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" Wahl- oder Stimm-Zetteln oder -Zeichen oder mit der Führung der Beiiriundungsverhandlung beauftragt, ein unrichtiges Ergebnis; der Wahlhandlung vorsätzlich herbeiführt oder das Ergebniß verfälscht, wird mit Gefängnis; von Einer Woche bis zu drei... "
Jets over Misdrijven bij Verkiezingen: Inaug. Diss - Page 39
by Gerardus Hendrikus Bast - 1879 - 61 pages
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Zeitschrift für das Privat- und Öffentliche Recht der Gegenwart, Volume 35

Civil law - 1908 - 812 pages
...früher das obzitierte österreichische Gesetz aus dem Jahre 1862 der begrifflichen ') 108 BStGb.: „Wer in einer öffentlichen Angelegenheit mit der...Wahl- oder Stimmzetteln oder -Zeichen oder mit der Fährang der Beurkundungsverhandlnng beauftragt, ein unrichtiges Ergebnis der Wahlhandlung vorsätzlich...
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Bayerns gesetze und gesetzbücher, Volume 14

Bavaria (Germany). - 1877 - 636 pages
...unter fechs Monaten oder mit Festungshaft bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar. 8 108. Wer in einer öffentlichen Angelegenheit mit...Stimm-Zetteln oder -Zeichen oder mit der Führung der Beuilundungsverhandlung beauftragt, ein unrichtiges Ergebnis; der Wahlhandlung vorsätzlich herbeiführt...
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Justizgesetze fur das groszherzogthum baden, Volume 5

Baden (Germany) - 1880 - 890 pages
...Der Versuch ist strafbar. 8 20. 240, »39 H,bs. 3. XnstMÄiF: 8ti»lll2mm«r, <3V6. § 73 u. 27. § 108. Wer in einer öffentlichen Angelegenheit mit...Stimm-Zetteln oder -Zeichen oder mit der Führung der Beurtunoungsuerhandlung beauftragt, ein unrichtiges Ergebniß der Wahlhandlung vorsätzlich herbeiführt...
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Entscheidungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden: aus dem ..., Volume 4

Administrative law - 1884 - 520 pages
...Anschauung entspricht die Fassung des § 108 des RStrGN., welcher in Abs. 1 diejenigen, welche ,mit Sammlung von Wahl» oder Stimmzetteln oder Zeichen oder mit der Führung der Veurlundungsverhandlung beauftragt, also beim Wahlakte in offizieller Weise beschäftigt sind, in Abs....
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Zeitschrift für die Freiwillige Gerichtsbarkeit und die ..., Volume 27

1885 - 406 pages
...Neichstagswahlen thiitigen Behörden und Personen. Der §. 108 Abs. 1 des Reichsstrafgesetzbuches lautet: „Wer in einer öffentlichen Angelegenheit mit der...Stimmzetteln, oder Zeichen, oder mit der Führung der Veurtundungsverhandlung beauftragt, ein unrichtiges Ergebniß der Wahlhandlung vorsätzlich herbeiführt,...
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Archiv für öffentliches Recht, Volume 20

Constitutional law - 1906 - 660 pages
...Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte zu erkennen." Dagegen lautet § 108 des Reichsstrafgesetzbuches: „Wer, in einer öffentlichen Angelegenheit mit der Sammlung von Wahl- oder Stimmzetteln oder -Z eichen oder mit der Führung derBeurkundungsver handlung beauftragt, ein unrichtiges Ergebnis der...
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Das gemeine deutsche strafrecht: bd. Der besondere theil des systems

Hugo Philipp Egmont Haelschner - Criminal law - 1887 - 672 pages
...strasbar. § 228.' In Betreff der Wahlsälschung unterscheidet das Gesetz ') zwischen den Personen die in einer öffentlichen Angelegenheit mit der Sammlung...oder mit der Führung der Beurkundungsverhandlung beaustragt sind und denjenigen die nicht mit der Sammlung der Zettel oder Zeichen oder einer andern...
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Strafrechtliche Abhandlungen, Volumes 1-7

Criminal law - 1896 - 602 pages
...Strafgesetzbuches trifft diese Auffassung freilich nicht zu. Dasselbe besagt nämlich in § 108: „Wer mit der Sammlung von Wahl- oder Stimmzetteln oder...Beurkundungsverhandlung beauftragt, ein unrichtiges Ergebnis der Wahlhandlung vorsätzlich herbeiführt . . .", der soll strenger bestraft werden als der...
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Quellensammlung zum deutschen Reichsstaatsrecht

Germany, Heinrich Triepel - Constitutional history - 1907 - 464 pages
...fechs Monaten oder mit Festungshaft bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar. 8- 198. Wer in einer öffentlichen Angelegenheit mit der Sammlung...Stimm-Zetteln oder -Zeichen oder mit der Führung der Beiiriundungsverhandlung beauftragt, ein unrichtiges Ergebnis; der Wahlhandlung vorsätzlich herbeiführt...
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Die wahlfälschung in theorie und legislation: mit berücksichtigung des neuen ...

Emil Spira - 1908 - 124 pages
...früher das obzitierte österreichische Gesetz aus dem Jahre 1862 der begrifflichen 8) 108 RStGb.: „Wer in einer öffentlichen Angelegenheit mit der...Stimmzetteln oder -Zeichen oder mit der Führung der Beurknndnngsverhandlung beauftragt, ein unrichtiges Ergebnis der Wahlhandlung vorsätzlich herbeiführt...
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