Sein und Nicht- 1914 über fortgesetzte Reise. sein mächtiger Staaten in Frage steht, nicht erwartet werden können, so vermöchte sie doch unter anderen Bedingungen gute Dienste zu leisten. Wie immer man ihre Bestimmungen werten mag: ihre Anwendung durch die Kriegführenden schafft für diese und die Neutralen den großen Vorteil der Rechtssicherheit.

Die Order in Council vom 20. VIII. 1914 hatte die Londoner Deklaration vorbehaltlich von,,additions and modifications"für die englischen Streitkräfte verbindlich eingeführt. Nr. 5 dieser Zusätze lautete: Notwith standing the provisions of Article 35 of the said Declaration, conditional contraband, if shown to have the destination referred to Die Konferenz hat die Materialien in in Article 33, is liable to capture to whatever weitgehendem Maße veröffentlicht: Das Ein- port the vessel is bound and at whatever ladungsrundschreiben vom 27. II. 1908, die port the cargo is to be discharged. Denkschriften der eingeladenen Mächte, die ,,This modification, in effect so führt von Fromageot ausgearbeiteten,,Diskussions- der Privy Council in dem Urteil Louisiana grundlagen", die Protokolle der Plenarver- aus, neutralised article 35 and the doctrine sammlungen und die Resümees der Kom- of continuous voyage remained as applicable missionssitzungen, die Anträge und Exposés to conditional contraband as it had been der Delegierten und den der Deklaration als before the Order." ,,offiziellen Kommentar" beigegebenen von Renault verfaßten,,General bericht". Alle diese Materialien hat die britische Regierung in einem Blaubuch (Proceedings of the Internat. Naval Conference, Miscell. Nr. 5, 1909) vereinigt. Ein zweites Blaubuch (Correspondence and Documents respecting the Internat. Naval Conf., Miscell. Nr. 4, 1909) enthält die auf die Konferenz bezüglichen diplomatischen Korrespondenzen, die Weisungen an die britische Vertretung und deren Berichterstattung.

Über Erlaß und Bedeutung der Order im Council vom 29. X. 1914 (vgl. dazu auch Scheurer, Seekriegsrecht und Seekriegsführung im Weltkrieg 1, 6) heißt es dann weiter in dem Urteil:

The application of the doctrine of continuous voyage to conditional contraband appears to have given rise, during the earlier months of the war, to certain diplomatic representations on the part of the United States. These representations are said to have led to the repeal of the Order of August 20, 1914, and to the substitution therefore of the Order in Council of October 29, 1914. Schramm, Die Verhandlungen und BeBy this last-mentioned Order the Declaration schlüsse der Londoner Seekriegsrechts- of London was again adopted by His Majesty konferenz, Berlin, Mittler, 1911. Hold v. Ferneck, Die Reform des Seekriegsrechts for the period of the present war, with certain durch die Londoner Konferenz 1908,9 (im Hdb. d. Völkerrechts), Stuttgart, Kohlhammer 1914. Hold-Ferneck.

Literatur:

Londoner Vertrag von 1831 s. Belgien.
Londoner Vertrag von 1840 s. Meerengen.
Londoner Vertrag von 1841 (Quintupel-
vertrag) s. Sklavenhandel.

additions and modifications. The material modification, however, now provided that notwithstanding article 35 of the Declaration, conditional contraband should be liable to capture on board a vessel bound for a neutral port-firstly, if the goods are consigned ,,to order", or, secondly, if the ships papers do not show who is,,the consignee of the goods" or, thirdly, if they show,,a consignee of the goods" in territory belonging to or occupied

This is no

by the enemy. The effect of the Order is, as freely as if the 35th article had bee therefore, to waive the doctrine of continuous adopted without any modification at voyage except in those cases expressely In their Lordships' opinion, the words,,t referred to in the modification (vgl. über die consignee of the goods" must mean some englisch-amerikanischen Verhandlungen, über person other than the consignee to whet die genaue Berichte oder Aktenstücke meines the consignor parts with the real control e Wissens noch nicht veröffentlicht sind, die the goods. It is said that such a construction Bemerkung in der englischen Note an die would defeat the object in view, which mus Vereinigten Staaten vom 10. II. 1915 [Mis- have been to make some concession for th cellaneous Nr. 6 von 1915, European War benefit of neutral traders. But even i Nr. 1] über die,,prolonged discussions . . . construed as, in their Lordships' opinion, it thronghout the month of October; vgl. auch ought to be construed, the effect of the Order | die Auslegungen, die diese Note gibt, mit dem is to make a considerable concession. Under Nachstehenden). it merchants in one neutral country can. Die Reklamanten behaupteten nun, keiner without risking the condemnation of thei der in der Order aufgeführten Fälle liege bei goods, consign them for discharge in the ihnen vor, die Konnossemente seien nicht ports of another neutral country to the order an Order gestellt, sondern ein jedes zeige of buyers or others to whom the principa einen bestimmten Empfänger in neutralem in the ordinary course of business finally Land. Hiergegen wendet sich das Urteil: transfers the control of the goods. They Their Lordships are of opinion that this are not concerned to enquire how such contention cannot be sustained. It assumes buyers, or other persons, intend to deal with that the words,,if the ship's papers do not the goods after delivery. No intention or show the consignee of the goods" mean,,if the part of the latter to forward the goods the ship's papers do not show a consignee to the enemy Government will render the of the goods". But on this interpretation goods liable to condemnation. there is no difference between the first case small concession. and the second, for a bill of lading which Sir Evans pflegte in den Anforderungen, does not show a consignee is, in effect, for die er an einen ,,named consignee" stellte, present purposes a bill to order. Further, the sehr weit zu gehen und war leicht mit der reason for not waiving the doctrine of con- Bezeichnung,,dummy consignee“ oder „sham tinuous voyage in the case of consignments consignee" bei der Hand (A cargo of conto order can only have been that in the case ditional contraband might be consigned of such consignments the shipper retains the according to the ship's papers, to an existing control of the goods, and can alter their person having a Christian and surname who destination as his interests may dictate or might be the town crier or the grave digger circtumstances may admit. This control may, of a particular locality; but if he was not however, be retained by the shipper, even concerned bona fide as a commercial conif he consigns to a named person, provided signee, however substantial his existence in that the consignee be bound to indorse or the flesh might be, and he was only used otherwise deal with the bill of lading as as a name or conduit pipe or channel for the directed by the shipper. It would be useless transmission of goods through a neutral port to retain the doctrine of continuous voyage to ennemy merchants, he would not be a in the case of consignments to order if the,,named consignee" within the meaning and shipper could escape the doctrine by con- tenor of the Order in Council.,,The Sydland" signing to a clerk in his office and procuring Prize Cases, Bd. II S. 510. The exceptions the clerk to indorse the bill. He would in made in clause 1 (III) of the Order were this manner retain as full control of the only intented to operate in favour of bona goods as if the consignment had been to fide neutral owners. This is the conclusion order. It is impossible, in their Lordships' I have come to, both on consideration of the opinion, to construe the Order, as an inti- language of the Order itself and from what mation of neutrals that, provided they make is known from public dispatches between this their consignment to named persons not country and America as to its history,,The residing in territory belonging to or occupied Rijn" Prize Cases, Bd. II S. 507). by the enemy, they may, in the case of In der Entscheidung des Privy Council conditional contraband safely disregard the,,The Kronprinzessan Victoria“ (Prize Cases, doctrine of continuous voyage. If the Order Bd. III S. 247, 13. XI. 1918 Lord Sumner) were so construed, the modification of heißt es dagegen:,,All that is shown article 35 would be absolutely useless, and is that they (die Empfänger, die vor conditional contraband could be supplied to Beschlagnahme Eigentümer gewesen waren, the enemy Government through neutral ports im Unterschied zu,,The Louisiana", wo

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Absender Eigentümer geblieben pflichtbestimmungen; als Kriegsmittel ist das var) had an intention (nach Deutsch- Luftfahrzeug endlich Gegenstand des Militärand wieder auszuführen). This appears to verwaltungsrechts. Das Wesen der Luftle precisely the case, or one of the cases, in fahrt ist vorwiegend international. Luftschiff which under the Order in Council in question und Flugzeug können als Verkehrsmittel nur he ships destination and the form of the da wirtschaftlich erfolgreich sein, wo sie ihre hips papers covered the goods. To extend an keine Wege gebundene Geschwindigkeit the qualities which may be predicated of the auf großen Strecken entwickeln können Consignee, whom the ships papers are to (durchschnittliche Reisegeschwindigkeit des how, to qualities connected with his general Flugzeugs 130 km, des Schnellzugs 60 km rade or with particular contracts indepen- in der Stunde). Dies ist aber in Europa im lent of the contract of carriage, would be allgemeinen nur über die Grenzen der eino protect the goods only when the ships zelnen Staaten hinaus möglich. Ein planpapers show something which in maritime mäßiger, meist von Gesellschaften betriebener practice they never do and rarely could show. Luftlinienverkehr verbindet heute schon die Hiermit würde ein wesentlich anderer Stand- europäischen Völker. Auch der meist sportpunkt am Ende des Krieges eingenommen, lichen und wissenschaftlichen Zwecken dieals der, von dem Sir Evans ausgegangen war nende Freiballon ist häufig zur Überschreitung An den zahlreichen Konterbandefällen, die der Grenzen seines Heimatstaats gezwungen seiner Kognition während des Krieges unter- und bedarf internationaler Bewegungsfreiheit. fallen waren (vgl. auch noch ,,The Hellig Außerdem ist das Luftfahrzeug in seiner VerOlav" 3. XII. 1918 [Privy Council, Lord wendung als Kriegsmittel in die zwischenParmoor] und,,The Kronprinz Gustav", staatlichen Beziehungen der Völker hinein4. IV. 1919 [Lord Sterndale] Prize Cases, gestellt. So ist das Luftfahrtrecht in allen Bd. III S. 258 und 432.) Wegen des Prinzips seinen einzelnen Gebieten Gegenstand des der fortgesetzten Reise in der englischen Völkerrechts geworden. Unter internatioPrisenrechtsprechung des Krieges 1914 bis 1918 siehe auch unter „Kim“.

Louter de s. VRsliteraturgeschichte.
Ludwig-Fall s. Vorwärtsfall.

Luftfahrtrecht.

Inhaltsübersicht.

Grau.

I. Begriff, Geschichte, Quellen und Ziele des internationalen Luftfahrtrechts.

II. Der Luftraum.

III. Die Luftfahrt im Frieden.

IV. Der Luftkrieg.

V. Materialien und Literatur.

I. Begriff, Geschichte, Quellen und Ziele des internationalen Luftfahrtrechts.

nalem Luftfahrtrecht sind demnach diejenigen Normen des Völkerrechts zu verstehen, die sich auf die zwischenstaatliche Regelung der Luftfahrt in Krieg und Frieden beziehen. Für die Rechtsbildung kommen heute schon die meisten zur Völkerrechtsgemeinschaft gehörenden Staaten in Betracht; wenn auch nicht alle mit eigenen Fahrzeugen Luftfahrt treiben, so werden sie doch wenigstens durch den Verkehr fremder Völker berührt.

2. Seit dem Corpus iuris civilis haben die Rechtsverhältnisse der Luft und des Luftraums im Privatrecht eine gewisse Bedeutung gehabt. Eine eingehende rechtliche Regelung setzte jedoch erst mit der Verwendung der Luftfahrzeuge ein; allerdings blieb sie bis zum Weltkrieg auf wenige Bestimmungen meist polizeilicher Art beschränkt. Hier bedürfen nur die einschlägigen internationalen Rechtsbeziehungen der Staaten der Beleuchtung; zu solchen kam 1. Das Luftfahrtrecht regelt den Verkehr es zuerst durch den Gebrauch von Luftfahrmit Luftfahrzeugen. Sein Wesen ergibt sich zeugen im Kriege. Zum ersten Male wurden aus der Gegenüberstellung der dabei be- Fesselballone zu Beobachtungszwecken in teiligten Interessen: Ausübung des Verkehrs den französischen Revolutionskriegen vermit Luftfahrzeugen und Schutz gegen die wandt. Zu rechtlichen Maßnahmen gab ihre daraus für andere sich ergebenden Gefahren. Verwendung im deutsch-französischen Kriege Das Luftfahrtrecht enthält daher Sätze aus 1870/71 Anlaß: bei der Belagerung von Paris allen Rechtsgebieten: teils staatsrechtlicher, benutzte die französische Regierung Frei. teils privatrechtlicher Natur sind die Bestim- ballone zur Nachrichtenübermittlung in das mungen über die Rechtsverhältnisse des von deutschen Truppen nicht besetzte GeLuftraums, verwaltungsrechtlich diejenigen biet, sowie ins Ausland; die Regierung des über die Anforderungen an Fahrzeug und Norddeutschen Bundes nahm dies zum Anlaß Führer, privatrechtlich die besonderen Haft- einer Note (19. X. 1870), in der die Über

schreitung der deutschen Linien auf dem Auch das rein friedlichen Zwecken & Luftwege und die Nachrichten übermittlung nende Luftverkehrsrecht erhielt durch & zum Nachteil der deutschen Truppen mit der Weltkrieg und seine Folgen die entscheide.' Ahndung durch dieselben Maßnahmen be- Gestaltung. Zunächst haben die von v droht wurde, wie sie gegenüber solchen schiedenen neutralen Staaten erlasser Versuchen auf dem gewöhnlichen Wege Überflugverbote an die kriegführend üblich waren. Diese in der völkerrecht- Mächte dem bisher umstrittenen Grundsa lichen Literatur viel erörterte Maßnahme hat von der staatlichen Hoheit am Luftra später die Gestaltung der Spionagebestim- zum Siege verholfen. Dann hat der mit der mungen (Art. 29) der LKO. erheblich beein- Kriegsende überall einsetzende Sport- un flußt. Außerdem haben noch einige andere Handelsluftverkehr in fast allen Kultura Fragen des Luftkriegsrechts die Haager staaten zu einer eingehenden rechtliche Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 be- Regelung der Luftfahrt und zur Errichtu! schäftigt (Näheres unten IV). Praktisch in besonderer ziviler Luftfahrtbehörden gefür Erscheinung trat der Luftkrieg im neuzeit- (in Deutschland die Abteilung für Luft- ur: lichen Sinne zum ersten Male im italienisch- Kraftfahrwesen des Reichsverkehrsminists türkischen Kriege (Tripoliskrieg) 1911/12 und in den Balkankriegen 1912/13, wenn auch in verhältnismäßig geringem Umfange. Zu einem Kriegsmittel größten Stils wurde das Luftfahrzeug im Weltkriege.

riums).

3. Die Quellen des internationalen Luft fahrtrechts erscheinen wie alles Völkerrech als Vereinbarung in Form von Staatsve trägen und als Gewohnheitsrecht. Außer de Hand in Hand mit der Entwicklung des schon genannten Ansätzen zur Regelung de Luftkriegs ging die der friedlichen Luftfahrt Luftkriegsrechts in den Haager Abkomme (des Luftverkehrs). Den Anstoß zu ihrer von 1899 und 1907 enthalten nur verhältnis rechtswissenschaftlichen Behandlung gab die mäßig wenige Staatsverträge allgemeiner Ar 1901 erschienene Schrift Fauchilles,, Le heute schon luftrechtliche Normen. Nebe: ! domaine aérien et le règime juridique des den Pariser Friedensverträgen (Vertrag vo aérostats". F. kommt darin zu dem Er- Versailles Artt. 198-202, 313–320, wörtlich gebnis, daß der Luftraum grundsätzlich frei Übereinstimmung mit den entsprechende sei und deshalb der Luftverkehr wie im Vorschriften der Verträge von St. Germain offenen Meere vor sich gehen könne (Näheres Trianon, Neuilly, Sèvres vgl. auch Art. 2 unten II). Um 1900 begannen ferner das Nr. 1 des deutsch-amerikanischen FrV.) Institut de droit international und die sind hier Z. B. der deutsch - litauische International Law Association sich mit dem Handelsvertrag vom 1. VI. 1923 und da Luftrecht zu beschäftigen. 1910 entstand deutsch-estnische vorläufige Wirtschaftsin Paris das Comité juridique international abkommen vom 27. VI. 1923 zu nennen. Eine de l'aviation, das seither in der Monatsschrift größere Rolle spielt das Gewohnheitsrecht. ,,Revue juridique internationale de la loco- Grundlagen der Rechtsbildung sind die innermotion aérienne" und in Luftrechtskon- staatlichen Luftfahrtgesetze, die meist vo gressen ausschließlich die Fragen des inter- der im Anschluß an den Versailler Vertrag nationalen Luftfahrtrechts bearbeitet. Die 1919 zu Paris geschlossenen Convention interErgebnisse seiner Forschungen hat es in nationale portant réglementation de la navieinem Code de l'air zusammengestellt (neueste gation aérienne (dem sog. Pariser LuftFassung 1922). Auf Einladung der fran- verkehrsabkommen) beeinflußt und daher zösischen Regierung befaßte sich in der sich vielfach ähnlich sind (in Deutschland Zeit vom 18. V. bis 29. VII. 1910 ein von Luftverkehrsgesetz vom 1. VIII. 1922, 19 Staaten beschickter Kongreß in Paris mit RGBl. I S. 681, abgekürzt LuftVG.; die dem Gebiet; er ging ergebnislos ausein- Ausführungsbestimmungen dazu liegen als ander, da über die grundlegende Frage Entwurf einer Verordnung über Luft. - Staatshoheit am Luftraum oder Luft- verkehr dem Reichstag vor, Drucksache verkehrsfreiheit? Einigkeit nicht zu er- Nr. 75 des 33. Aussch. von 1923; bezielen war. — Zu einem Luftverkehrsab- merkenswert ferner die Regelung Dänemarks, kommen zwischen Deutschland und Frank- Englands, Finnlands, Rußlands, Schwedens, reich, dem ersten derartigen Abkommen der Schweiz und Ungarns, sowie neuerdings überhaupt, führten 1913 der unbeabsichtigte des französischen Gesetzentwurfs). Überflug eines deutschen Zeppelinluftschiffes größte Teil des internationalen Luftfahrtnach Frankreich und viele Freiballonfahrten rechts ist jedoch in besonderen Staatsverüber die deutsch-französische Grenze in trägen, sog. Luftverkehrsabkommen, kodibeiden Richtungen (Abk. vom 26. VII. 1913, fiziert. An Bedeutung voran steht hier das RGBI. S. 601; durch den VV. nicht er- erwähnte Pariser Luftverkehrsabkommen neuert). (PLA.) vom 13. X. 1919, in Kraft getreten

Der

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