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Satiren

Sechste Auflage.

Meil del.

Mit Röm. Kaiserl. Königl. Poln, und Churfürstl. Sächsischen
allergnädigsten Privilegiis.

Leipzig,

im Verlag Johann Gottfried Dyck.

1

Mir FRAT73, von Gottes Gnaden Erwählter

Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Herzog zu Lothringen und Bar, Groß-Herzog zu Toscana, Fürst zu Charleville, Maragraf zu omeny, Graf zu Falkenstein 2c. 2c.

Bekennen öffentlich mit diesem Brief, uud thun kund Allermänniglich, daß uns Johann Gottfried Dyck, Buchhändler in Leipzig, in Unterthänigkeit zu vernehmen gegeben, was maßen Er des G. W. Rabeners fämmtliche Satyrische Schrifften in Octavo zum Druck zu befördern entschlossen seye, uns dahero unterthänight bittend, weilen dabey viele Koften aufzuwenden, und nicht unzeitig zu beforgen wäre, es dorften sothane Schrifften von gewinnsüchtigen Leuten zu seinem nicht geringen Schaden nachgedrucket werden, Wir Ihme, seinen Erben und Nachkommen hierüber Unser Kayserliches Druck Privilegium auf zehen Jahr zu ertheilen gnädigft geruhen wolten. Wann Wir nun mildest angesehen folch des Supplicantens demüthigste ziemliche Bitte; Als haben Wir Ihme, Dyck, seinen Erben und Nachkommen die Gnad gethan und Freyheit gegeben, thun solches auch hiemit wissentlich in Kraft dieses Briefs also und dergestalten, daß gedachter Johann Gottfried Dyck, seine Erben und Nachkommen obbesagte Rabenerische Satyrische Schriften in Octavo in offenen Druck auflegen, ausgehen, hin und wieder ausgeben, feil haben, und verkaufen laßen mögen, anch Ihnen solche Niemand, ohne ihren Confens, Wissen oder Willen, innerhalb zehen Jahren von date dieses Kayserlichen Privilegii an zu rechnen, im heiligen Römischen Reich in keinerley Format nachdrucken, und verkaufen solle. Und gebiethen darauf allen und jeden Unseren, und des heiligen Reichs Unterthanen, und Getreuen, insonderheit aber allen Buchdruckern, Buchführern, Buchbindern und Buchhändlern bey Vermeidung einer Von von Fünf Marck löthigen Golds, die ein ieder, so offt er freventlich hierwieder thate, Uns halb in Unsere Kayserliche Cammer, und den andern halben Theil mehr besagtem Dyck, oder seinen Erben und Nachkommen unnachläßig zu bezahlen verfallen seyn solle, hiemit ernstlich, und wollen, daß Jhr, noch einiger aue Euch selbst, voer iemand von Euertwegen obangeregte Rabnerische Satyrische Schriften, innerhalb denen bestimmten ehen Jahren obverstandener maßen nicht nachdrucket, diftrahiret, feil ha= bet, umtraget, oder verkaufet, noch auch solches andern zu thun geftattet, in keinerley Weis noch Wege, alles bey Vermeidung Unserer Kayfe lichen Ungnade, und obbestimmter Von der s Marck löchigen Golds, auch Verliehrung desselben euren Drucks, den vielgemeldter Dyck, oder feine Erben und Nachkommen, oder deren Befehlshabere, mit Hülf und Zuthun eines jeden Orths Obrigkeit, wo sie dergleichen bey Euch und einem jeden finden werden, also gleich aus eigenem Gewalt ohne Verhinderung Männiglichs zu sich nehmen, und damit nach ihrem Gefallen handlen und thun mögen, hingegen soll er, Dock, schuldig und verbunden feyn ben Verlust dieser Kayserlichen Freyheit die gewöhnliche Fünf Exemplarien zu Unserm Kayserl. Neichs - Höf- Rath zu liefern, und dieses Privilegium dem Buche voran drucken zu lassen. Mit Urkund dieses Briefs besiegelt mit Unserm Kayserl. aufgedruckten Secret - Insiegel, der geben ist zu Wien den ein und dreyßigsten O&tobris Ao. Sieben zehen hundert fünf und funfzig. Unsers Reichs im eilften.

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Vr Rudolph Graf Colloredo mppr.

Ad Mandatum Sac. Cæf. Majeftatis proprium.
Matth. Willhelm Edler Herr v. Haan, mppr.

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