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273216A

ASTOR, LENOX AND

TILON FOUNDATIONS

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L

HVGO GROTIVS

In Lex. vet. Germ, Abrah, Mylii,

vid. Farr. L. III. p. 215.

OPATRIA falve LINGVA! quam fuam fecit

Nec humilis umquam, nec fuperba libertas ;
Quam non fubactis civibus dedit victor,
Nec adulteravit inquilina contages:

Sed cafta, fed pudica, fed tui juris,
Germana prifcæ fortitudinis proles;
Lingua imperare nata! quæ citos mentis
Senfus adæquas, non minus brevi voce;
Cujus retenta parte, tot triumphata
Adhuc fatentur Teutonum arma gentesz
Franci potentis præda ditior Gallus,
Et Longobardo victus Infuber mollis:
Gothique regnum nundinator Hifpanus:
Legesque paffus Anglofaxonum Britto.
Quid femibelgas, femibarbaros Tauros,
Perfasque referam, noftra verba conantes? &c.

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Churfl. Sächsische Befreyungsbriefe.

Bir Franz von Gottes Gnaden, erwählter Rönilscher Kaiser, au afs len Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Herzog zu fothringen und Bár, Großherzog zu Zoscana, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Nomeny, Graf zu Falkenstein ze. 20. Bekennen öffentlich mit diesem, und thun kund allermanniglich, daß uns Unser und des Reichs lieber Getreuer, Bernhard Chrißoph Breitkopf, Buchhändler und Buchdrucker in Leipzig, unterthänigst zu vernehmen gee geben, was maßen das von Uns, ihm über Johann Christoph Gottschedo, Profefforis Philosophiæ daselbst, sogenannte Grundlegung einer deuts schen Sprachkunst, unterin Sechzehenden Decembris Sicbenzchen hune bert Acht und Vierzig, auf zehen Jahre_ertheilte Privilegium Imprefforium, inner Jahres-Frist zu exfpiriren beginne, Uns dahero unterthäs night bittend,weilen Supplicant gedachtes Werklein vermehrter und volls ständiger, unter dem Titel: Neuerläuterte deutsche Sprachkunst, wies Derum auflegen zu lassen gesonnen, wir sothanes Privilegium auf andere sehen Jahre, jedoch a lapfu priorum, extendiren zu lassen, gnädigst ges ruben wollten. Wann Wir nun solche des Supplicantens demüthigste ziems liche Birte mildest angesehen; Als haben Wir ihm Breitkopfen, feinen Ers ben und Nachkommen die Gnad gethan, und Frchheit gegeben; thun folches auch hiermit wissentlich, in Kraft dieses Briefes, also und derges kalten, daß gedachter Bernhard Christoph Breitkopf, seine Erben und Nachkommen, obbesagte Gottichedens neu erläuterte deutsche Sprachkunft ferner in offenen Druck auflegen, ausgehen, hins und wieder ausgeben, feil haben, und verkaufen lassen mikgen, auch ihnen solches niemand, ohne thren Confens, Wissen oder Willen, innerhalb denen weitern zehen Jaha ren, von Verfließung der vorigen anzurechnen, im heil. Róm. Reich, weder unter diesem noch anderm Titel, weder in größerer noch kleinerer Form nachdrucken und verkaufen solle; und gebiethen darauf allen und jeden Unsern und des heil. Reichs Unterthanen und Getreuen, insonderheit aber allen Buchdruckern, Buchführern, Buchbindern, und Buchhändlern, bey Vermeidung einer Pön von Fünf Mark löthiges Goldes, die ein jeder, fo oft er freventlich darwider thäte, Uns halb in Unsere Kaiser!. Kammer, und den andern halben Theil mehr erwähntem Breitkopf, oder seinent Erben und Nachkommen ohnnachläßig zu bezahlen verfallen seyn solle, hiers mit ernßlich, und wollen, daß ihr, noch einiger aus euch selbst, oder jes mand von eurentwegen, obangeregte Gottscheds neuerläuterte deutsche Sprachkunst, innerhalb denen fernern bestimmten zehen Jahren, obvcra fandener maßen, nicht nachdrucket, distrahiret, feil habet, umtraget oder verkaufet, noch auch solches andern zu thun gestattet, in keinerley Weis noch Wege, alles bey Vermeidung Unserer kaiserlichen Ungnade, und obbes kimmter Von der fünf Mark löthiges Goldes, auch Verlierung desselben euren Druckes, den vielgemeldeter Breitkopf, seine Erben und Nache kommen, oder deren Befehlshabere, mit Hälf und Zuthun eines jeden Orts Obrigkeit, wo sie dergleichen bey euch und einem jeden finden werden, alfo gleich aus eigener Gewalt, ohne Verhinderung männiglichs, zu sich nich men, und damit nach ihrem Gefallen handeln und thun mögen: Hinges gen soll er, Breitkopf, schuldig und verbunden seyn, bey Verlust dieser Raiserlichen Freyheit, die gewöhnlichen fünf Exemplaria zu unserm Kais serl. Reichs Hoss Rath zu liefern, und dieses Privilegium voran drucken

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zu lassen. Mit Urkund dieses Briefes, besiegelt mit Unserm Kaiserl, aufz Bedruckten Secret Insiegel, der geben ist zu Wien den Neun und Zwan signen Julii, Anno Siebenzenhundert Sieben und Funfzig, Unsers Reichs im Zwölften.

Franz.

Vt. C. R. Graf Colloredo.

D

(L. S.)

Ad Mandatum Sac. Caef. Majeftatis proprium
Matth. Willh. Edl. Hr. v. Haan.

er Allerdurchlauchtigste, Großmächtigßte Fürst unb Herr, Herr Friedrich August, König in Pohlen ic. des heiligen Röm. Reichs Erzinarschall und Churfürst zu Sachsen 20. Auch Burggraf zu Magdeburg ze. hat, auf beschehenes unterthänigstes Ansuchen Bernhard Christoph Breitkopfs, Buchdruckers und Buchhandlers zu Leipzig, gnädigst bersilliget, daß er nachgesettes Buch, benanntlich: Johann Christoph Gotts fchcds Prof. Publ. in Leipzig, Grundlegung einer deutschen Sprache kunst, nach den Mustern der beßen Schriftsteller des vorigen und irigen Jahrhunderts, unter höchstgedachter Sr. Königl. Majest. und Churfürstl. Durchl. Privilegio drucken lassen und führen möge, dergestalt, daß in Dero Churfürstenthum Sachsen, desselben incorporirten Landen und Stif- tern kein Buchhandier noch Drucker oberwähntes Buch in denen nächsten, von unten gefestem dato an, zehen Jahren, bey Verlust aller nachges druckten Eremplarien und Dreyßig Rheinischen Goldgülden Strafe, die denn zur Hälfte der Königl. Rentkammer, der andere halbe Theil aber ihm, Breitkopfen, verfallen, weder nachdrucken, noch auch, da dieselben an andern Orten gedrucket wåren, darinnen verkaufen und verhandeln, rogegen er mehr gemeldetes Buch fleißig corrigiren, aufs zierlichste dru den, und gut weiß Papier dazu nehmen zu lassen, auch, so oft sie aufges Teget werben, von jedem Drack und Format Zwanzig Exemplaria an Sr. Königl. Majest. und Churfürstl. Durchl. Ober- Consistorium, ehe sie ve kauft werden, auf seine Kosten einzuschicken schuldig, und dieß Privilegium niemanden, ohne höchstgedachter Sr. Königl. Maj. und Churfürstl. Durchl. Vorwissen und Einwilligung, zu cediren befugt sega foll; gestalt er bey sols chem Privilegio auf die bewilligten zehen Jahr geschüṣet und gehandha bet, auch, da diesem jemand zuwider handeln, und er um Execution desselben ansuchen würde, solche ins Werk gerichtet, und die gefeßte Strafe eine gebracht werden soll. Jedoch, daß derselbe auch obigem allen nachkomme, und, ben Verlust des Privilegil, jowohl von der jeho bereits ausgedruckten, als auch von jeder künftigen Auflage die geschte Anzahl derer Exemplarien wirklich liefere; immittelst, und zu Mhrkund dessen, ist dieser Schein, bis das Original-Privilegium ausgefertiget werden kann, und, statt desselben, in Sr. Königl. Majek. und Churfürstl. Durchl. Kirchenrath und Oberconsis forio unterschrieben und besiegelt, ausgestellet worden, welchen er durch den bestalten Bücherinspectorn, Johann Zacharias Trefurthen, denen Buchhandlern zu insinuiren, widrigenfalls die Infinuation für null und nichtig erfaunt werden soll. Auf neue zehen Jahre renovirt. So geschehen zu Dresden, am 8. Sept. Anno 4758.

L. G. Graf von Holzendorf.

Christian Friedrich Teucher.

Vorrede der ersten Ausgabe.

Geneigter Leser,

iermit liefere ich dir endlich ein kleines Buch, darauf du vieleicht lange gewartet hast; womit ich aber voller Blödigkeit und Be hutsamkeit, von einem Jahre zum andern, von einer Messe zur andern gezau dert habe. So wenig ich sonst gewohnt bin, mein Versprechen auf die lange Bank kommen zu lassen: so ungern habe ich es auch mit dieser Sprachleh re gethan. Allein, die unumgänglichen Schwierigkeiten, womit eine Sprachlehre, und zwar eine deutsche, sonderlich zu unsern Zeiten, verknüpfet ist, haben mir diese Lang famkeit abgedrungen. Da ich aber nunmehr endlich das mit ans Licht trete; so kann ich zwar die Liebhaber der deutschen Sprache aufrichtig versichern: daß mich dieses Buch unter allen meinen Schriften die meiste Zeit gekostet. Ich habe mehr als vier und zwanzig Jahre, das ist, die halbe Zeit meines Lebens darauf verwandt, mich zu

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guter Ausarbeitung desselben geschickt zu machen (*). Gleichwohl aber nuß ich selber gestehen, daß ich noch nichts vollkommenes liefern kann; ja mir selber damit noch keine völlige Gnüge gethan habe (**).

Sollten sich Leute finden, welche dieß mein Vorges ben für übertrieben und ausschweifend halten wollten: so müssen sie sich gewiß niemals die Mühe genommen haben, fich den großen Umfang einer Sprache recht ausführlich vorzustellen; sonderlich einer solchen Sprache, die gleich Der deutschen, in einem so großen Striche von Europa, und in so vielen verschiedenen Mundarten gesprochen wird. Von Bern in der Schweiz an, geht ja ihr Gebieth durch ganz Deutschland, Preußen, Curland, Liefland und Ingermannland, bis nach Petersburg, mehr als dreyhundert deutsche Meilen in die Länge: und von den dänischen Gränzen in Schleswig, erstrecket sich selbiges wiederum durch Nieder- und Obersachsen, Böhmen, Mähren und Ungarn, bis nach Siebenbürgen, fast eben so viel Meilen in die Breite. Wie viel Völker, wie viel Mundarten find in einer so großen Strecke des Erdbodens nicht enthalten? Und wie schwer muß es nicht seyn, in allen diesen Abänderungen die wahre hochde:its sche Mundart, den rechten Stamm und die Schönheit Dieser europäischen Hauptsprache, fest zu sehen; sie in wahre und leichte Regeln zu bringen, und ihre Zierde auf eis

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(*) Ein mürrischer Tadler hat mir, in einer gedruckten Schrift, hier eine große Pralerey Schuld gegeben; als oß ich gesa. get båtte: ich hätte vier und zwanzig Jahre an dieser Sprach kunst gearbeitet. Gefeht nun, ich hatte es gesaget; wie könnte doch hieraus immer mehr eine Pralerey erzwungen werden? Lange über eince Sache arbeiten, die vieleicht ein anderer in kurzer Zeit gemachet hätte, zeiget eigentlich eine Langsamkeit, oder Unfähigkeit, und also eine Verkleinerung feiner eigenen Geschicklichkeit an. Gefeßt aber, daß es auch eine Behutsamkeit, einen Fleiß, eine Hochachtung gegen unsere und künstige Zeiten (reverentiam pofteritatis, wie

Plinius

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