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studiorum rectificanda methodo consilium (Ratschläge, die Verbesserung des Lehrverfahrens betreffend), welche von den Giefsener Professoren Helwig und Jung, sowie von den Jenaischen Gelehrten Grawer, Brendel, Walter und Wolf günstig beurteilt worden war, lernte Comenius .. 1612 kennen." In seiner Entgegnung lesen wir: „Seit dieser Zeit ist der bequeme Ausdruck „Schrift Ratkes" in Anwendung gekommen. Da Comenius schon vor Ablauf des Jahres 1612 Herborn verliefs, so kann unter der „Schrift Ratkes“ nur dessen Memorial an den Reichstag verstanden werden, denn die Berichte der Jenenser und Giefsener Akademieen erschienen zu einer Zeit, da sich Comenius schon in Heidelberg befand." Herr Kayser scheint gar nicht zu bemerken, dafs seine neuerliche Auslassung der früheren vollkommen widerspricht. Ich kann nach wie vor nicht unterlassen, ihn und natürlich auch alle anderen, auf die er sich beruft, in dem Gebrauche des bequemen Ausdruckes „Schrift Ratkes" zu stören. Hätte er Vogts Quellen zur Geschichte des Didaktikers V. Ratichius" zu Rate gezogen oder hätte er in einer Bibliothek nachgefragt, so hätte er erfahren, dafs es eine Schrift Ratkes De studiorum etc. nicht giebt.

Übrigens ist es selbstverständlich, dafs es auch nicht erlaubt ist, unter diesem Titel Ratkes Memorial zu verstehen, das gar kein Buch ist und dem Titel De studiorum gar nicht entspricht.

2. Es ist mir nicht sehr wahrscheinlich, dafs Herr Kayser die auch von mir angezogene Schrift Schumanns benutzt hat, denn es könnte ihm dann nicht entgangen sein, dafs Schumann die Ausgabe der Methodus quadruplex von 1617 vor sich hatte, während Raumer nur die von 1626 kannte, und es bleibt mir völlig unerfindlich, warum er, da er doch seinen Abschnitt „Comenius-Quellen" überschrieben hat, diese wirkliche und fast einzige Quelle, aus der Comenius seine Kenntnis der Lehrkunst Ratkes geschöpft hat, nicht angezogen hat. Seine Aufzählung der „neun Punkte" deckt sich bis auf geringfügige sprachliche Abweichungen genau mit der Aufzählung bei Raumer und Lindner.

Wenn daher Herr Kayser oben schreibt: „Aus diesem Grunde schlofs ich ausdrücklich zwei der angeführten Punkte aus, was Herr Israel verschweigt", so ist das ganz unverständlich: weder hat Herr Kayser weniger Punkte aufgezählt als Raumer und Lindner, noch hatte ich etwas zu verschweigen!

3. Die Didactica magna ist allerdings 1628 vollendet worden, aber bekanntlich in böhmischer Sprache! Die Übersetzung ins Lateinische erfolgte drei Jahre nach Ratkes Tode, der Druck 22 Jahre später. Ob meine Ausstellungen an den Kayserschen „Quellenangaben" demnach „unberechtigt" waren, mufs ich dem Urteil der Leser anheimstellen.

Zschopau, 10. März 1893.

Israel.

Pierer'sche Hofbuchdruckerei. Stephan Geibel & Co. in Altenburg.

Aus dem Inhalt des ersten Bandes (1892).

Comenius.

Unser Arbeitsplan (S. III-VIII). Abhandlungen: P. Hohlfeld, J. A. Comenius und K. C. Fr. Krause. K. Mämpel, Die interkonfessionellen Friedensideale des J. A. Comenius. A. Israel, Das Verhältnis der „Grossen Unterrichtslehre" des Comenius zu der Didaktik Ratkes. Ludw. Keller, Joh. Valentin Andreae und Quellen und Forschungen: Jos. Müller, Zur Bücherkunde des Comenius. Joh. Kvacsala, Zur Lebensgeschichte des Comenius. Kleinere Mitteilungen: E. Pappenheim, Die erste Ausgabe des Orbis pictus. M. Toeppen, Zur Lebensgeschichte des Comenius. 0. Radlach, Der Aufenthalt des Comenius in Thorn im Herbst 1634. Ed. Bodemann, Ein Gedicht von Leibniz auf J. A. Comenius. Ed. Bodemann, Ein Stammbuchblatt von Comenius. Haggaeus redivivus von J. A. Comenius. Wieder aufgefunden von Jos. Müller in Herrnhut. Aus neueren HandschriftenVerzeichnissen. Zur Geschichte der Waldenser u. s. w. Jos. Müller, Die Bilder des Comenius. J. Parmentier, Robert Hebert Quick. Ed.-Henri Robert, Ed. L. Robert. Litteratur-Berichte: Die Comenius-Litteratur seit 50 Jahren. Die gedruckte Litteratur zur Geschichte des Didaktikers Wolfgang Ratichius. Zusammengestellt von Gideon Vogt. Nachrichten. Kritiken und Besprechungen. Geschäftlicher Teil (darin die Satzungen der C. G., die Geschäftsordnung für den Gesamtvorstand u. s. w.).

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Der erste Band der Monatshefte wird denjenigen, welche der Gesellschaft als Patrone, Stifter oder Teilnehmer beitreten, gegen Nachzahlung der Jahresbeiträge (s. unten) für 1892 bis auf weiteres unentgeltlich geliefert. Im Buchhandel kostet der Band 10 Mark.

Der zweiten oder dritten Nummer jedes Jahrgangs wird ein Zahlungsformular behufs Berichtigung des Jahresbeitrags beigefügt. Falls bis zum 1. Juli die Zahlung nicht erfolgt ist, wird angenommen, dafs die Mitglieder mit der Erhebung durch Postauftrag einverstanden sind.

Mitglieder, welche einen Teil der Veröffentlichungen des jeweilig laufenden Jahres in Empfang genommen haben, können ihre Abmeldung erst zum 1. Januar des nächstfolgenden Jahres bewirken.

Dem Redaktions-Ausschufs der Gesellschaft gehören ausser dem Vorsitzenden des Verwaltungs- Ausschusses und seinem Vertreter gegenwärtig folgende Herren an: Diakonus Jos. Müller in Herrnhut (Vorsitzender); Direktor Dr. Buddensieg, Dresden; Dr. L. H. Fischer, Stadt- und Kreisschulinspektor, Berlin; Schulrat A. Israel, Zschopau; Prediger W. J. Leendertz, Amsterdam; Pastor Lorenz, Berlin; Univ. - Prof. Dr. Loserth, Czernowitz.

Wegen geschäftlicher Anzeigen oder Beilagen litterarischer Art wolle man sich an R. Voigtländer's Verlag, Leipzig-Gohlis, Lange Str. 47b, wenden. Anzeigen 15 Pf. die gespaltene Petitzeile; Beilagen nach Vereinbarung.

Etwaige Orts- und Wohnungswechsel wollen unsere Mitglieder der Geschäftsstelle der Comenius-Gesellschaft, Münster i. W., Wolbeckerstr. 4a, gefälligst mitteilen.

Die Comenius - Gesellschaft (C. G.) hat sich wissenschaftliche und gemeinnützige Aufgaben zum Ziel gesetzt. Zur Lösung der ersteren sind die Monatshefte (M. H.), zur Förderung der letzteren die Mitteilungen (M. M.) bestimmt. Die Ausgabe von Einzelschriften bleibt vorbehalten.

Die Patrone (Jahresbeitrag M. 100), Stifter (M. 10), sowie diejenigen Diplom-Mitglieder, welche mindestens 5 M. entrichten, erhalten sämtliche Veröffentlichungen der C. G.

Die Teilnehmer (M. 5) erhalten nur die Monatshefte. Teilnehmerrechte können in Zukunft an Körperschaften nur ausnahmsweise verliehen werden. Diejenigen, welche auf die Lieferung der wissenschaftlichen Veröffentlichungen verzichten, können sich als Abteilungs-Mitglieder (M. 3) eintragen lassen; sie erhalten die Mitteilungen der C. G. unentgeltlich zugesandt.

Die Monatshefte sind zur Pflege der Wissenschaften im Geist des Comenius und der ihm innerlich verwandten Richtungen bestimmt. Sie wollen insbesondere die Religion, Philosophie, Geschichte und Erziehungslehre berücksichtigen und für die Gleichberechtigung der letzteren mit den übrigen Wissenschaften eintreten.

Die Mitteilungen sind zur Förderung der gemeinnützigen Aufgaben bestimmt, welche sich die C. G. gesteckt hat. Sie werden vornehmlich enthalten: 1. Kürzere Leitaufsätze aus dem Gebiete der Bildungspflege, der Muttersprache oder gemeinnütziger Bestrebungen und ihrer Geschichte. 2. Rundschau auf dem Gebiete verwandter Bestrebungen älterer und neuerer Zeit. 3. Gedanken, Aussprüche und Bemerkungen. 4. Gesellschafts-Angelegenheiten. 5. Bücher und Zeitschriften.

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Durch die Vorträge und Aufsätze aus der Comenius-Gesellschaft" sollen aufser wichtigeren Aufsätzen, die wir als Sonderabdrücke aus den Monatsheften durch den Buchhandel zu verbreiten beabsichtigen, namentlich solche Vorträge veröffentlicht werden, die von Mitgliedern gehalten worden sind. Auch Abhandlungen, welche sich an gröfsere Kreise wenden, können Aufnahme finden. Dem Inhalt nach ist von dieser Sammlung kein Gebiet der Wissenschaft, der Kunst oder des thätigen Lebens ausgeschlossen, dessen Behandlung geeignet ist, die Bildung des Geistes oder des Charakters im Sinne des Comenius zu fördern.

Der niedrigste Satz des Honorars für die Herren Mitarbeiter an den Gesellschafts-Schriften beträgt bei Abhandlungen und Aufsätzen M. 30, bei Abschriften, Auszügen und Nachrichten M. 20 für den Bogen.

Die Herren Mitarbeiter erhalten, auch ohne besonderes Verlangen, bei gröfseren Beiträgen 10 Sonder-Abzüge unberechnet; Mehrbedarf nach Übereinkunft mit der Verlagshandlung. Den Herren Einsendern kleinerer Mitteilungen wird auf Wunsch das betreffende Heft unberechnet zur Verfügung gestellt.

Pierer'sche Hofbuchdruckerei. Stephan Geibel & Co. in Altenburg.

ARD COL

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Der Bezugspreis beträgt im Buchhandel und bei der Post jährlich 10 Mark. Einzelne Hefte kosten 1 M. 25 Pf.

Leipzig,

R. Voigtländer's Verlag.
(In Kommission.)

1893.

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