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'proditionem, quam vitare posse celeritate putabat' hierbei helegen soll, ist nicht recht ersichtlich. b. c. 3. 75. 3 'sed eadem spectans, si itinere impeditos perterritos deprehendere posset, exercitum e castris eduxit', Mi.: exspectans; aber zum Erwarten gehört in der Regel das Verweilen an einem Ort, jedenfalls eine einen bestimmten Zeitraum umfassende Handlung, während dessen die für die beabsichtigte Handlung günstige Gelegenheit sich bieten soll, es passt daher zu 'exercitum e castris eduxit' ganz und gar nicht. b. c. 3. 69. 4 adeo ut, cum Caesar signa fugientium manu prenderet et consistere iuberet, alii dimissis equis eundem cursum confugerent, alii ex metu etiam signa dimitterent', Mi. unter Berufung auf Plut. App. Suet. infestis signis 'mit drohenden (gegen Caesar gerichteten) Feldzeichen'. Man nehme das confugere nur hinzu eine recht erbauliche Vorstellung! Die Mittel der Herstellung sind zuweilen gewaltsam, so 4. 34. 3 'dum haec geruntur, nostris omnibus occupatis, qui erant in agris reliqui, discesserunt', Mi.: hostes (is) o. o. quae e. i. a. relicta discesserunt mit dreifacher Aenderung nach Hug und Göler und ohne einen befriedigenden Sinn zu erreichen. Die Stelle dürfte geheilt sein, wenn man für 'in agris' in castris setzte (vgl. cap. 32. 1). b. c. 3. 54: Pompeius noctu . . turres extruxit et.. alteram noctem subnubilam nactus. . tertia inita vigilia silentio exercritum educit'. Mi. vermuthet, dass alteram und secundam hier von den Abschreibern verwechselt worden und letzteres zu setzen sei, indem es in unserer Stelle zunächst auf den Begriff des Günstigen ankomme, wozu subnubilam als Erklärung trete; statt der Belege für derartige willkürliche und zwecklose Vertauschungen in den Hdschr. Caesars giebt er eine ausführlichere Darstellung der Situation: so bleibt es eine leere Vermuthung ohne Werth und man vermifst alle wissenschaftliche Methode. Dasselbe gilt von den Ausführungen zu b. c. 1. 39. 2 et parem ex Gallia numerum, quam ipse pacaverat':,,Weifsenborn vermuthete quam nuper pacaverat; dem nuper würde ich proxime vorziehen; allein mir scheint eine Aenderung der Worte der Vulg. quem ipse paraverat unnöthig, wenn das parare in Verbindung mit den nachfolgenden Worten nominatim ex omnibus civitatibus nobilissimo quoque evocato gebracht wird'. In ähnlicher Weise verrathen den antiquirten Standpunkt die so überflüssigen Bemerkungen über Dederich und dessen Mittheilungen von den ältesten und meisten Handschriften nach Oudendorp's Angaben' (S. 19).

6) Alanus, observationes aliquot in Caesaris utriusque belli commentarios, Dublin 1874. 11 S. 8.

Nach einer kurzen Praefatio und einem Verzeichnis seiner Werke behandelt der Vf. auf 7 Seiten 12 Stellen aus dem b. g., 25 aus dem b. c. Die Conjecturen des Vf. charakterisiren sich als blofse Einfälle, so dass es nicht lohnt sie zu verzeichnen.

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Es genügt auf die Anzeige des Schriftchens durch B. D. hinzuweisen im Philol. Anz. 7. S. 93-96, wo dasselbe jungen Philologen als abschreckendes Beispiel' empfohlen wird.

7) Die consecutio temporum bei Caesar, Prgr. des Herzogl. Lyceums zu Eisenberg von Director Prof. Dr. A. Procksch, 1874. 36 S. 8. Die Arbeit erscheint als Fortsetzung der in dem Programm des Gymnasiums zu Bautzen von 1870 begonnenen Untersuchungen des Verfassers über den Caesarischen Sprachgebrauch. Sie zerfällt in drei Abschnitte: der erste behandelt die Tempora der indicativischen Nebensätze und zwar A. der Relativ-, Modal-, Comp.- und Causalsätze, B. der Temporal-, Condicional- und Concessivsätze; im 2. Abschnitt werden die Tempora der conjunktivischen Nebensätze besprochen A. der Sätze mit cum, B. der Final-, Consecutiv- und Substantivsätze, C. der Condicional-, Concessiv- und Modalsätze, D. der Interrogativsätze; das dritte und letzte Capitel ist der Oratio obliqua gewidmet. Um von der an dem Stoffe vorgenommenen Gliederung innerhalb der einzelnen Abschnitte, auf welche bei einer derartigen Untersuchung alles ankommt, eine Vorstellung zu ermöglichen, geben wir von dem zunächst liegenden ersten Theil (I A.), sodann von dem letzten Capitel eine Uebersicht. Nachdem in § 1 das Gebiet abgegrenzt ist, lautet § 2: A und b haben Haupttempora A meint den regierenden Satz, b den Nebensatz § 3 A und b gehören verschiedenen Tempusclassen an, § 4 A und b haben historisches Praesens, § 5 Betrachtung der zahlreichen Stellen, wo nach Pr. oder Pf.. hist., ja sogar nach Ipf. und Plqpf in A Pr. oder Pf. hist. in b steht. In § 30, dem ersten Paragraphen, der von der Or. obl. handelt, finden sich Betrachtungen über die von Caesar in Anwendung der direkten und indirekten Rede beobachtete Praxis, § 31 definirt Or. obl. im weiteren Sinne und behandelt den Conjunktivus als den Modus der Vorstellung, § 32 gelangen die Hauptsätze in Or. obl. zur Besprechung und zwar a) die Aussagesätze, b) die Heischesätze, welche gewöhnlich im Ipf. stehen und zwar fast doppelt so oft als in Pr., c) die Interrogativsätze, welche regelmäfsig im Ipf. stehen, rhetorische öfter im If. Mit § 33 geht der Vf. zu den Nebensätzen über und zwar zuerst zu den indicativischen, die man als parenthetische Erklärungen des Schriftstellers anzusehen hat. Es seien dies aufser dem Temporalsatz b. g. I. 40. 5 lauter Relativsätze; 'die in Sätzen mit cum stehenden Zwischensätze seien natürlich nicht hierher zu rechnen. §. 34 lautet: Nach Ind. Coni. If. Pr. stehen Relativsätze zweimal so oft im Coni. Pr. und Pf., als Ipf. und Plqpf., Causalund Modalsätze gleich oft in beiden Conjunktivarten. Dagegen steht nach If. Futuri viel häufiger Ipf. und Plqpf. Es gilt also der besonders für die Bedingungssätze beobachtete Gebrauch, dass zum If. Fut. meist der Coni. Ipf., selten Pr. tritt, in gleichem

Jahresberichte IV. 1.

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Grade auch für die Relativsätze in Or. obl. § 35: Selbst nach Pf. stehen in Or. obl. Relativsätze nicht viel seltener im Pr. und Pf., als im Ipf. und Plqpf. Sonst steht nach Pf. und den übrigen Praeteritis stets der Coni. Ipf. und Plqpf. § 36: Temporalsätze stehen vorwiegend im Coni. Ipf. und Plqpf. § 37: die Condicionalsätze sind für die or. obl. wenigstens Caesars charakteristisch, da sie zum gröfseren Theil in or. obl. vorkommen, und hier fast ebenso zahlreich sind, wie die Relativsätze und zahlreicher als alle andern Nebensätze; rücksichtlich der consec. tempp. in denselben wird auf das 2. Capitel verwiesen. Im Gegensatz zu den Condicionalsätzen stehen Concessivsätze in Or. obl. fast gar nicht. § 38: die conjunktivischen Nebensätze. . stehen verhältnismässig seltener in Or. obl., als die indicativischen, ausgenommen die Condicionalsätze. Und zwar stehen verhältnismäfsig am seltensten in Or. obl. die Finalsätze, nicht viel häufiger die Sätze mit cum, am häufigsten (nächst den Bedingungssätzen) die Consecutivsätze. Auch hier ergiebt die Beobachtung als Usus, dass die Haupttempora verhältnismäfsig viel häufiger stehen, als in direkter Rede. Die Schlussparagraphen 39-41 enthalten statistische Zusammenstellungen 'die allerdings nicht entscheidenden Werth haben und bei Verhältnissen, denen nur ganz wenige Stellen zu Grunde liegen, gar nichts beweisen, doch gewähren sie einen ebenso passenden Ueberblick, wie alle statistischen Uebersichten'.

Wir haben mit dieser Uebersicht einen Theil der Resultate, zu welchen der Vf. in seiner Abhandlung gelangt, schon vorweg genommen. Doch ist es für die Beurtheilung des Ganzen von Wichtigkeit von den Gesetzen, welche der Vf. auf Grund seiner Sammlungen formulirt, noch einige der merkwürdigeren kennen zu lernen. Cum', heifst es § 12, mit Conjunctiv der Haupttempora ist entweder temporal oder causal oder epexegetisch, niemals temporal-causal; in letzerem Sinne und wenn es concessiv ist, steht es stets mit dem Conjunctiv der hist. Nebentempp.' § 15: 'Finalsätze mit ut stehen gleich oft in Praesens und Ipf., in letzterem oft motivirt; mit ne und quo öfter im Praesens'. § 21-23 erfahren wir über die consec. tempp. der Condicionalsätze: 'Bedingungssätze der Potentialität stehen in direkter Rede nach Pr. immer im Coni. Praes. oder Pf.' 'In der Bedeutung ob' (also interrogativ) steht si immer mit Coni. Ipf.' In or. obl. stehen Bedingungssätze, wenn in A. Inf. (oder Coni.) Praes. steht, doppelt so oft im Praes. als im Ipf.' Wenn in A der Inf. Futuri steht, so steht b gewöhnlich im Coni. Ipf. und Plqpf., seltner Praes. und Pf.' Es liegt uns fern gegen die Richtigkeit dieser Resultate Zweifel zu erheben, zumal sie sich mittelst der Wörtchen fast, gewöhnlich, häufig, verhältnismäfsig, vorwiegend, weit öfter, nicht viel seltner' selbst als relative geben, aber wir können die Frage nicht unterdrücken, in welcher Richtung sich der Vf. diese Resultate seiner Arbeit verwerthbar denkt. Was

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frommen Aufstellungen wie auf S. 13: 'Wenn also Substantivsätze nach Pr. hist. im Ipf. stehen, so geschieht dies entweder direkt unter dem Einfluss eines Praet. nach der Regel, dass ein mittelbar abhängiger conjuktiv. Nebensatz im Ipf. stehen muss, wenn er direkt oder indirekt von einem Praet. abhängt, oder indirekt, indem die Wahl vorangehender oder Zwischensätze die Wahl des Tempus im Substantivsatze beeinflusst'? Welchen Fortschritt bringt die gesperrt gedruckte Beobachtung (S. 18): Vor allem ist für die Bedingungssätze bemerkenswerth, dass ihre Stellung vor dem Folgesatze keinerlei Einfluss auf ihr Tempus hat'? Viel, sehr viel hat der Vf. zu beobachten und festzustellen unternommen, aber leider fehlt in der Masse der Einzelheiten das einigende Band, vergebens sucht man nach einem einheitlichen Gesichtspunkt, unter dem sich die Fülle des Stoffes beherrschen lässt. Rohmaterial liegt aufgehäuft, aber die Arbeit daran ist dem Leser zugeschoben, der soll feststellen, in welchem Verhältnis die von dem Vf. behaupteten Thatsachen zu den Grundgesetzen der Tempuslehre stehen, in wiefern sie sich denselben einfügen oder dieselben zu modificiren bestimmt sind. Hätte sich Herr Procksch doch an der Arbeit von Hug, die consecutio temporum des Praesens hist. zunächst bei Caesar (Jahrb. f. Phil. 81, 877 f.), welche er selbst als vortrefflich hinstellt, ein Muster genommen! Dort ist die für die Commentare so wichtige consec. tempp. des Praesens hist. herausgegriffen, es kommt zur Aufstellung eines die Menge der Einzelfälle beherrschenden Gesetzes, die gefundenen Resultate werden zu dem Sprachgebrauche der zunächst stehenden Schriftsteller in Beziehung gesetzt hier aber fehlt der Fortschritt vom Einzelnen zum Allgemeinen, hier beherrschen die Zahlen das Gebiet, deren Wucht den Vf. bei seiner Arbeit übermannt hat. Es ist gewis keine üble Kunst, das Zählen, aber es kann zur Leidenschaft, zur Krankheit werden wir sagten im Bonner Seminar, wenn einer von uns befallen wurde: 'Er hat das Zählen!' und den Vf. selbst scheint eine Ahnung davon beschlichen zu haben, wenn er angesichts seiner statistischen Zusammenstellungen das Urtheil ausspricht, dass sie allerdings nicht entscheidenden Werth haben und unter gewissen Verhältnissen gar nichts beweisen. Er hat sie gleichwohl veröffentlicht; wir theilen als Probe die Ergebnisse über das Verhältnis der historischen Haupt- (AA) und Nebentempora (BB) überhaupt mit. a) In direkter Rede verhalten sich AA zu BB in JJ1) wie 1:8; am allerhäufigsten stehen AA in Temporalsätzen, wo sie sich zu BB wie 7:1, am seltesten (abgesehen von den Concessivsätzen, die nie in AA stehen) in Causalsätzen, wo

1) JJ. d. s. Nbs.. die in Or. recta im Indic. stehen, CC. d. s. conjunktivische Nbs. O bez. oratio recta, 00. or. obliqua.

an sich

sie sich wie 1:31 verhalten, das Durchschnittsverhältnis (00 zum Ganzen 18) haben die Relativsätze 1:8. In 00 aber verhalten sich die Conjunctive AA bei den JJ zu den BB wie 1:3; am häufigsten stehen in AA die Relativsätze, die zu denen in BB wie 10:7 sich verhalten, am seltensten die Temporalsätze 2: 9. b) CC in AA verhalten sich zu CC in BB etwa wie 2: 7 in O, aber wie 3:5 in 00; am seltensten stehen in 0 Sätze in AA mit cum, von 48 nur 1, am häufigsten Condicional-, Substantiv- und Interrogativsätze, von je 3 einer; in 00 am seltensten wieder solche mit cum, von 4 einer, am häufigsten Finalsätze, nämlich 4 von 9'. Man denke sich ähnliche Feststellungen für Sallust, Livius, Cicero und die anderen lateinischen Prosaiker mit gleichem Fleifse eruirt: der Aufbau der historischen Grammatik aus derartigen Bausteinen würde zu einem Labyrinth, aus dessen verschlungenen Gängen es unmöglich wäre sich herauszufinden.

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Sehr auffallend erscheint es Referenten, dass Jemand, der es unternimmt die consecutio temporum abzuhandeln, Inf. Praes. und Fut. wie selbständige Gröfsen ansieht und wenig Werth darauf legt, ob die Verba, durch welche jene Infinitive bedingt werden, der Zeitsphäre der Vergangenheit angehören oder nicht. Es geschieht dies z. B. in der Regel § 23: Wenn in A. der Inf. Futuri steht, so steht b gewöhnlich im Conj. Ipf. und Plqpf., seltener Praes. und Pf.' oder in der Beobachtung S. 25: Nach If. Futuri steht der Interrogativsatz a) im Ipf., b) im Praes.' Ja die Sorglosigkeit geht zuweilen noch weiter. Nach Ipf.', heifst es S. 32, 'steht Ipf. mit cum 1. 36. 7 etc.; nach Plqpf. steht mit Plqpf. priusquam 1. 43. 7 etc.; nach Fut. steht mit Ipf. priusquam c. 3. 86. 1' erstaunt schlägt man die merkwürdige Stelle auf und findet den Satz 'dixerat, priusquam concurrerent acies, fore uti exercitus Caesaris pelleretur'. Wenn Beispiele wie 1. 8. 2 'castella communit, quo facilius, si se invito transire conarentur, prohibere possit' (S. 18 u.) oder 7. 11. 5 oppugnationem differt, quaeque ad eam rem usui sint, militibus imperat' (S. 30 o.) ausdrücklich zur Or. obliqua gerechnet werden, so erwächst dadurch der Behandlung der vorliegenden Aufgabe gewis kein Vortheil, so wenig, wie wenn der Vf. S. 7 sich geneigt zeigt, den Gebrauch von dum während' mit Ind. Praes. mittelst einer 'logischen Verschiebung' zu erklären. Es ist seltsam, wenn in dem Satze 5. 22. 4. obsides imperat et quid ... vectigalis p. R. Britannia penderet constituit das Ipf. hier wie bei den Bedingungssätzen als Futur' aufgefasst werden soll, oder wenn die Worte 7. 15. 3 'deliberatur de Avarico... incendi placeret an defendi' als eine schwer zu erklärende Stelle bezeichnet werden. § 35 heifst es: 'Selbst nach Pf. stehen in Or. obl. Relativsätze nicht viel seltener im Praes. und Perf., als im Ipf. und Plqpf.'. Für das Praesens werden dazu 5 Stellen citirt, darunter c. 1.87. 1: addit etiam, ut quod quisque eorum in bello amiserit, quae

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