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Milner, England in Egypt (7. Aufl. London 1899). Cocheris, Situation internationale de l'Égypte et du Soudan (Paris 1903).

Frhr. v. Grünau, Die staats- und völkerrechtliche Stellung Ägyptens (Leipzig 1903).

herrschaft herabsank, zeigt die Tatsache, Ägypten seit dem 18. XII. 1914 englisches daß Ägypten im türkisch-italienischen Kriege Protektorat. [Am 28. Januar 1922 hat (1911/12) und im Balkankriege (1912/13) der England durch Proklamation erklärt:,,1. The Türkei keine militärische Unterstützung British protectorate over Egypt is terminaleistete, sich vielmehr während dieser Kriege ted, and Egypt is declared to be an indeohne Erklärung neutral verhielt. Als die pendent sovereign State! Es hat sich aber Türkei nach Ausbruch des Weltkrieges sich weiterhin allein für zuständig erklärt in Anfang November 1914 auf die Seite der allen Angelegenheiten, betreffend a) security Mittelmächte gestellt hatte, erklärte England of communications of the British Empire in Ägypten durch Order in council vom 18. XII. Egypt; b) the defence of Egypt against all 1914 zum englischen Protektorat (Jahr- foreign aggression or interference, direct or buch des Völkerrechts Bd. IV, S. 17:,,. . . in indirect; c) the protection of foreign interview of the state of war arising out of the ests in Egypt and the protection of minoaction of Turkey, Egypt is placed under rities; d) the Sudan.“ Herausgeber.] the Protection of His Majesty and will Literatur: henceforth constitute a British Protectorate ...“). Durch eine Proklamation vom 19. XII. 1914 wurde Abbas Hilmi, der sich bei Ausbruch des Krieges zwischen England und der Türkei in Konstantinopel befand, seines Thrones verlustig erklärt und Hussein Kemal-Pascha mit dem Titel,,Sultan von Ägypten" zu seinem Nachfolger berufen (Jahrbuch des Völkerrechts a. a. O.). Beide Erklärungen Englands waren völkerrechtlich unzulässig und unwirksam; denn einerseits war Ägypten als nicht souveräner Unterstaat noch immer ein Teil der Türkei und konnte daher vor deren völliger Niederkämpfung nicht durch eine einseitige Erklärung Englands von ihr losgerissen werden, andererseits stand das Recht, den Khediven abzusetzen und einen neuen zu ernennen, nur dem Sultan zu. Die Legalisierung des englischen Vorgehens erfolgte erst durch den Friedensvertrag von Sèvres vom 10. VIII. 1920 (vgl. Stichwort: Sèvres-Friede.)*). Nach Art. 101 dieses Vertrages verzichtet die Türkei auf alle Hoheitsrechte in Ägypten und erkennt Aide-mémoire s. diplomat. Fachausdrücke. das englische Protektorat an (,,Turkey Ainali Kawak, Friede v. s. Dardanellen. renounces all rights and titles in or over Akkermann, Vertrag von s. Dardanellen. Egypt. This renunciation shall take effect Akkreditieren s. Gesandtschaftsrecht. as from November 5, 1914. Turkey declares Akkreditive s. diplomat. Fachausdrücke. that in conformity with the action taken Aktionsradius bei der Blockade s. Biockadeby the Allied Powers she recognises the Protectorate proclaimed over Egypt by Great Britain on December 18, 1914".). Art. 107 bestimmt, daß die Ägypter im Auslande den diplomatischen und konsularischen Schutz Englands genießen sollen. Art. 112 enthält den endgültigen Verzicht der Türkei auf den ägyptischen Tribut. In Art. 113 wird das englisch-ägyptische Sudanabkommen vom 19. I. 1899 von der Türkei anerkannt.

de Freycinet, La question d'Égypte 2. Afl. Paris 1905). Morel, La condition internationale de l'Égypte depuis l'accord franco-anglais in der RG., XIV (1907), p. 405 ff. Earl of Cromer, Modern Egypt I, II (London 1908). Perrinjaquet, Des annexions déguisées de territoires in der RG., XVI (1909), p. 316ff. — Frhr. v. Dungern, Das Staatsrecht Ägyptens (Graz 1911). Frhr. v. Mayer, Die völkerrechtliche Stellung Ägyptens (Breslau 1914). Perret, Die Stellung Ägyptens während des Tripoliskrieges im JVÖ. S. 650ff. — Winterer, Ägypten, seine staats- und völkerrechtliche Stellung zu England, den Mächten und der Türkei (Berlin 1915). [Correspondence respecting affairs in Egypt Cmd. 1592: 1. III. 22.] Rumpf.

recht (Aktionsradius). Aktiver Kriegsstand s. Kombattanten. Akzession s. Staatsverträge Ziff. 3.

Alabamafall usw.

Als im nordamerikanischen Sezessionskriege die Küsten der Südstaaten von den Nordstaaten blockiert waren, versuchten diese, sich Kriegsschiffe zu Kaperfahrten Dem Frieden von Sèvres zufolge ist also aus dem neutralen Ausland zu beschaffen. *) Der Vertrag von Sèvres ist zwar So gaben sie im Jahre 1862 in Liverpool noch nicht ratifiziert; die darin enthaltenen ein Schiff in Auftrag, das unter dem Namen Bestimmungen über Ägypten werden aber Alabama später zu internationaler Berühmtaller Voraussicht nach keine Änderung heit gelangte. Noch während ihres Baues machte der amerikanische Konsul in Liver

erfahren.

pool die englische Regierung auf sie auf- englisch-amerikanischen Kommission aufmerksam und verlangte ihre Beschlagnahme. gestelltes Protokoll sah Nachprüfung durch Die englischen Behörden zögerten und holten eine gemischte englisch-amerikanische Komein Gutachten der Kronjuristen ein. In mission vor, wobei aber ausdrücklich die zwischen trat die Alabama eine Probefahrt Frage, ob England berechtigt war, die Südan, von der sie jedoch nicht zurückkehrte. staaten als kriegführende Partei anzuerBei der Ausfahrt war sie weder bewaffnet, kennen, von der Nachprüfung ausgenommen noch hatte sie Mannschaft an Bord. Beides war. Dieser Vorschlag wurde jedoch vom wurde ihr jedoch zum Teil noch in den amerikanischen Senat fast einstimmig verenglischen Küstengewässern durch die eng-worfen. Es kam darauf endlich in Waslischen Schiffe Agrippina und Bahama hington der englisch-amerikanische Schiedszugeführt. Den Rest der Ausrüstung erhielt vertrag vom 8. V. 1871 zustande, welcher sie bei den Azoren, ebenfalls von englischen für den Alabamafall und die gleichliegenden Schiffen. Hierauf begann sie ihre Kreuzer- Fälle der anderen Kreuzer der Südstaaten fahrt, welche dem nordamerikanischen Handel Entscheidung durch ein fünfgliedriges während zweier Jahre sehr großen Schaden Schiedsgericht vorsah, das aus einem Engzufügte, bis sie im Jahre 1864 im Kanal länder, einem Amerikaner, einem Schweizer, vor Cherbourg von dem amerikanischen einem Italiener und einem Brasilianer beKreuzer Kearsage versenkt wurde. In stehen sollte. Besonders wichtig war jedoch, ähnlicher Weise waren die Kreuzer Florida, Georgia und Shenandoah von den Südstaaten in England ausgerüstet werden.

daß sich die Streitteile darüber einigten, daß die Richter bei Beurteilung des Streitfalles an gewisse von ihnen aufgestellte Regeln gebunden sein sollten. Diese Regeln lauteten:

In den Vereinigten Staaten verursachten diese Kreuzfahrten große Erbitterung gegen England. Da die Küsten der Südstaaten Eine neutrale Regierung ist verpflichtet: völlig blockiert waren, war man auf das 1. Gehörige Sorgfalt (,,due diligence") Auftauchen von Kreuzern der Südstaaten anzuwenden, um innerhalb ihrer Jurisnicht gefaßt gewesen. Man erblickte in diktion die Ausrüstung, Bewaffnung oder dem Verhalten Englands, welches die Aus- Bemannung irgendeines Schiffes zu verrüstung dieser Schiffe nicht verhindert hatte, hindern, von dem sie mit hinreichendem eine Neutralitätsverletzung, und dies um so Grunde annehmen kann, daß es bestimmt mehr, als die Schiffe in der Folgezeit von ist, gegen eine Macht, mit der sie im Frieden England als Schiffe einer kriegführenden ist, zu kreuzen oder den Krieg fortzusetzen; Macht behandelt wurden und verschiedent- und ebenso mit gleicher Sorgfalt das Auslich englische Häfen anliefen, ohne dort laufen eines solchen Schiffes aus ihrem festgehalten zu werden. Jurisdiktionsbereich zu verhindern, sofern Auf amerikanische Vorstellungen er- es speziell ganz oder zum Teil in diesem Bewiderte England, daß seine Gesetzgebung, reich für Kriegszwecke hergerichtet ist. namentlich die maßgebende Foreign Enlist- 2. Nicht zu erlauben oder zu dulden, ment Act vom 3. VII. 1819, eine Handhabe daß eine Kriegsmacht ihre Häfen und Gezur Beschlagnahme des waffenlosen Schiffes wässer als Basis der maritimen Operationen nicht geboten hätte. Die Vereinigten Staaten gegen die andere oder dazu benutzt, ihre gaben sich jedoch mit diesem Hinweis auf Kriegsvorräte oder Waffen zu erneuern die unzureichende innerstaatliche Gesetz- oder zu vermehren oder zum Mannschaftsgebung nicht zufrieden und hielten ihre ersatz. Ansprüche auf Schadensersatz aufrecht. Eine 3. In ihren eigenen Häfen und Gewässern Einigung konnte während der Dauer des und hinsichtlich aller in ihrem JurisdiktionsSezessionskrieges nicht erzielt werden. Eng- bereich befindlichen Personen mit gehöriger land lehnte den von amerikanischer Seite Sorgfalt jede Verletzung der vorbezeichneten schon damals gemachten Vorschlag einer Verpflichtungen zu verhindern. schiedsrichterlichen Lösung ab, da es in Die Regeln zeigen, daß sich die Bedem Eingehen auf diesen Vorschlag eine schwerden der Vereinigten Staaten hauptArt Schuldbekenntnis erblickte. Nach dem sächlich in zwei Richtungen bewegten. Kriege nahmen die Amerikaner ihre Vor- Sie sahen eine Neutralitätsverletzung Engstellungen mit großer Hartnäckigkeit wieder lands einmal darin, daß es die Herstellung auf. Der Streit nahm einen sehr heftigen der Alabama nicht verhindert hatte und Charakter an und drohte zeitweilig die zweitens in dem Umstand, daß die Alabama friedlichen Beziehungen beider Mächte zu wiederholt englische Häfen zur Erneuerung stören. Schließlich einigte man sich grund- ihrer Ausrüstung und Vorräte hatte ansätzlich auf schiedsrichterliche Austragung. laufen können, ohne dort festgehalten zu Ein am 14. I. 1869 von einer gemischten werden. Die Anerkennung der Regeln

Wörterbuch des Völkerrechts. Bd. I.

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enthielt seitens England bereits ein weites | Macht ist nach Ansicht des Schiedsgerichts Entgegenkommen gegenüber den Vereinigten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sonStaaten. Namentlich stellte der Grund- dern nur ein Akt der internationalen Coursatz 1 keineswegs einen allgemein aner- toisie, welcher einem neutralitätswidrig herkannten Völkerrechtssatz dar. Die Unter- gestellten Schiffe hätte versagt werden stützung kriegführender Staaten mit Kriegs- müssen. Gemäß Art. 7 des Schiedsvertrages material aus dem neutralen Ausland ist wurde daher England die Ersatzpflicht für nie als Neutralitätsverletzung angesehen den von der Alabama und den anderen worden, so weit der neutrale Staat nicht von englischen Privatpersonen bezogenen selbst der Lieferant war. Im Weltkrieg hat Kreuzern der Südstaaten angerichteten dieser Satz eine erneute Bestätigung ge- Schaden im Gesamtbetrage von 15,5 Mill. funden. Man kann die Gültigkeit dieses Dollar auferlegt. Völkerrechtssatzes daher nicht in Zweifel

Der Schiedsspruch wurde von beiden ziehen, wenn man es auch bedauern muß, Seiten anerkannt und ausgeführt, jedoch fand daß die Staaten sich noch nicht zu einer die Auslegung der ,,due diligence-Pflicht" neuen besseren Erkenntnis durchgerungen neutraler Staaten durch das Schiedsgericht haben und es noch nicht für unter ihre Würde nicht den Beifall Englands. Es entspann halten, aus dem Unglück anderer finanziellen sich daher ein weiterer Notenwechsel zwischen Gewinn zu ziehen. Die Lieferung eines den Vereinigten Staaten und England, ob Kriegsschiffes nun ist an sich nichts von der es angebracht sei, wie im Schiedsvertrage Lieferung sonstigen Kriegsmaterials grund- vorgesehen, die drei Regeln den übrigen sätzlich Verschiedenes. Sie durfte daher | Mächten mitzuteilen. Allgemein anerkanntes zweifellos nicht durch die Regierung eines Völkerrecht sind die Washingtoner Regeln neutralen Staats selber erfolgen, dagegen erst durch das 13. Haager Abkommen von war es keineswegs allgemein anerkannt, daß 1907 über die Rechte und Pflichten der eine solche Lieferung durch neutrale Privat- Neutralen im Falle eines Seekrieges geworden, personen ebenfalls völkerrechtswidrig war. welches sie fast wörtlich jedoch unter AusWenn auch England in der erwähnten schaltung der Worte due diligence übernimmt Foreign Enlistment Act von 1819 nach (vgl. 5-8 des Abkommens). dem Vorbild der Vereinigten Staaten ein solches Verbot in seine nationale Gesetzgebung aufgenommen hatte, so war die Mehrzahl der anderen Staaten mit gleichen Gesetzen nicht gefolgt. Hierauf hat sich England während des ganzen Streitfalles auch ausdrücklich berufen und der Schiedsvertrag enthält eine Verwahrung Englands dagegen, daß die aufgestellten Regeln bereits zur Zeit des Auslaufens und der Kreuzfahrten der Alabama allgemein gültiges Völkerrecht gewesen wären.

Nachdem jedoch diese Regeln als für den Schiedsspruch verbindlich aufgestellt waren, war es nur eine notwendige Folge, daß er gegen England ausfallen mußte. Der Genfer Schiedsspruch vom 14. IX. 1872 stellt fest, daß England gegen die drei Regeln verstoßen habe. Die Tatsache, daß die Alabama in einem englischen Hafen gebaut und von englischen Schiffen ausgerüstet wurde, ist danach eine Verletzung der dem neutralen Staat obliegenden,,gehörigen Sorgfalt" bei der Verhinderung von Neutralitäts- | verletzungen durch Privatpersonen. Ein weiteres Verschulden wird darin gesehen, daß England es unterlassen hat, die Alabama nach ihrem Auslaufen mit der nötigen Tatkraft zu verfolgen und sogar in der Folge ihr ungehindertes Ein- und Auslaufen in britische Häfen gestattet hat. Der Einlaß von Kriegsschiffen einer kriegführenden

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Quellen und Literatur: Quellen: NRG. 2, s. I, 24 (Schiedsvertrag), I, 37 (Schiedsspruch), XX, 688, 722 (Frage der Mitteilung der Washingtoner Regeln an die anderen Mächte). Ausführlicher Staatsarchiv XVIII, Nr. 3968 bis 3970, XXI, Nr. 4455-4486, 4490-4496, XXII Nr. 4625, XXV Nr. 5004-5033. Fleischmann S. 95 (Schiedsvertrag auszugsweise). Strupp 1, 405, 408 (Schiedsvertrag und Schiedsspruch). Literatur: Annuaire de l'Institut de Droit International I, 1877, S. 139. BonfilsGrah Nr. 958, 1465, 1476. Calvo IV, S. 457 ff. Gareis, 2. Aufl., S. 251. Heffter-Geffcken, 8. Aufl., § 148. Heilborn, S. 338. Holtzendorff IV, 150, 156. Kohler, S. 231. Liszt, 11. Aufl., S. 342. Martens-Bergbohm II, 104. Oppenheim, 2. Aufl., II, 406-409. Perels, Internationales Seerecht, 2. Aufl., S. 232. Rivier, Lehrbuch, 2. Aufl., S. 447. Ullmann, 2. Aufl., S. 134. Wehberg, Seekriegsrecht, S. 406ff. Th. W. Balch, The Alabama Arbitration Philadelphia 1900. C. Beaman, The National and Private,,Alabama Claims“ and their final and amicable settlement, Washington 1871. Montague Bernard, A historical account of the neutrality of Great Britain during the American civil war, London 1870. Derselbe, Note sur les trois règles de Washington, RD JC. VI, 575. Bluntschli, Opinion impartiale sur la question de l'Alabama, RD JC. IL,

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581.

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452ff. Derselbe, Résolutions concernant | legen und keine militärischen oder Marineles trois règles de Washington, RD JC. VI, anlagen zu errichten (s. v. Befriedung, Calvo, Examen des trois règles Neutralisierung). Diese mit der Spitze gegen de droit international proposées dans le Rußland (vgl. Fleischmann, Alandsfrage, traité de Washington, RD JC. IV, 453. Caleb Cushing, The Treaty of Washington, 14ff.) geschaffene Bestimmung, die durch its Negotiation, Execution and the Dis- den Weltkrieg nicht aufgehoben worden ist cussion relating theoreto, New York 1873. (s. v. Krieg und Staatsverträge; Strupp in Derselbe, Le traité de Washington, ZV. IX, 487), hat die Zarenregierung im Paris 1874. J. C. Bancroft, Davis, Mr. großen Kriege, wohl unter Zustimmung ihrer Fish and the Alabama Claims, a chapter Verbündeten, durch die Anlage starker Bein Diplomatic History, Boston and New festigungswerke praktisch aufgehoben. Seit York 1893. O'Dowd, The law and der Inbesitznahme der Alandsinseln durch facts of the Alabama, London 1873. Finland sind diese wieder geschleift worden. Esperson, La questione dell' Alabama, Florenz 1869. Geffcken, Die Alabama- Der Völkerbund hat die Anlieger- und Infrage 1872. Lawrence, Les trois règles teressenstaaten (auch Deutschland, das den de Washington, RD JC. VI, 570. - Lieber, Alandsinseln in Brest Litowsk und im deutschLettre sur l'arbitrage international à finnischen Frieden Aufmerksamkeit gepropos de la question de l'Alabama, schenkt hatte (Strupp, Die Ostfrieden, 1918, RD JC. II, 480. Lorimer, Observations S. 438, 269, 420, Fleischmann, Alandfrage, sur les trois règles proposées à Washington, S. 6ff.) zu einer Konferenz über diese Frage RDJC. VI, 542. Lowrey, English Neutrality. Is the Alabama a British eingeladen, die in Genf getagt hat. An ihr Pirate? New York 1863. haben Deutschland, Dänemark, Estland, A. Piernantoni, La questione anglo-americana dell'- Finland, Frankreich, England, Italien, LettAlabama, Florenz 1870. Derselbe, land, Polen und Schweden teilgenommen. Gli Arbitrati internazionali e il Trattato Das Ergebnis findet sich niedergelegt in dem di Washington, Neapel 1872. Pradier-,,Abkommen betreffend die Nichtbefestigung Fodéré, La question dell' Alabama et le und die Neutralisation der Alandsinseln" vom droit des gens, Paris 1872. Rolin- 20. X. 1921. In diesem Abkommen, dem Jacquemyns, La question de l'Alabama, auch andere interessierte Staaten beitreten RD JC. I, 152, 449, II, 142, IV, 127. Derselbe, Les trois règles de Washington, sollen und das Anfang Januar 1922 von RD JC. IV, 561. R. Semmes, The Schweden und Finland ratifiziert war, vercruize of the Alabama and the Sumter, pflichtet sich Finland unter Bestätigung der from the private journals and other 1856er Deklaration, die Alandsinseln nicht papers of Commander R. Semmes and other zu befestigen (Art. 1). Diese selbst sind in officiers, 2 Bd., London 1864. A. Sin- Art. 2 näher umschrieben, wobei die Küstenclair, Two years on the Alabama, London gewässerzone auf 3 Seemeilen festgesetzt ist. 1896. Th. Woolsey, Les trois règles de Keinerlei militärische, Marine- oder LuftWashington, RD JC. VI, 559. schiffsanlagen dürfen auf Aland geschaffen oder erhalten werden (Art. 3). Truppen dürfen, unbeschadet Ausnahmen zu polizeilichen Zwecken niemals auf Aland gelangen oder sich dort aufhalten, es besteht Waffenein-, 1. Die Alandsinseln, gelegen im balti- durch-, -ausfuhrverbot. Finland darf 1-2 schen Meer am Eingang des bottnischen leichte Oberwasserkriegsfahrzeuge zu polizeiBusens, zwischen der schwedischen und lichen Zwecken vorübergehend dort statiofinnischen Küste, bis zum Frieden von nieren, in wichtigen Ausnahmefällen auch Frederiksham (17. IX. 1809: Art. IV) unter andere Kriegsfahrzeuge beschränkter Tonschwedischer Staatsgewalt, seitdem unter nage. Vorübergehender Aufenthalt darf fremden Zaren als Großfürsten von Finland den Kriegsschiffen nur in einer auf je 1 Fahr(s. v. Finland), sind zum ersten Male im Jahre 1856 zu einer internationalen Bedeutung gelangt. Damals mußte sich in einer auf dem Pariser Kongreß am 30. III. 1856 zwischen Frankreich, England und Rußland abgeschlossenen Konvention, die durch Bezugnahme in Art. 35 des Pariser Friedens vom gleichen Tage auch für die übrigen Signatare (also noch Österreich, Sardinien, Türkei, Preußen) verbindlich geworden ist, Rußland verpflichten, keinerlei Befestigungen auf den Alandsinseln anzu

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Alandsinseln, die.

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Schätzel.

zeug beschränkten Zeit erteilt werden. Finländische Kriegsluftfahrzeuge dürfen Aland überfliegen, aber nur bei höherer Gewalt dort landen (Art. 4). Das sog. ius passagii innoxii bleibt unberührt (Art. 5). Im Kriegsfall ist Aland als neutralisiert zu betrachten und darf weder direkt noch indirekt militärischen Operationen dienen. Bei einem das baltische Meer in Mitleidenschaft ziehenden Krieg darf Finland in der Alandzone zum Schutze ihrer Neutralität nach allgemeinen Grundsätzen Minen legen (Art. 6). Der Völkerbundsrat

soll geeignete Sanktionsmaßnahmen zum mit Finland, auf das gemeinsame Schicksal Schutze der Konvention für den Fall ihrer in der Zeit vor 1808 (also vor der Abtretung Verletzung treffen (Art. 7). Im Falle eines Finlands und der Alandsinseln an Rußland) Angriffs auf Aland oder Finland darf letzteres und auf die strategischen Bedürfnisse des bis zum Einschreiten der Kosignatare mili- Neustaates hingewiesen worden (vgl. bes. tärische Abwehrmaßnahmen treffen (Art. 7). die amtliche Publication la question des II. Zu einem ernsten Konflikt zwischen Iles d'Aland), während Schweden teils dieSchweden und dem Neustaat Finland, das selben Argumente, daneben ethnographische im Winter 1917 seine Unabhängigkeit von Gesichtspunkte beigebracht, vor allem aber Rußland erklärt hatte und (u. a.) von die seit 1917 geäußerten Wünsche der Schweden am 4. I. 1918 anerkannt worden Alandsbevölkerung (die von finnischer Seite war, hat die Frage der Zugehörigkeit der als nur von einer Minderheit ausgegangen Alandsinseln im Verlaufe des Jahres 1919 und von Schweden veranlaßt bezeichnet geführt. Unter Berufung darauf, daß schon worden sind) in den Mittelpunkt seiner Ausim Jahre 1917 und dann seitdem wiederholt führung gestellt hat. Am 5. IX. 1920 hat die Mehrzahl der (ethnographisch schwe- die Juristenkommission ihr Gutachten zudischen) Aländer gegen ein Verbleiben unter nächst in der präjudiziellen Frage dahin finnischer Staatsgewalt protestiert und ihre abgegeben: Vereinigung mit dem schwedischen Mutter- ,,1. Le différend suédois-finlandais ne lande gefordert hätten, ist von seiten der porte pas sur une situation politique définischwedischen Regierung eine Volksabstim- tivement établie, dépendant exclusivement mung auf den Alandsinseln darüber ver- de la souveraineté territoriale d'un État. langt worden, welchem der beiden Staaten 2. Le différend a pris, bien au contraire, die Inseln zugehören sollten. Von finnischer naissance dans une situation de fait créée Seite hat man jegliche zwischenstaatliche par l'état de transformation politique des Diskussion der Angelegenheit abgelehnt und Iles d'Aland, transformation qui a sa cause sie für rein landesrechtlich erklärt, auch et prend sa source dans les manifestations hinzugefügt, daß in dieser Hinsicht durch séparatistes de la population invoquant la Erlaß einer weitgehenden Autonomie allen principe que les peuples doivent pouvoir berechtigten Forderungen der Aländer Rech- disposer d'eux-mêmes, et dans certains nung getragen sei.

événements militaires qui ont accompagné et suivi la séparation de la Finlande et de l'Empire russe à un moment où la Finlande n'avait pas encore acquis le caractère d'un Etat définitivement constitué.

3. Il résulte de là, que le différend ne porte pas sur une question que le droit international laisse à la compétence exclusive de la Finlande.

Die Zuspitzung des Streites zwischen den beiden Nachbarstaaten hat den Völkerbundsrat veranlaßt, der Differenz näherzutreten im Hinblick auf Art. XI der Völkerbundpakte (s. v. Völkerbund), wonach jede Kriegsdrohung oder,,toute circonstance de nature à affecter les relations internationales et qui menace par suite de troubler la paix ou la bonne entente entre nations dout la paix 4. Le Conseil de la Société des Nations dépend“ zu Maßnahmen des Völkerbundes est donc compétent pour, aux termes mêmes führen kann. Der Rat hat eine Juristen- du paragraphe 4 de l'article 15, recommander kommission eingesetzt (Prof. Larnaude-Paris, toutes solutions qu'il considère comme les Prof. Struycken-Holland, Prof. Max Huber-,,plus équitables et les mieux appropriées" Schweiz), die ein Gutachten zunächst über à l'espèce".

1. Les stipulations de la Convention et du Traité de Paix du 30 mars 1856 concernant la démilitarisation des Iles d'Aland sont encore en vigueur.

die präjudizielle Frage abgeben sollte,,si, In der Befestigungsfrage geht das Gutdans le sens de l'alinéa 8 de l'article 15 du achten dahin: Pacte, la thèse soutenue pa la Suède devant le Conseil, au sujet des îles d'Aland, porte sur une question que le droit international laisse à la compétence exclusive de la Finlande". Sie sollte weiter sich äußern,,sur 2. Elles ont été établies dans un intérêt l'état actuel des obligations internationales européen et elles ont créé pour les Iles en matiere de démilitarisation concernant d'Aland un statut international particulier les iles d'Aland". Finnischerseits hat man au point de vue militaire. Il en résulte que, die Zuständigkeit des Völkerbundsrates unter aussi longtemps que ces stipulations n'ont Hinweis auf den vorzitierten Art. 15 der pas été valablement remplacées par de Völkerbundspakte nachdrücklichst bestritten. nouvelles, chaque Etat intéressé est en Zur Sache selbst ist, wie schon früher, von droit de réclamer qu'elles soient respectéés. Finland auf den engen geographischen, Il en résulte également que tout Etat wirtschaftlichen Zusammenhang der Inseln possédant les Iles doit se conformer aux

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