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nähere Bestimmungen treten. Wir betrachten sie bei der Erörterung der adverbialen und der attributiven Sazbestimmungen.

Als einfacher Satz wird auch der zusammengezogene Satz betrachtet, in welchem ein Prädikat auf mehr als ein Subjekt bezogen ist: The autumn and the winter passed away (BULWER, The Disowned 28.); oder ein Subjekt durch mehr als ein Prädikat bestimmt wird: How the waters laugh and glisten (LONGFELLOW, Poet. W. Leipz. 1856. I. 259.). Die Einigung der Säße, welche als ursprünglicheinander beigeordnete Säße zu betrachten sind, und deren Vereinfachung durch die Nichtwiederholung des gemeinsamen Prädikates oder Subjektes bewerkstelligt wird, kann in dem ersteren Falle durch die pluralische Form des Prädikates versinnlicht werden, während verschiedene Prädikate desselben Subjektes mehr die ursprüngliche Sonderung der Sätze hervortreten Lassen müssen.

Beide Arten der Zusammenziehung können sich in der Verknüpfung verschiedener Subjekte mit mehr als einem Prädikate vereinigen: The Star Chamber, the High Commission, the Council of York, oppressed and plundered us (MACAULAY, Hist. of Engl. Leipz. 1849. I. 101.).

Abgesehen von den bezeichneten Formen zerfallen die Säße nach mehrfachen Rücksichten in verschiedene Arten.

1. Wird die Beziehung des Prädikates auf das Subjekt in's Auge gefaßt, so ist der Sat entweder bejahend oder verneinend. a) Bejahend, wenn ein Thätigkeitsbegriff mit oder ohne nähere Bestimmungen schlechthin vom Subjekte ausgesagt wird: He livedhe felt (BYRON, Bride 1, 12.). b) Verneinend, wenn die durch die Flexion ausgedrückte Beziehung des Thätigkeitsbegriffes durch eine Negation aufgehoben wird. Diese Aufhebung geschieht indessen in verschiedener Weise.

he breathed he moved

Es kann nämlich ein negatives Adverb, welches sich grammatisch unmittelbar an das Verb anschließt, die durch die Flexion gesetzte Beziehung des Subjektes auf das Prädikat schlechthin aufheben: I give not Heav'n for lost (MILTON, Par. Lost 2, 14.): wobei statt des einfachen Adverb auch andere adverbiale Bestimmungen negativer Art eintreten können: He is by no means a naughty boy (LEWES, Goethe. Leipz. 1858. I. 42.). Eben diese Aufhebung kann auch durch eine attributive Bestimmung, welche sich daher nicht unmittelbar an das Verb lehnt, bewirkt werden: Neither side was impatient to come to action (MACAUL., H. of E. II. 168.).

Oder es kann im erweiterten Sage die Negation eine einzelne Bestimmung in der Art treffen, daß die Beziehung des Prädikates auf das Subjekt nicht völlig, sondern lediglich rücksichtlich jener Bestimmung aufgehoben wird, statt deren eine entgegengesetzte positive Bestimmung vorausgesetzt wird: The sole drift of my purpose doth extend not a frown further (SHAKSP., Temp. 5, 1.). And nothing common will I say therewith (COLERIDGE, Piccol. 1, 4.). Auch kann das aufgehobene Subjekt die Beziehung des Prädikates auf ein entgegengesetztes Subjekt fordern: Not a few were jealous of that ascendant, which he had acquired in the councils of the commonwealth (ROBERTSON, Hist. of Ch. V.).

Die Aufhebung eines einzelnen Begriffes wird auch durch Komposita mit un oder in bewerkstelligt, welche indessen, im Unterschiede von der Verneinung durch not, die Vorstellung des geraden (kontradiktorischen) Gegentheiles des verneinteu Begriffes mit sich führen, während die durch not 2c. aufgehobenen Begriffe auch einer minder entschiedenen (konträren) Entgegenseßung Raum lassen können: I know not that I should be miserable and unhappy (MARRYAT, Valerie 6.). I was indefatigable, and made so rapid a progress, that my masters were surprised (ib. 5.).

2. Hinsichtlich der Geltung des im Saße ausgesprochenen Urtheiles unterscheidet man den behauptenden Saz, den Fragefaß und den Heischesaz.

a) Die Geltung des behauptenden Sates macht der Nedende weder von dem Urtheile noch von dem Willen eines Anderen abhängig: In the beginning God created the heaven and the earth (GEN. 1, 1.). That constitution needed not a King (BULW., Rienzi 2, 8.).

b) Der Fragefaß läßt dagegen die Geltung seines Inhaltes in verschiedener Weise von dem Urtheile eines Anderen abhängig erscheinen.

brother?"

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Entweder erwartet die Aussage in ihrem ganzen Umfange ihre Berechtigung von dem Urtheile eines Anderen:,,Sleep'st thou, Brother, nay." (SCOTT, L. Minstr. 1, 15.) Oder das Subjekt des Sages wird seiner Feststellung anheim gegeben: Who is your leader and commands you? (ID., Qu. Durw. 16.)

Oder irgend eine einzelne Bestimmung des Prädikates oder des Subjektes wird von einem fremden Urtheile abhängig gemacht: Wherefore weep you? (SHAKSP. Temp. 3, 1.) Say, where hast thou been? (BYR., Manfr. 2, 3.) By what means was this effected? (BULW., Rienzi 3, 2.) What hope, or fear, or joy is thine? (TENNYSON, P. Lond. 1860. p. 34.)

Natürlich kann der Redende die Rolle einer anderen Person übernehmen, wenn er nach weiterer Ueberlegung seine Frage selbst beantwortet: Who slew him? an Orsini doubtless (BULW., Rienzi 1, 1.).

Der Sprache des gemeinen Lebens gehört die Frage an, welche, meist in einem verkürzten Saze, einer Behauptung angeknüpft wird, und die Erwartung der Bestätigung derselben ausspricht. Jene Frage erscheint häufig in verneinender Form nach einem bejahenden, und in bejahender Form nach einem verneinenden Sate. In diesen verkürzten Fragesätzen erscheinen die Hülfszeitwörter und die sogenannten modalen Verba: Ye have made a fayre daie's worke, have you not? (GAMMER GURTON'S NEEDLE 1, 3.) This moor is comeliest, is he not? (MARLOWE, Jew of M. 2, 2.) You have always loved me, have you not? (DICKENS, Battle of Life 2.) A shocking thing hunger is, isn't it? (ID., Nickl. 1, 5.) What! it is no treason against the state, I hope, is it? (BEN JONS., Poetaster 1, 1.) You do not flout, friend, do you? (ID., Ev. Man in his Hum. 1, 1.) Why, you won't fight him, will you, Bob? (SHERID., Riv. 4, 1.) Were you sentenced to transportation, sure, my dear, you could not leave me behind you could you? (GAY, Begg. Op. 1, 1.) Doch steht nach affirmativen Behauptungen auch der affirmative Fragesatz: His mules have the staggers

belike, have they? (BEN JONS., Poet. 1, 1.) He owes me almost a talent, and he thinks to bear it away with his mules, does he? (ib.) 'Tis right, old boy, is't? (ib.) A gentleman taken ill upon the road, has been so very bad, has he? (DICKENS, M. Chuzzl. 1, 3.) And his lordship's speech is devilish foolish, is it? (DOUGL. JERROLD, Bubbles 1, 1.) Diese Ausdrucksweise gehört der jüngeren Volkssprache an.

Der unbefangenen Frage schließt sich in der Form die rhetorische Frage an, welche sich dem Inhalte nach dadurch von jener unterscheidet, daß sie die Beantwortung in Uebereinstimmung mit einem zu Grunde liegenden Urtheile des Redenden bereits voraussett. Sie dient zum Ausdrucke des Affektes; Verwunderung, Unwille, Vorwurf können diese Form annehmen. Diese Frage tritt sowohl affirmativ als negativ auf, und wird ihrem Gehalte nach namentlich aus der Situation und dem Zusammenhange erkannt. Who is here so rude that would not be a Roman? (SHAKSP., J. Caes. 3, 2.) What fear we then? what doubt we to incense His utmost ire? (MILT., P. L. 2, 94.) Whither will I not go with gentle Ithamore? (MARLOWE, Jew of M. 4, 4.) What proof, alas, have I not giv'n of love? What have I not abandon'd to thy arms? (RowE, J. Shore 2, 1.) What have I not been forc'd to hear, Octavio! (COLERIDGE, Piccol. 1, 3.) Da der Charakter der Frage hier ganz in den Hintergrund tritt, so vertauscht man oft das Fragezeichen mit dem Ausrufungszeichen: What a happy creature is Polly! (GAY, Begg. Op. 3, 1.) My dearest Julia, how delighted am I! How unexpected was this happiness! (SHERID., Riv. 1, 2.) Die ungeduldige Frage kann zugleich die Natur einer dringenden Mahnung annehmen: Now, are you going to get in? (DICKENS, Pickw. 2, 20.)

Diese Bemerkungen betreffen insbesondere die direkte Frage, welche als Hauptsatz auftritt; die indirekte Frage, ein Nebensat, ist in der Lehre vom Sabgefüge zu erörtern.

c) Der Heischesaß oder Imperativsatz ist ein solcher, dessen Inhalt erst durch den Willen des Angeredeten und die Vollziehung von seiner Seite zur. thatsächlichen Geltung kommt. Er ist, bejahend, ein Gebot, verneinend, ein Verbot, deren subjektive Färbung als Befehl, Wunsch, Bitte ic. verschieden sein kann: Bring roses, pour ye wine (MRS. HEMANS, Nat. Lyrics. Dubl. 1836. p. 12.). Torment me not," said the wounded man (SCOTT, R. Roy 39.). Don't let your simplicity be imposed upon (SHERID., Riv. 1, 2.). 3. In Bezug auf die grammatische Rangstufe der Säße unterscheidet man Hauptsäße und Nebensäge.

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a) Der Hauptsatz ist ein in sich abgeschlossener, für sich verständlicher Sat; er kann zu seiner Vervollständigung einen anderen Satz (oder mehrere) in sich aufnehmen, welcher alsdann nur die Bedeutung eines zum Sage entwickelten Satzgliedes hat.

b) Der Nebensaß ist eben jener Saß, welcher als ein entwickeltes Satglied zu betrachten ist und bei seiner meist durch ein Bezie hungswort ausgedrückten Abhängigkeit von einem Hauptsatze für sich nicht abgeschlossen und seinem ganzen Umfange nach verständlich ist. Säße, welche grammatisch mit einander verknüpft sind, können einander bei

geordnet, ober einer dem anderen untergeordnet sein, Beigeordnet find Säße von gleicher Rangstufe; demnach können Hauptfäße Hauptsätzen Nebensätze Nebensätzen beigeordnet sein. Untergeordnet sind Nebensäße ihren Hauptsäßen. Das Nähere ergiebt die Lehre von der Saßfügung. 4. Klar und verständlich ist die Rede, wenn jeder Saß alles das ausspricht, was der Hörer oder Leser sich im Geiste vergegenwärtigen soll. Dod find in dieser Hinsicht die Säße nach ihrer grammatischen Bollkommenheit verschieden.

a) Sätze, in denen der Redende Subjekt und Prädikat, wie er sie denkt, auch durch Worte darstellt, sind vollständig.

b) Unvollständig find Säße, in denen dieses nicht der Fall ist.

Unvollständig in gewissem Sinne erscheint der Sag in seiner Zufammenziehung mit anderen, und überhaupt in der Verkürzung, worüber die Lehre von der Saßfügung nähere Auskunft zu geben hat. Doch ist in diesen Fällen der ergänzende Theil in seiner wahren Gestalt oder mit geringer Veränderung aus einem vorhandenen Sage zu entnehmen. Dies ist auch bei unvollständis gen Antworten der Fall, welche sich an vorangehende Fragen Lehnen.

Im vollen Sinne des Wortes ist aber der elliptische Saß unvollständig, in welchem der dem Saße fehlende Theil errathen wer den muß. Die Ellipse verdankt ihren Ursprung zum Theil geläufigen Säßen, bei deren Wiederholung die Flüchtigkeit alltäglicher Rede sich der vollständigen Ausführung überhebt, welche sie dem Gedächtnisse des Hörers überläßt. Andererseits verschweigt oft der Affekt, was die Situation zu errathen gestattet. Auch das Stre ben nach ausdrucksvoller Kürze, zumal in dichterischer Sprache, giebt der Vorstellung die Ergänzung des Sazes anheim. Vielfach aber verwendet der Sprachgebrauch Ellipsen, deren ursprüngliche vollständige Form vergessen ist, und zu deren Ergänzung der Vorstellung kein bestimmtes Satglied mehr vorschwebt. Sie gleichen Münzen mit verwischtem Gepräge und vermindertem Gehalte, welche nach oberflächlicher Schätzung im Verkehre als Werthzeichen gäng und gebe bleiben.

Diese letteren unterscheiden sich jedoch noch von der Aposiopese, welche in der Abbrechung eines angefangenen Sazes besteht, und das Errathen des fehlenden Theiles weder aus der Situation, noch aus anderweitigem Inhalte der bereits vorliegenden Rede ermög licht, wenngleich im weiteren Verlaufe darüber Aufschluß gewonnen werden mag.

Das Anakoluth hat damit insofern Verwandtschaft, als es mit einem Gliede des Sates beginnt, von welchem die Rede abbricht, um in eine andere Sazkonstruktion überzugehen, worin jenes Satglied sich in einer anderen Form wiederholt und grammatisch einreihet.

Bei der Erörterung der einzelnen Sattheile werden die hieher gehörigen unvollständigen Satformen im Einzelnen aufgeführt

werden.

I. Die Bestandtheile des Sages in ihrer Beziehung auf einander.

A. Das Subjekt und seine Formen.

Jeder Satz hat an seinem Subjekte den festen Gegenstand und Träger, an welchem das bewegliche Prädikat seinen Halt gewinnt, wiewohl bieses, dem das Zeitwort wesentlich ist, als die belebende Seele des Sazes erscheint. An grammatischem Werthe steht das Subjekt dem Prädikate gleich, wenn es auch, seinem Ursprunge nach, als Nennwort auf ein Zeitwort, also auf ein Prädikat von irgend etwas, zurückgehen mag. Beide find dem Saße wesentlich.

Das Subjekt ist ursprünglich ein Substantivbegriff als Bezeichnung einer Person, einer konkreten oder abstrakten Sache. Der Substantivbegriff ist entweder durch ein Substantiv oder durch ein anderes substantivirtes Nennwort ausgedrückt. Die Stelle des Subjektes kann aber auch ein rückdeutendes Fürwort, Zahlwort oder Eigenschaftswort einnehmen, deren Substantivbegriff mitzudenken ist, oder bie als stellvertretende Zeichen desselben stehen. Auch der Infinitiv, welcher die abstrakte Vorstellung einer Thätigkeit enthält, kann als Subjekt verwendet werden. Wenn Partikeln, Säße oder Sagglieder mit Prädikaten verknüpft werden, so sind sie entweder materiell als Gegenstände der Vorstellung aufgefaßt, oder ihrem abstrakten Gehalte nach fubstantivirt. Das Subjekt ist überall als der Nominativ eines Substantivbegriffes zu fassen, wodurch zunächst der Träger des Saßes benannt wird.

Nach anderer Rücksicht zerfallen die Säße hinsichtlich ihres Subjektes in zwei Klassen.

Die eine begreift diejenigen, in denen ein bestimmter Gegenstand mit dem Prädikate verknüpft wird. Man nennt sie im Gegensaße zu der zweiten Klasse gewöhnlich persönliche Säße.

Die zweite Klasse umfaßt Säße, welche keinen bestimmten Gegenstand als Subjekt enthalten, und deren Prädikat zwar einen festen Gegenstand voraussetzt, den jedoch der Redende seinem substantiellen Gehalte nach entweder nicht bezeichnen kann oder will. Für ihn tritt das neutrale Fürwort it als Zeichen ein. Sie heißen unpersönliche Säße in Analogie zu den sogenannten unpersönlichen Zeitwörtern, welche dabei in Betracht kommen und sich nicht nur, mit Ausschluß anberer grammatischer Personen, auf die dritte Person der Einzahl beschränken, sondern auch die Aussage stets an einen neutral gefaßten Gegenstand knüpfen, und in der That eine wirkende Persönlichkeit ausschließen.

Subjekt und Prädikat werden zunächst ohne Rücksicht auf ihre attributiven oder adverbialen Erweiterungen betrachtet.

Persönliche Säße.

1. Das Subjekt ist ein Substantiv: Man flies from time (YOUNG, N. Th. 2, 226.). And Hugo is gone to his lonely bed (BYRON, Parisina 5.).

Alte. God geve the muchel hare (WRIGHT, Anecd. Lit. Lond. 1844. p. 13.). Ags. Apollonius pâ ût eóde (APOLLONIUS OF TYRE, ed. Thorpe, Lond. 1834. p. 17.).

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