| Economics - 1857 - 810 pages
...Schweizerbürger welllichen Standes, der das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hat und im Uebrigen nach der Gesetzgebung des Kantons, in welchem er seinen...hat, nicht vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen ist; naturalisirte Schweizerbürger müssen überdiess das Bürgerrecht seit mindestens fünf Jahren besitzen... | |
| Economics - 1857 - 730 pages
...Schvvcizerbürger welllichen Standes, der das zwanzigste Allersjahr zurückgelegt hat und im Uebrigen nach der Gesetzgebung des Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aklivbürgerrecht ausgeschlossen ist; naluralisirte Schweizerbürger müssen überdiess das Bürgerrecht... | |
| Johann Caspar Bluntschli - Switzerland - 1852 - 472 pages
...Stimmberechtigt ist jeder Schweizer, der das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hat und im Uebrigen nach der Gesetzgebung des Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrecht ausgeschloffen ist. Art. 64. Wahlfähig als Mitglied des Nationalrathes ist jeder stimmberechtigte... | |
| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...Wahlen und Abstimmungen ist jeder Schweizer, der das 20. Altersjahr zurückgelegt hat und im Uebrigen nach der Gesetzgebung des Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrcchtc ausgeschlossen ist. Es bleibt jedoch der Gesetzgebung des Bundes vorbehalten, über... | |
| Johann Jakob Rüttimann - Constitutional law - 1867 - 490 pages
...Nationalrath) ist jeder Schweizer, der das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hat und im Uebrigen nach der Gesetzgebung des Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrecht aus1) Iu« eu^o^meut ol privileße8, vu!eb »re not eou»uunie»ble to tue otu,er oiti«eu8 8impl^... | |
| Johann Jakob Rüttimann - Constitutional law - 1872 - 724 pages
...Wahlen und Abstimmungen ist jeder Schweizer, der' das 20. Altersjo.hr zurückgelegt hat und im Nebligen nach der Gesetzgebung des Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Nktivbürgerrechte ausgeschlossen ist. Es bleibt jedoch der Gesetzgebung des Bundes vorbehalten, über... | |
| 1876 - 278 pages
...Wahlen und Abstimmungen ist jeder Schweizer, der das 20. Altersjahr zurückgelegt hat und im Uebrigen nach der Gesetzgebung des Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktiubürgerrechte ausgeschlossen ist. Es bleibt jedoch der Gesetzgebung des Bundes vorbehalten, über... | |
| Johann Jakob Blumer - Constitutional law - 1887 - 672 pages
...Stimmberechtigt ist jeder Schweizerbürger, der das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hat und im Uebrigen nach der Gesetzgebung des Kantons , in welchem er...hat, nicht vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen ist. Die Wähler üben ihr Stimmrecht da aus, wo sie als Ortsbürger oder als Niedergelassene oder Aufenthalter... | |
| Ludwig Rudolf Salis - 1892 - 666 pages
...Schweizerbürger. Art. 1. Stimmberechtigt bei eidg. Wahlen und Abstimmungen ist jeder Schweizerbürger, der das 20. Altersjahr zurückgelegt hat und im übrigen...Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrechte ausgeschlossen ist (Art. 74 der BV). Die Teilnahme an diesen Wahlen und Abstimmungen... | |
| Bern (Switzerland : Canton) - 1892 - 888 pages
...Wahlen und Abstimmungen ist jeder Schweizer, der das 20. Altersjahr zurückgelegt hat und im Uebrigen nach der Gesetzgebung des Kantons , in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrechte ausgeschlossen ist. Es bleibt jedoch der Gesetzgebung des Bundes vorbehalten, über... | |
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