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In Kapitalschrift hergestellte Titel oder einzelne Zeilen und Worte deselben werden durch Minuskel wiedergegeben.

V für u, j für i und vice versa werden beibehalten, ebenso Abkürzungen. 2. Auch sonst sind alle etwaigen Zusätze, welche sich nicht auf dem Titel les Buches finden, in Klammern einzuschliessen, und zwar diejenigen, welthe aus dem Buche selbst hervorgehen, in runde, sonstige in eckige Klam

mern.

3. Der Titel des Buches ist, so weit tunlich, vollständig wiederzugeben. Bei etwaigen Abkürzungen ist alles Unwesentliche, wie namentlich Titulaturen sovie ehrende oder verwandtschaftliche Beziehungen des Verfassers oder Herausgebers, fortzulassen und nur das zur Erkennung des Buches Notwendige anzuführen. Dahin gehört vor allem Angabe a) des Druckortes, b) des Verlegers, beziehentlich Druckers, c) des Jahres, in welchem das Buch erschienen ist, d) der verschiedenen Ausgaben oder Auflagen desselben, e) der Zahl der Bände and endlich f) des Formates, alles so kurz und bestimmt wie möglich. Dagegen ist eine Bemerkung über den Einband, wenn dieser nicht von einer besonderen Schönheit oder Eigentümlichkeit ist, ebenso wenig erforderlich wie eine Angabe über die Stärke des Buches nach Seitenzahlen oder Blättern. 4. Die vorgenommenen Kürzungen des Titels sind durch drei Punkte zu bezeichnen.

5. Die Schrift, in welcher das betreffende Buch gedruckt vorliegt (lateinisch) oder deutsch) ist durchweg beizubehalten, auch beim Ordnungsworte. Die ausgehobenen Ordnungsworte dagegen werden stets in lateinischer Schrift wiedergegeben. Eine Ausnahme von dieser Regel machen Titel in bei uns wenig. bekannten Schriftzeichen wie cyrillisch, hebräisch, arabisch, persisch u. s. w. Diese sind zu transscribieren, d. h. in lateinische Buchstaben umzuschreiben, uch ist einem solchen Titel womöglich eine deutsche Übersetzung in runden Klammern hinzuzufügen.

6. Für alle Zusätze auf den Titelkopien ist die deutsche Sprache zu wählen und zwar in der Schrift des betreffenden Buches, also o. O. (ohne Ort), nicht 5. 1., o. J. (ohne Jahr), nicht s. a.

7. Sind dem Buche Kupfer, Holzschnitte, Karten oder sonstige Illustrationen beigegeben, so ist dies gleichfalls kurz zu bemerken, auch, wenn diese Beigaben selbständig auftreten, also nicht in den Text eingedruckt sind, deren Zahl anzugeben.

8. Bei zwei in einem Bande vereinigten Werken wird das zweite als „beigeb." bei dem ersten angeführt und bei dem zweiten durch ,,angeb. an“ auf das erste verwiesen.

Bände, die mehr als zwei Werke enthalten, werden

a) bei gleichem Inhalt als ,,Mischbd" mit Nummern (1-25 Folio, 26-100 Quart, 101 u. ff. Oktav) versehen und an das Ende der betreffenden Abteilung gestellt;

b) bei verschiedenem Inhalt unter die Quodlibetici (novi oder Helmstadienses) verwiesen.

Die aus der Augusteischen Bibliothek herrührenden, mit Nummern versehenen Werke werden nur dann verzeichnet, wenn sie nicht in den Numeralkatalog Herzogs August eingetragen sind und kehren, wenn sie mehr als eine Schrift enthalten, an ihren ursprünglichen Standort zurück.

9. Incunabeln werden vorläufig nicht verzeichnet, sondern erst später aus dem handschriftl. Incunabelkataloge nachgetragen.

II. BESONDERE REGELN.

Ordnungswort.

A. Bei Büchern mit genannten Verfassern.

1. Bei Titeln, auf denen der Verfasser genannt ist, hat dessen Name unbedingt als OW. zu gelten, und zwar in der Nominativform.

2. Hat ein Werk zwei Verfasser und sind diese auf dem Titel als solche bezeichnet, so werden sie beide als OW. genommen: jeder der beiden Namen hat dann an der ihm zukommenden Stelle im Katalog durch Aufklebung den ihm zukommenden Platz einzunehmen.

3. Werke mit mehr als zwei Verfassern werden als anonym angeseen und in Bezug auf das OW. nach den über die anonymen Bücher gegebeen Bestimmungen behandelt.

4. Doppelnamen (MÜNCH-BELLINGHAUSEN u. A.) werden als Ein Name angesehen. Zusammengesetzte (Adels-) Namen (z. B. Gans zu PUTITZ, Schenck zu SCHWEINSBERG, Roth von SCHRECKENSTEIN) dagegen haben unter beiden Namen im Katalog zu erscheinen. Bei Zusätzen wie HOFFMANN von Fallersleben, MÜLLER von der Werra, SCHULTZE-Delitsch) gilt nur die erste Hälfte des Namens als OW.

5. Ist der Verfasser eines Werkes nur durch die Anfangsbuchstaben eines Namens angedeutet, so wird dasselbe (falls der Verfasser nicht anderveitig bekannt ist) unter dem letzten Buchstaben verzeichnet und eingereihet. 6. Die wirklichen Namen pseudonymer Autoren sind möglichst zu ermitteln. Gelingt dies, so ist der wirkliche Name das OW., der pseudonyme aber in eckigen Klammern beizufügen, auch unter dem letzteren eine Rückverweisung (durch Doppelklebung) zu machen.

7. Altgriechische Personennamen sind in lateinische Form unzuschreiben (HERODOTUS, HOMERUS, PLATO u. s. w.)

8. Bei altrömischen Personennamen gilt als OW. die gebräuchlichere Form (M. Tullius CICERO, Qu. HORATIUS Flaccus, CLEMENS Alexandrinus u. s. w.) Sind zwei Namen gleich gebräuchlich, so gilt der erste als OW., doch kann hier auch Doppelklebung eintreten.

9. Bei den mittelalterlichen Schriftstellern, welche noch keinen Geschlechts- oder Familiennamen führen, gilt der Taufname als OW. Führt der Schriftsteller einen von seinem Geburts- oder Aufenthaltsorte, von seinen körperlichen oder geistigen Eigenschaften hergenommenen oder sonst einen Beinamen, so ist dieser hinzuzufügen (LAM BERTUS Hersfeldensis, HERMANNUS Contractus u. Ä.), ausserdem, wo dies erforderlich oder auch nur passend erscheint, eine Doppelklebung vorzunehmen.

10. Bei den Heiligen mit dem Zusatze,,Sanctus", den Päpsten, Bischöfen,

Äbten und geistlichen Ordenspersonen gilt bis zum XIX Jahrhundert gleichfalls der Taufname mit hinzugefügter römischer Ordnungszahl als OW. (INNOCENZ III, PIUS 11), doch ist der Familienname, wenn bekannt, in runden Klammern hinzuzufügen (Lothario di Conti, Aeneas Sylvius PICCOLOMINI), auch möglichst zahlreich Rückverweisung durch Doppelklebung eintreten zu lassen.

11. Bei den Regentennamen und denjenigen von Mitgliedern regierender Familienhäuser gilt dasselbe: sie werden unter ihrem Taufnamen verzeichnet (KARL V, imperator Germaniae, LUDWIG SALVATOR MARIA JOSEPH, Austriae dux), doch soll auch hier durch Doppelklebung bei dem betreffenden Ländernamen möglichste Vielseitigkeit erreicht oder doch angestrebt werden.

12. Bei den Namen des späteren Mittelalters und der Neuzeit ist der letzte Name (Familienname) zum OW. zu wählen, jedem Autor ausserdem die Gesammtheit seiner Vornamen hinzuzufügen.

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13. Abkürzungen von Vornamen sind nur insoweit gestattet als keine Verwechselung stattfinden kann. Namentlich sind folgende Abkürzungen von Vornamen erlaubt: Ad. Adolf, Aug. August, Barth. Bartholomaeus, Bernh. Bernhard, Chn Christian, Chph = Christoph oder Christophorus, Ern. Ernst, Ed. = Eduard, Edm. Edmund, Fr. =

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Friedrich (Fridericus), Frc. Franciscus (Franz), Ge. = Georg (Georgius), Glb = Gottlieb, Glob = Gottlob, Gtfr. Gottfried, Guil. = Guilielmus, Hnr. Heinrich (Henricus), Hrm. = Hermann, Jac. = Jacob, Jo. = Johannes (Johann), K. = Ludwig (Ludovicus, Louis), Pe. = Peter, Ph. Philipp, Sgfr.

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Karl, L. =

Siegfried, Sgmd Siegmund, Th. Theodor, W. Wilhelm. Fehlende oder unvollständige Vornamen sollen möglichst ergänzt und die Ergänzungen in eckigen Klammern beigefügt werden C.[lemens].

14. Bei lateinisch geschriebenen Büchern moderner Verfasser (seit 1500) sind die latinisierten Formen der Eigennamen in ihrer Eigenschaft als OW. durch die betreffende nationale Form zu ersetzen, also Gui

lielmus je nachdem durch GUILLAUME, William, WILHELM u. s. w., Carolus durch KARL (nicht Carl), Charles u. s. w.

15. Bei verschiedener Schreibung des Autornamens tritt Verweisung ein.

16. Der einfache oder auch mit einer Präposition verschmolzene bestimmte Artikel vor dem Eigennamen (Le, La, Du, Des, Del, Dal, Dalla, Ten, Ter, Zum, Zur, Am, Auf'm u. s. w.) wird als zum Eigennamen gehörend betrachtet. Eine Ausnahme macht nur der holländische Artikel De, welcher nicht zum Namen gezogen wird. Also De VRIES.

17. Die einfache Präposition dagegen vor dem Namen (a, ab, de, da, von, van) sowie auch dieselbe Präposition mit folgendem unverbundenen Artikel wird nicht mit zum OW. gerechnet. Also: von der HAGEN, Van der VELDE, de las CASAS. Eine Ausnahme machen die französischen Namen dieser Art (z. B. de LAGARDE), bei denen das OW. mit dem Artikel beginnt. In den Fällen endlich, wo schon der Druck Präposition und Eigennamen mit einander verbindet (VONHAUSEN, ZU-RHEIN, DE-GUIGNES), geschieht dies auch bei der Titelkopie.

18. Die Namensvorsätze: ST, SANCTO, SANCTA, SANTO, SAINT u. s. w., falls ihre Träger keine Heilige sind, ferner das normannische FITZ, das schottische M' (MAC), das irische O', sowie das arabische BEN, werden als integrirende Teile des Namens bei Feststellung des OW. betrachtet.

B. Bei Büchern ohne genannten Verfasser.

19. In Bezug auf anonyme, d. h. solche Bücher, deren Verfasser sich nicht selbst nennen oder nicht unzweifelhaft zu ermitteln sind, geht das Verfahren der neuerdings aufgestellten Katalogisierungsregeln wesentlich nach zwei Richtungen hin auseinander. Während man einerseits als OW. für diese Werke ein aus dem Titel derselben zu entnehmendes Sinnwort, namentlich in den Fällen, wo sich das betreffende Buch auf eine Person, ein Land, eine Stadt u. s. w. bezieht, als OW. empfohlen hat, ist von anderer Seite die ganz mechanische Regel aufgestellt worden, dafs bei solchen Werken das erste im Nominativ

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