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" Gefängnis; von Einer Woche bis zu drei Jahren bestraft. Wird die Handlung von Jemand begangen, welcher nicht mit der Sammlung der Zettel oder Zeichen oder einer anderen Verrichtung bei dem Wahlgeschäfte beauftragt ist, so tritt Gefängnißstrafe bis... "
Jets over Misdrijven bij Verkiezingen: Inaug. Diss - Page 39
by Gerardus Hendrikus Bast - 1879 - 61 pages
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Lehrbuch des preussischen Strafrechts

Jodocus Donatus Hubertus Temme - Criminal law - 1853 - 1144 pages
...sein'), 3. Der Versuch ist hier für strafbar nicht erklärt. 4, Die Strafe ist, wenn der Thäter mit Sammlung der Zettel oder Zeichen oder einer anderen Verrichtung bei dem Wahlgeschäfte beauftragt war, Gefängniß von Einem bis zu drei Jahren, anderenfalls Gcfängniß von drei Monaten bis zu zwei...
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Württembergisches Archiv für Recht und Rechtsverwaltung, mit ..., Volume 17

1876 - 478 pages
...vorsätzlich herbeiführt oder das Ergebniß verfälscht, wird mit Gefängniß von Giner Woche bis zu 3 Jahren bestraft. Wird die Handlung von Jemand begangen,...mit der Sammlung der Zettel oder Zeichen oder einer andern Verrichtung bei dem Wahlgeschäft beauftragt ist, so tritt Gefängnißstrafe bis zu 2 Jahren...
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Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 1. Januar 1872

Germany - 1871 - 120 pages
...Ergebniß der Wahlhandlung vorsätzlich herbeiführt oder das Ergebniß verfälfcht, wird mit Gefängniß von Einer Woche bis zu drei Jahren bestraft. Wird die Handlung von Jemand begangen, weichet nicht mit der Sammlung der Zettel odei Zeichen oder einer anderen Verrichtung bei dem Wahlgefchäfte...
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Bayerns gesetze und gesetzbücher, Volume 12

Bavaria (Germany). - 1873 - 638 pages
...verfälscht, wird mit Gefängniß von einer Woche bis zu drei Jahren bestraft. Wirb die Handlung von Jemanden begangen, welcher nicht mit der Sammlung der Zettel...oder Zeichen oder einer anderen Verrichtung bei dem Wahlgefchäfte beauftragt'ist, so tritt GefängnißStrafe bis zu zwei Jahren ein. Auch kann auf Verlust...
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Zeitschrift für das Privat- und Öffentliche Recht der Gegenwart, Volume 35

Civil law - 1908 - 812 pages
...Ergebnis der Wahlhandlung vorsätzlich herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Gefängnis von einer Woche bis zu drei Jahren bestraft. Wird die Handlung von jemandem begangen, welcher nicht mit der Sammlung der Zettel oder Zeichen oder einer anderen Verrichtung...
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Bayerns gesetze und gesetzbücher, Volume 14

Bavaria (Germany). - 1877 - 636 pages
...Ergebnis; der Wahlhandlung vorsätzlich herbeiführt «der das Ergebniß verfälscht, wird mit Gesängniß von Einer Woche bis zu drei Jahren bestraft. Wird...Verrichtung bei dem Wahlgeschäfte beauftragt ist, so tritt Gefängnißstrafe bis zu zwei Jahren ein. Auch lauu auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt...
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Justizgesetze fur das groszherzogthum baden, Volume 5

Baden (Germany) - 1880 - 890 pages
...Ergebniß der Wahlhandlung vorsätzlich herbeiführt oder das Ergebniß verfälscht, wird mit Gefiingniß von einer Woche bis zu drei Jahren bestraft. Wird...Sammlung der Zettel oder Zeichen oder einer anderen Perrichtung bei dem Wahlgefchäfte beauftragt ist, fo tritt Gefängnißftrafe bis zu zwei Jahren ein....
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Archiv für öffentliches Recht, Volume 20

Constitutional law - 1906 - 660 pages
...Wahlhandlung vorsätzlich herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Gefängnis von l Woche bis zu 3 Jahren bestraft. Wird die Handlung von jemand begangen,...nicht mit der Sammlung der Zettel oder Zeichen oder mit einer andern Verrichtung bei dem Wahlgeschäft beauftragt ist, so tritt Gefängnisstrafe bis zu...
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Bayerische Gemeindeordnung für die Landestheile diesseits des Rheines, Volume 2

Bavaria (Germany) - 1898 - 578 pages
...Ergebnis; der Wahlhandlung vorsätzlich herbeiführt oder das Ergebnis; verfälscht, wird mit Gefängniß von Einer Woche bis zu drei Jahren bestraft. — Wird...begangen, welcher nicht mit der Sammlung der Zettel ober Zeichen «der einer anderen Verrichtung bei dem Wahlgeschüfte beauftragt ist, so tritt Ge° fängnißstrafe...
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Das Staatsrecht des Deutschen Reiches

Adolf Arndt - Constitutional law - 1901 - 806 pages
...Gefängniß von Einer Woche bis zu drei Jahren. Wird die Handlung von Jemand begangen, welcher nicht niit der Sammlung der Zettel oder Zeichen oder einer anderen Verrichtung bei dem Wahlgefchäfte beauftragt ist, fo tritt Gefängnißstrafe bis zu zwei Jahren ein. In allen diefen Fällen...
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