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IV. Ausgeschieden: O.-L. Dr. Ableiter am Gymn. in Buchsweiler, o. L. Dr. Wolffgarten am Gymn. in Saarburg, kommissar. L. Boesch am Realgymn. in Gebweiler, Lehrer Andres an d. Realsch. in Strafsburg, Lehrer Ehretsmann an d. Realsch. in Strafsburg, Lehrer Reinmuth an d. Realsch. in Barr, Hilfsl. Berger am Gymn. in Saarburg, Hilfsl. Koblwey an d. Realsch. in Forbach, Hilfsl. Kramm am Lyceum in Metz, Hilfsl. Mayer am Gymn. in Mülhausen.

V. Gestorben: o. L. Goergens am Lyceum in Colmar, o. L. Helbach am Gymn. in Hagenau, o. L. Sichling am Realprogymn. in Schlettstadt.

Denkmal für Julius Ostendorf.

Im Sommer des vorigen Jahres schied der Realschuldirector Julius Ostendorf aus dem Leben, ein Mann, der durch die Reinheit und Selbstlosigkeit seines Wirkens, durch seine unermüdliche Hingabe an den Beruf, vor allem aber durch sein unablässiges Streben, das höhere Schulwesen den Aufgaben und Bedürfnissen unserer Zeit und unseres Vaterlandes entsprechend gestalten zu helfen, in den weitesten Kreisen Verständnis und Anerkennung gefunden hat.

In der Stadt, wo Ostendorf am längsten seine Wirksamkeit hat entfalten können, in Lippstadt, hat sich aus einigen seiner vielen Verehrer ein Comité gebildet, das sich die Aufgabe gestellt hat, dem verdienstvollen Schulmanne ein würdiges Denkmal zu setzen.

Durchdrungen von der hohen Bedeutung der von Ostendorf gegebenen Anregungen richten die Unterzeichneten an die Gesinnungsgenossen in der deutschen Lebrerschaft und aufserhalb derselben die Bitte, beizusteuern zu dem beabsichtigten Ehrenmale für Ostendorf und so der Dankespflicht mitzugenügen, welche das deutsche Volk einem seiner bedeutendsten Schulmänner schuldet. Zur Entgegennahme von Beiträgen erklären sich die Unterzeichneten gern bereit.

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Dr. Friedländer, Director der Realschule des Johanneums zu Hamburg.
Giesel, Director der Realschule I. Ordnung zu Leipzig.

F. Kreifsig, Director der Wöhlerschule (Realschule I. Ordnung nebs
Handelsschule) zu Frankfurt a. M.

Krumme, Director der städtischen Realschule zu Braunschweig.
Dr. Max Strack, Professor, Berlin.

ERSTE ABTHEILUNG.

ABHANDLUNGEN.

Adel und Bürgerthum im alten Hellas.

Es ist nicht meine Absicht, den Gegensatz zwischen Adel und Bürgerthum im alten Hellas und ihre Kämpfe mit einander durch die verschiedenen Perioden der griechischen Geschichte in dieser Erörterung zu verfolgen. Ich habe nur jene Epoche im Auge, wo die Geburtsaristokratie, welche das Königthum ablöste, zu voller Geltung und Herrschaft in den hellenischen Staaten gelangte, bis sie endlich den Anschauungen einer neuen Zeit und den Anforderungen einer neuen Classe, des Demos, erlag; ich meine die Zeit etwa von 800-500 v. Chr. Ueber das Verfassungsleben und die inneren Zustände dieser Epoche zu sprechen, hat seine besondere Schwierigkeit, da wir über keinen Abschnitt. der griechischen Geschichte so mangelhaft unterrichtet sind, in keinem die Quellen der Erkenntnis so dürftig fliefsen. Zwischen dem heroischen Königthum, auf welchem der Sonnenglanz der homerischen Dichtung ruht, und zwischen der Demokratie Athens, die von hellem Tageslicht der Geschichte beleuchtet wird, und über die der Name des Pericles einen besonderen Nimbus verbreitet, liegt die Zeit der Adelsherrschaft wie eine tiefe Kluft, die nur von einem matten, uns undurchdringlichen Dämmerlicht ererfüllt ist, das nur vereinzelte Gegenstände in ihrer wahren Gestalt zu erkennen gestattet. In das innere Getriebe dieser Zeit einzudringen wird uns bei dem fragmentarischen Charakter der Leberlieferung wohl für immer versagt bleiben; und nur durch geschichtliche Analogien mag es vielleicht gelingen, das Dunkel mit einzelnen Streiflichtern hier und da zu erhellen. Im Ganzen und Grofsen möchte diese Periode als ein Mittelalter in Hellas bezeichnet werden dürfen. Die Herrschaft eines streng organiZeitschr. f. d. Gymnasialwesen. XXXII. 9. 37

sirten und corporativ gegliederten Ritteradels, der Gegensatz und der Kampf streng gesonderter Gesellschaftsgruppen, das Vorwiegen der reinen Naturalwirthschaft und von dieser unzertrennbar harte Leibeigenschaft der Ackersclaven, die feste Gebundenheit der Sitte und altväterische Frömmigkeit, der Einfluss des delphischen Orakels und die mystische Färbung, welche das religiöse Bewusstsein in dieser Zeit annahm, der Mangel aller Kritik über die Erscheinungen und Vorgänge der aufseren Welt, wobei oft die geschichtliche Ueberlieferung sich in Legenden, Novellen und Anekdoten auflöst, daneben aber auch die tiefere Erregung des Gemüthslebens, die in der lyrischen Poesie und dem Aufschwung der musikalischen Kunst sich bekundet, und endlich zu einem freieren Durchbruch der Subjectivität hinführt; das sind Kennzeichen einer Lebensordnung, die uns aus der mittelalterlichen Epoche hinreichend bekannt ist, deren Signatur wir aber auch nach einer inneren psychologischen Nothwendigkeit in der Zeit jugendlichen Heranwachsens bei anderen Völkern, wenn auch unter verschiedenen Namen und Formen wiederzufinden erwarten dürfen. Hier soll nur von der politischen Seite jener Periode, von dem Charakter der herrschenden Verfassungsform und von den Wandlungen, welche ihre Principien erlitten, die Rede sein. Das Interesse der Neueren pflegte sich mit Vorliebe der Demokratie zuzuwenden, schon weil diese uns auf den eigentlich klassischen Boden der griechischen Geschichte, nach Attika, führt. Die Alten dagegen haben grofs gedacht von ihrer Aristokratie; δεινὸς χαρακτήρ κ' ἐπίσημος ἐν βροτοῖς ἐσθλῶν γενέσθαι (Eur. Hec.) ist das Wort eines Dichters, der in einem demokratischen Zeitalter zu einem demokratischen Publikum sprach; und die politischen Denker der Hellenen, von Heraklit dem Dunklen bis Aristoteles haben ohne Ausnahme die Vorzüge der Aristokratie im Gegensatz zur Demokratie betont, die ihnen nicht anders als eine Ausartung von mehr oder minder bedenklichem Charakter erschienen ist. Was ich über diesen Gegenstand zu sagen habe, soll nicht den Werth der Neuheit beanspruchen, da ich nicht die Resultate eindringender Specialforschung vorzutragen gedenke; dieser Versuch mag sich vielleicht nur rechtfertigen durch eine selbst gesuchte Anordnung und Gruppirung des Stoffes, die geeignet sein mag, denselben in möglichst scharfen Umrissen vor Augen zu führen und wie in einem Durchschnitt die Schichten der Gesellschaft nach dem innern Gegensatz ihrer Principien darzulegen.

Einen Adel finden wir in Hellas schon zur Zeit des heroischen Königthums als Führer der Massen im Kampf, als Beirath des Herrschers im Frieden, und selbst in dem Fabelreich des Alkinous fehlt nicht, wenn auch nur als eine dekorative Beigabe, der Kreis ehrwürdiger Greise, deren Weisheit berufen ist, das Regiment des Fürsten zu unterstützen. Doch erst mit der grofsen Wanderung tritt wie in der germanischen, so in der hellenischen Weit die Wirksamkeit des Adels bestimmter hervor und gewinnt einen immer tiefer greifenden Einfluss auf das Leben der Staaten. Es konnte nicht fehlen, dass auf der Wanderung und in den Kriegszügen einzelnen Männern sich vielfach Gelegenheit zu persön licher Auszeichnung bot, die eine höhere Ehre und hervorragende Stellung im Leben zur Folge hatte. Bei der Occupation neu eroberten Gebietes sodann erhielten die Angeseheneren gröfseren Grundbesitz, während anderseits grofser Besitz auch erhöhtes Ansehen schuf und eine aristokratische Stellung begründete. Dazu kamen flüchtige Adelsgeschlechter aus andern Staaten, welche Aufnahme fanden und das einheimische Volksthum durch neue Kräfte, wie durch neue Culte, Sagen und sacra bereicherten und erfrischten. So kamen die Neleiden aus Pylos und andere nach Attika, und der Bestand der adligen Familien wurde so an vielen Orten bedeutend erweitert. Endlich erfolgte ein Abschluss und eine innere Ordnung der Aristokratie in einem streng durchgeführten Schematismus der Geschlechter nach Phylen und Phratrien, welche das adlige Standesprincip überall bestimmt ausführten. So gliederte sich der dorische Adel überall in 3 Phylen, der ionische in 4, wozu in den occupirten Gebieten in der Regel noch ein paar Phylen vom einheimischen Adel hinzukamen. Das Königthum behauptete sich neben der so constituirten Aristokratie noch eine Zeit lang, doch bald hörte dieselbe auf, die Rathgeberin des Königs zu sein und stieg selbst zur Beherrscherin des Gemeinwesens auf. Die Vornehmsten im Lande standen dem König in edler Abkunft, Grundbesitz, Erziehung und Bildung so nahe, dass dieser sein Uebergewicht nicht auf die Dauer behaupten konnte und der Herrschaft des Adels erliegen musste, die das Königthum bald in gewaltsamen Revolutionen, bald in mehr friedlicher Weise ablösten.

Wir betrachten zunächst die Grundlagen der Adelsherrschaft. Klar und scharf hat sie am Ausgang der griechischen Geschichte Aristoteles in den Grundzügen seiner Politik entwickelt. Sie treten von Anfang an klar und scharf in den eben angegebenen histo

rischen Momenten der Standesbildung zu Tage. Es sind dies aber vornehmlich vier, zuerst die edle Abkunft. Es war der Glaube der Hellenen, dass nur vom Edlen Edles erzeugt werde, Adel, sagt Aristoteles, ist die sich fortpflanzende Tüchtigkeit eines Geschlechts. An die Reinheit des Blutes schienen besondere körperliche und geistige Vorzüge geknüpft zu sein. Die Festigkeit, welche in älteren Zeiten Familienüberlieferungen zu haben pflegen, die Einfachheit der Lebensweise und die bessere Erziehung, welche die Söhne des Adels genossen, mochten dem Glauben an die Vorzüge der Abstammung eine gewisse Berechtigung geben und fast zu keiner Zeit hat derselbe seine Wirksamkeit ganz verloren. Der genossenschaftliche Zusammenhang der Adelsfamilien und Geschlechter trug wesentlich dazu bei, das Standesbewusstsein zu entwickeln und eine Standessitte in fester Ueberlieferung auszubilden. Gemeinschaftliche Opfer, Erbrecht und Erbbegräbnisse begründeten eine feste Lebensgemeinschaft, in der der Charakter des Einzelnen seinen Halt und seine Stütze fand; der Einzelne geht noch in seinem Stande auf, mit dessen Interessen, Ehre und sittlicher Substanz das eigene Wesen aufs Engste verknüpft ist. Während die Persönlichkeit in der Erweckung von Ehrgefühl und Stolz sich fester und sicherer zusammenschloss und die angeborene Kraft nach Bethätigung rang. fand sie ihr Mafs an dem corporativen Geist, der in der Aristokratie waltete und den Trotz des Einzelnen unter die Herrschaft fest begründeter Normen beugte.

Eine zweite Grundlage ist der Reichthum. Dieser bestand in älterer Zeit fast ausschliefslich in Grundbesitz und bei der gebirgigen Natur von Hellas, wo die Ackerfluren sparsam und nicht allzu fruchtbar waren, hatte derselbe eine erhöhte Bedeutung. Der Grundbesitz musste also eine grofse Ueberlegenheit über die kleinen Leute, Tagelöhner und Hintersassen, gewähren, die sich den Adelsgeschlechtern in einer Art Clientel anschlossen. Der Adel war eifrig bemüht, den Vorzug, den der Grundbesitz gegewährte, für seine Familien zu erhalten, indem durch die Gesetzgebung dem Eingehen der Adelsgüter und ihrer Zersplitterung gesteuert wurde. So bestimmte in Elis ein altes Gesetz, angeblich des Oxylos1), dass jedenfalls ein Theil des Stammgutes schuldenfrei bleiben musste. Durch die Gesetzgebung des Philolaos in Corinth und Theben scheint bezweckt zu sein, dass die

1) Arist. Pol. VI. 2. § 5.

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